Ref Strafstation: StA-Klausur Flashcards
Aufbau StA-Klausur
A. Mat.rechtl Gutachten
1. TK:…
I. Prüfung der einzelnen StrafTB
1. Verfolgbarkeit
= Strafantrag/ Deutsch Gerichtsb.keit/ Strafmündigk/ Verfolg.verjährung/ Strafklageverbrauch
- TB
a. Gewalt
= Beweiswürdigung an TBM, für dessen Verwirklichung von Bedeutung! BVWV? - Konkurrenzen am Ende des jeweiligen Tatkomplexes
- ggf Nebenfolgen
B. Prozessuales Gutachten
I. Zust.k = Straferwartung zu erörtern
II. Einstellungen/ Verf.beschränkungen
1. §170 II Teileinstellung bei selbst proz Tat
2. §§154, 154a
3. §§153, 153a (idR durch Bearb.vermerk ausgeschlossen)
III. Erhebung der Anklage (Regelfall)
IV. Bestellung eines Pflichtverteidigers im Falle der notw Verteidigung
V. Erlass Haftbefehl §§112ff
C. Abschlussverfügung
D. Entwurf der Ankl.schrift
Prüfungsmaßstab der StA-Klausur
= nur hinr Wahrscheinl.k iSd §§170 II, 203 eines best SV (für Ankl.erhebung ausr)
= ausr ist ein schlichtes Überwiegen der Verurteil.wahrscheinl.keit
= Zweifelsgrds gilt nur sehr eingeschränkt
Welche 4 Grundkonstellationen gibt es seitens des Beschuldigten iRd Beweiswürdigung?
- Gestehen
= Beschuldigte hat eingeräumt… Es gibt keinen Anlass an der Richtigk der geständigen Einlassung zu zweifeln - Schweigen
= Beschuldigte hat sich zur Sache nicht eingelassen. Er wird jedoch durch die Aussage des Geschädigten überführt werden. Dieser hat bekundet.. - Bestreiten
= kann Aussage widerlegt werden
= bestreitende Einlassung ist glaubhaft
= mögl Motive für Tat od Aussageverhalten - Teilbestreiten
Wichtige Rechtsprobleme im A-Gutachten
-> unter dem einschlägigen TBM zu erörtern!!
I. Verfahrenshindernisse
= vor TB zu erörtern!!
1. Rechtskraft u Strafklageverbrauch
2. fehlender Strafantrag
3. Verjährung
II. fehlerhafte Beweiserhebung u BVWV
1. Verwertbark von Besch.angaben
a. Verstöße gg Belehrungspflicht
b. verbotene Vernehm.methoden
- Verwertbark von Zeugenaussagen
a. Belehrung über Wahrh.pflicht §57
b. Ausk.verw.recht §55
c. ZVWR §52 - Verwertbark sonstiger Beweismittel u Erkenntnisse
a. Durchsuchung
b. Beschlagnahme
c. verdeckte Ermittlung
[…]
III. Umbk.grds u Durchbrechung
1. Verlesung von Vernehm.protokoll
2. richterl Vernehmungsprotokolle
Obersatz zur Einleitung eines Delikts im mat.rechtl Gutachten
Der Beschuldigte könnte sich gem. §223 I StGB hinreichend verdächtig iSd §§ 170 II, 203 StPO gemacht haben, indem er…
Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn nach dem Akteninhalt bei vorläufiger Tatbewertung die Verurteilung des Beschuldigten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
-> anschließend Beweiswürdigung ob hinr Tatverdacht besteht
Obersatz zur Einleitung eines Zeugenbeweises innerhalb eines TBM
= Der Tatnachweis könnte durch die Aussage der Zeugin geführt werden
Obersatz zur Einleitung eines abs Antragsdelikts, bei welchem hinr Tatverdacht vorliegt, aber (kein) Antrag gestellt wurde
- B hat sich wegen des Stoßes gegen H gem §223 hinreichend verdächtig gemacht, es fehlt jedoch der erforderliche Strafantrag gem §230
