Ref Strafstation: Revision 2 Flashcards
P1: Revisionseinlegung nachdem dem V Berufsverbot erteilt wurde wirksam?
= §146a II: Einlegung muss durch Gericht zurückgewiesen werden, dass A Kenntnis erlangt
P2: Wann beginnt Frist, wenn A direkt nach Verlesung der Urteilsformel entfernt wird?
= grds binnen 1 Woche nach Urteilsverkündung
= §341 II: findet Verkündung nicht in Anw.heit des A statt, beginnt Frist mit Zustellung
= §268 II 1: Verkündung durch Verlesung der Urteilsformel u Eröffnung der Urteilsgründe
P3: Pflicht zur elektronischen Übermittlung §32d
= §32d I: grds „soll“-Vorschrift
= §32d II: Berufung u Revision müssen durch V (NICHT A/ StA) elektronisch eingereicht werden
P4: A hat 2 Verteidiger u Vorsitzender ordnet nur Zustellung an einen an („Zustellung des Urteils an Verteidiger“)
= §36 I 1: Zustellung ordnet der Vorsitzende an
= unzureichende Anordnung, wenn mehrere V vorhanden u Frist beginnt erst mit beiden Zustellungen
= NICHT §37 II (Zustellung an mehrere) da nicht mehrere Zustellungen angeordnet wurden
P5: die an V zugestellte Urteilsausfertigung fehlen Unterschriften der Richter (auf Urschrift unterschrieben)
= §37: wirksame Zustellung erfordert vollständige u wortgetreue Ausfertigung ohne wesentl Fehler
= Frist läuft nicht
P7: V legt vor Zustellung sein Mandat nieder
= §145a I: grds ist Zustellungsvollmacht des V möglich
= ZustellungsVM gilt bis Niederlegung gemeldet u in Akte protokolliert wurde
Begr.frist: Urteil wird erst zugestellt, als Frist abgelaufen ist
= grds beträgt Frist 1 Monat (keine Verlängerung wenn Urteil innerhalb Frist zugestellt)
= §345 I 3: war bei Fristablauf das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist erst mit Zustellung
P1: Rücknahme wurde erklärt, jedoch nicht ordn.gem protokolliert
= §274: was nicht protokolliert wurde, kann nicht durch Beweiskraft des Protokolls bewiesen werden
= §273 III 3: auf v.u.g.-Vermerk achten!
P2: Rücknahme/ Verzicht aus formelle Gründen unwirksam
= §302 II wegen fehlender ausdrücklicher Ermächtigung des V
= Rücknahmeerklärung unwiderruflich u unanfechtbar ab Zugang bei Gericht
= Widerruf der Ermächtigung des V zur Rücknahme grds zulässig, aber nur wirksam wenn Widerruf/ Rücknahme noch nicht bei Gericht zugestellt wurde
P3: Rücknahme/ Verzicht aus materiellen Gründen unwirksam
= Drängen des A zum Verzicht durch Vorsitzenden
= kein V trotz notwendiger Verteidigung §140
OS: Begr.heit Revision
„Die Revision ist begründet, wenn Verfahrenshindernisse bestehen oder Verfahrensvoraussetzungen fehlen; dies gilt gleichermaßen, wenn ein Verfahrensfehler oder ein sachlich-rechtlicher Mangel vorliegt und das Urteil auf einem solchen Fehler beruht.“