Ref Strafstation: Aufbauschemata Flashcards
Gutachten nach eingelegter, aber noch nicht begründeter Revision
“in einem Gutachten ist zu den Erfolgsaussichten der Revision Stellung zu nehmen”
- Zul.keit
a. Statth.keit: §333/ §335 Sprungrevision
b. Einlegungsberechtigung u Beschwer
c. Form/ Inhalt/ Frist der Revis.einlegung
d. Frist zur Revis.begründung §345
= nicht Form u Inhalt da diese noch nicht vorliegt
= Frist nicht, wenn das Urteil noch nicht zugestellt
e. kein Rechtsmittelverzicht (soweit Anhaltspkte) - Begr.heit
a. Verf.hindernisse (vAw)
= wirks Anklage/ Eröffn.beschluss/ Verjährung…)
b. Verf.rügen (abs §338/ rel §337)
c. Sachrügen - Ergebnis
a. welche Revis.gründe bieten Aussicht auf Erfolg?
b. liegen Verf.hindernisse vor?
c. in welchem Umfang soll die Revision durchgeführt werden?
d. Hinweis auf Form u Frist der Revis.begründung u zust. Revis.gericht
Gutachten nach eingelegter, aber noch nicht begründeter Revision
”..ist ein Gutachten dazu zu erstellen, ob Rechtsverstöße vorliegen, die eine Revision begründen können”
= keine Prüfung der Zul.keit!
- Begr.heit
a. Verf.hindernisse (vAw)
= wirks Anklage/ Eröffn.beschluss/ Verjährung…)
b. Verf.rügen (abs §338/ rel §337)
c. Sachrügen - Ergebnis
a. welche Revis.gründe bieten Aussicht auf Erfolg?
b. liegen Verf.hindernisse vor?
c. in welchem Umfang soll die Revision durchgeführt werden?
d. Hinweis auf Form u Frist der Revis.begründung u zust. Revis.gericht u Zul.keit
Fertigen zunächst eines Gutachtens u dann einer Revisionsbegr.schrift
I. Gutachten
1. Zul.keit
a. Statth.keit: §333/ §335 Sprungrevision
b. Einlegungsberechtigung u Beschwer
[….]
- Begr.heit
[….] - Ergebnis
[…]
II. Revisionsbegründung
= entweder Schriftsatz des Anwalts/ der StA; jeweils mit Datum/ Absender u Empfänger/ Betreffs/ Unterschrift
- Antrag §§ 344 I, 353f
= wird so formuliert wie sich Revis.führer den Haupts.tenor der Entscheidung erhofft - Begründung
a. bestehende Verf.hindernisse
b. Verf.rüge
c. Sachrüge
= zunächst allg erheben, dann Einzelausführungen
Fertigen einer Revisionsbegr.schrift mit anschließendem Hilfsgutachten
I. Revisionsbegründung
= entweder Schriftsatz des Anwalts/ der StA; jeweils mit Datum/ Absender u Empfänger/ Betreffs/ Unterschrift
- Revisionsantrag §§ 344 I, 353f
zB “I. Auf die Revision des A wird das Urteil des Strafrichters des AG Passau vom … samt den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
II. Die Sache wird zur erneuten Verhdl und Entsch– auch über die Kosten der Revision – an einen anderen Strafrichter dieses Gerichts zurückverwiesen” - Begründung
a. Verf.hindernisse
b. Verf.rüge
c. Sachrüge
= zunächst allg erheben, dann Einzelausführungen
II. Hilfsgutachten
1. Zul.keit der Revision
2. Erörterung der nicht durchgreifenden Verf.hindernisse u der in Betracht kommenden Fehler, die die Revision letztlich aber nicht rechtfertigen
Gutachten nach eingelegter u begründeter Revision
” …ist in einem Gutachten die Entsch des Revis.gerichts vorzubereiten”/
“…ist in einem Gutachten dazu Stellung zu nehmen, ob die Revision Erfolg haben wird”
I. Zul.keit
1. Statth.keit: §333/ §335 Sprungrevision
2. Einlegungsberechtigung u Beschwer
3. Form/ Inhalt/ Frist der Revis.einlegung
4. Form/ Inhalt/ Frist zur Revis.begründung §345
II. Begr.heit
1. Verf.hindernisse (vAw)
= wirks Anklage/ Eröffn.beschluss/ Verjährung…)
2. Verf.rügen (abs §338/ rel §337)
= vorzugsweise in der Reihenfolge, wie sie erhoben wurden
3. Sachrügen
III. Ergebnis
= Zus.fassung welche Revis.rügen Erfolg haben
= idR wird Vorschlag zum Tenor der Entsch erwartet
= Hinweis in welcher Form Entscheidung ergehen kann/ wird (Urteil/ Beschluss)
Die Abschlussverfügung inkl Begleitverfügungen der StA sind zu fertigen.
= KEIN Gutachten schreiben, sondern direkt mit “Verfügung” anfangen
= innerhalb Anklageschrift unter wesentl Ergebnis der Ermittlungen sind Ausführungen im Urteilsstil aufzuführen!