- B hat sich gem. §303 hinreichend verdächtig gemacht, indem er die Kaffeetasse zerstörte. Der erforderliche Strafantrag gem. §303c wurde gestellt
Aufbau Prozessuales Gutachten
B. Prozessuales Gutachten
I. Zust.keit
II. §§154/ 154a
III. Privatklagedelikte
IV. (Teil-)Einstellung §170 II
V. §§153/ 153a
VI. Notw Verteidigung
VII. Nebenklage
VIII. U-Haft (Erlass Haftbefehl/ Aufrechterhalten der U-Haft)
IX. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis §111a
X. Beschlagnahme u Herausgabe
XI. Verbindung u Trennung
Voraussetzung zum Erlass eines Haftbefehls §112/ Haftfortdauer §207 IV
- dingender Tatverdacht
= hohe Wahrscheinl.keit dass Beschuldigter Täter od Teilnehmer einer Straftat ist - Vorliegen eines Haftgrundes §112 II Nr.1-3
a. Nr.1: Flucht
b. Nr.2: Fluchtgefahr
= bei konkr Angaben im SV zu Arb.platzverlust/ fehlende fam Bindung/ Whg-losigkeit…
c. Nr.3: Verdunkelungsgefahr
d. §112 III soweit kein Haftgrund vorliegt (Schwerkriminalität)
e. §112a I: Wiederholungsgefahr - Verh.m.k
= keine Haftvoraussetzung, sondern Haftausschl.grund
U-Haft
- Konstellation: Es wurde noch kein Haftbefehl erlassen
- Proz. Gutachten
a. Zul.keit des Erlass eines Haftbefehls
b. §128 I: maximale Zeit der Vorführung beachten (unverzüglich, spätestens am Tag nach Festnahme) - Abschlussverfügung
a. Haftbefehlsantrag
b. ggf Überhaft (wenn B schon wegen anderer Straftat in Haft, trotzdem eigene Haft anordnen um zu sichern)
c. PV §140 I Nr.4 ggf Antrag §142 II iVm §141 II 1 Nr.1
- Konstellation: Haftbefehl wurde bereits erlassen u Haftbefehlsvoraussetzungen sind erfüllt
- Proz Gutachten
a. Zul.keit der Haftfortdauer - Anklage
a. Antrag auf Haftfortdauer
b. Haftprüfungsfrist: länger als 6 Monate nur mit Anordnung des OLG, §121 I, II
c. Mitteilung an Ermittlungsrichter §114d II 2 (Übergang zu erkennendem Gericht)
d. ggf PV §140 I Nr.5
e. Mitteilung „Haft“ + Haftprüfungsfrist §§121, 122 (6 Monate nach Haftantritt prüft OLG vAw Fortdauer der U-Haft maßgeblich ist Datum des Haftbefehls, NICHT zb wenn vorher vorläufige Festnahme) + Mitteilung Haftdaten (in U-Haft seit… in …)
- Konstellation: Haftbefehl bereits erlassen u Haftbefehlsvoraussetzungen liegen nicht vor
- Proz Gutachten
= Zul.keit der Haftfortdauer ablehnen
= §120 III: Aufhebung des Haftbefehls u gleichzeitig Anordnung der sofortigen Freilassung - Abschlussverfügung
= in Vermerk mitteilen, dass sofortige Freilassung schon veranlasst wurde
Entziehung der Fahrerlaubnis §§69, 69a StGB
= mat Recht, sodass grds Erörterung eig in einem selbst Abschnitt (Nebenfolgen) im mat Gutachten
= aber ausnahmsw in proz Gutachten wenn Verknüpfung mit vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis §111a
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis §111a
- dringender Tatverdacht
- hoher Grad an Wahrsch.keit dass das Gericht den Beschuldigten für ungeeign zum Führen von Kfz halten u ihm die Fahrerlaubnis entziehen wird (Inzidenzprüfung §§69, 69a)
Zul.keit der Einziehung von Tatmitteln/ -objekten/ -produkten §§74ff
Zul.keit der Einziehung von Tatmitteln/ -objekten/ -produkten §§74ff