Ref Strafstation: Berufung Flashcards
Zul.keit Berufung §312
= Urteile des Strafrichters u des Schöffengerichts (alles was als Urteil vom AG kommt)
Berufungsbegründung §317
= Berufungsbegründung muss nicht erfolgen (“kann gerechtfertigt werden”)
= anders bei Berufung der StA wg Nr.156 I RiStBV
Ablauf der Berufungsverhdlung §324
- Bericht über Ergebnisse des bisherigen Verfahrens u Verlesung des vorangegangenen Urteils, soweit für Berufung von Bedeutung
= Verlesung ist an dieser Stelle nicht Teil der Bew.aufnahme u muss ggf nochmal verlesen werden §324 II
= keine Verlesung der Anklageschrift/ Bew.würdigung/ Erwägungen zur Strafzumessung - Vernehmung des A u Bew.aufnahme
- §326 Schlussvorträge: Beruf.führer beginnt
Beruf.urteil bei zul Berufung §328
= eigene Sachentscheidung
= grds keine Aufhebung u Zurückverweisung
= zB “Auf die Berufung des A wird das Urteil des AG.. aufgehoben. A wird freigesprochen”
Beruf.urteil bei zul Berufung §328
= eigene Sachentscheidung
= grds keine Aufhebung u Zurückverweisung
= zB “Auf die Berufung des A wird das Urteil des AG.. aufgehoben. A wird freigesprochen”
Verfahren bei Abwesenheit des A §329
= grds Verwerfung der Berufung ohne Verhdlung zur Sache (wie im Strafbefehlsverfahren)
= Ausnahme bei Vertretung durch Verteidiger mit nachgewiesener VM
= Ausnahme wenn Verhdlung über Berufung der StA wenn Anwesenheit des A erforderl
VM des Verteidigers im Strafverfahren
= Verteidiger ist regelhaft NICHT Vertreter des A
= schriftl/ elektron VM erforderl
= allg VM/ anwaltl Versicherung der VM reicht nicht aus
Annahmeberufung §313
= bei geringen Geldstrafen/-bußen ist Berufung nur zul, wenn sie angenommen wird
= Berufung wird angenommen, wenn sie nicht offensichtl unbegr ist, ansonsten als unzul verworfen
Gleichzeitige Einlegung von Berufung u Revision §335 III
= ein Beteiligter legt Revision und ein anderer Berufung ein, so wird, solange die Berufung nicht zurückgenommen oder als unzulässig verworfen ist, die rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form eingelegte Revision als Berufung behandelt.
= Frist des Revisionsverfahrens läuft weiter
= Wird die Berufung als unzul verworfen/ zurückgenommen, so lebt Revision wieder auf, soweit sie zu diesem Zeitpunkt den revisionsrechtlichen Anford genügt
Was passiert bei Einlegung eines unbenannten Rechtsmittels
= endgültige Wahl bis zum Ende der Rev.begründungsfrist (§ 345 StPO I) erforderlich;
= erfolgt keine Konkretisierung, gilt das Rechtsmittel als Berufung
= An die einmal erfolgte Konkretisierung ist der Rechtsmittelführer gebunden!
vertikale Berufungsbeschränkung §318
= Urteil wird nur betreffend einzelner Taten angegriffen
horizontale Berufungsbeschränkung §318
= Urteil wird nur betreffend der RF-Entscheidung od einzelne Teile innerhalb der RF-Entscheidung (zB Bewährung) angegriffen
Zul.keit/ Trennbarkeitsformel einer Berufungsbeschränkung
= nur möglich (=wirksam), wenn sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zus.hang des Urteils losgelöst von
seinem nicht angegriffenen Teil rechtl und tats selbständig beurteilt
werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung iÜ erforderlich zu
machen
= Prüfung durch Berufungsgericht vAw
Doppelt relevante Tatsachen bei Berufungsbeschränkung
= Tatsachen, die sowohl für den Schuld- als auch für den RF-ausspruch von Belang sind.
= Diese werden bei wirks Beschränkung auf den RF-ausspruch ebenfalls bindend
= zB Tatsachen, die Qualif.TB betreffen/ Tats die nicht nur rein subj Regelbspiele betreffen
Rechtsbehelfe gg Verwerfungsurteil §329
- Revision §333
= geprüft werden nur Voraussetzungen der Verwerfung
= Verf.rüge: Revis.führer ist darlegungspflichtig - WE in vorigen Stand §329 VII
= es gelten §§44, 45 entsprechend
= zunächst Entscheidung des Beruf.gerichts; hiergegen sof Beschwerde statthaft §46 III
= erfolgreiches WE-Gesuch beseitigt ohne gesonderte Aufheb.entscheidung das Verwerfungsurteil