VerwR AT Flashcards
Kann das VG die Auslegung u Anw unbest Rechtsbegriffe gerichtlich überprüfen?
= grds voll überprüfbar
= keine Einschätzungsprärogative der Exekutive
= VG kann auch dann behördl Entscheidung aufheben, wenn die behördl Auslegung im konkr Einzelfall vertretbar ist, das VG den Begriff aber anders auslegt
Welche Ermessensfehler gibt es?
- Ermessensnichtgebrauch/ -ausfall
- Ermessensüberschreitung
- Ermessensfehlgebrauch
a. wesentl Gesichtspkte, die für die Entscheidung relevant waren, wurden nicht in Abwägung einbezogen
b. Berücksichtigung sachfremder Erwägungen
c. Zweck des gesetzl Ermessens wurde gar nicht/ nicht hinreichend beachtet
Was ist eine RVO?
= Rechtsnorm, die von einem Organ der Exekutive erlassen wird, um staatl Angelegenheiten zu regeln
= zum Erlass einer RVO ist eine gesetzl EGL nötig (Rechtsetzungsbefugnis durch Legislative)
Was ist eine Satzung?
= Rechtsnorm, die von einer jur Person des öff Rechts erlassen wird, um ihre inneren Angelegenheiten zu regeln (Selbstverwaltung)
Was sind Verwaltungsvorschriften?
= generell-abstr Anordnungen einer Behörde an nachgeordnete Behörden/ Bedienstete (Innenrecht OHNE Außenwirkung)
= Ordnung des Ablaufs/ Aufbaus der Verwaltung
In welchem Fall haben Verwaltungsvorschriften ausnahmsw Außenwirkung?
= Anspr auf Gleichbehdlung bzgl ständiger Verw.praxis, Art.3 I
= Art.3 führt zur Selbstbindung der Verwaltung
Was ist ein VA?
= §35 VwVfG:
(1) jede Verfügung/ Entscheidung/ andere hoheitl Maßnahme einer
= Maßnahme ist jedes Verhalten mit Erkl.gehalt
(2) Behörde auf dem Gebiet des
= §1 IV VwVfG: jede Stelle, die Aufgaben der öff Verw wahrnimmt
(3) öff Rechts zur
(4) Regelung eines
= Maßnahme muss final auf eine RF gerichtet sein
(5) Einzelfalls
= konkr.individuell (bestimmter Fall u Adressat)
(6) mit umb Außenwirkung
= final darauf gerichtet eine RF herbeizuführen
Was sind typische Regelungen?
- Gebote/ Verbote
- Leistungsverweigerung/ bewilligung
- rechtsgestaltende/ dingl/ feststellende Regelungen
-> abzugrenzen vom schlichten Verw.handeln/ Realakten
Wann ist ein VA bekanntgegeben §43 VwVfG?
= wenn (1) die zuständige Behörde
(2) in amtl Eigenschaft
(3) wissentlich u willentlich (mit Bekanntgabewillen)
(4) den Inhalt des VA dem Betroffenen ggü eröffnet
(5) u der VA dem Adressaten auch zugeht
Wie wird ein VA/ eine Allg.verfügung bekanntgegeben?
- VA
= elektronisch §3a VwVfG/ mündlich od in jeder anderen Form (zB Handzeichen durch Polizei) - Allg.verfügung
= grds wie VA, da Allg.verfügung nur ein Sonderfall ist
= kann aber jederzeit auch öffentl bekanntgemacht werden, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten untunlich ist §41 III (zB einzelne Betroffenen unbekannt)
Unterschied VA zu Allg.verfügung in formeller Hinsicht?
- VA
= Bekanntgabe ggü Betroffenen erforderlich
= Anhörung
= Begründung - Allg.verfügung
= kann jederzeit öff bekanntgegeben werden, wenn eine Bekanntgabe ggü Betroffenen untunlich ist
= keine Anhörung §28 II Nr.4 u Begründung §39 II Nr.5 erforderlich
Unterschied zw Regelungs- zu Sicherungsanordnung
- Sicherungsanordnung
= ggw Zustand soll gesichert u eine drohende/ tats Beeinträchtigung der Rechtspositionen verhindert werden
= defensiver Charakter (Erhaltung des status quo) - Regelungsanordnung
= Antragsteller will seinen Rechtskreis erweitern u einen vorläufigen Zustand bzgl eines streitigen Rechtsverhältnisses regeln
= offensiver Charakter (Veränderung des status quo)
Wie wird ein VA/ eine Allg.verfügung bekanntgegeben?
- VA
= elektronisch §3a VwVfG/ mündlich od in jeder anderen Form (zB Handzeichen durch Polizei) - Allg.verfügung
= grds wie VA, da Allg.verfügung nur ein Sonderfall ist
= kann aber jederzeit auch öffentl bekanntgemacht werden, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten untunlich ist §41 III (zB einzelne Betroffenen unbekannt)
Unterschied VA zu Allg.verfügung in formeller Hinsicht?
- VA
= Bekanntgabe ggü Betroffenen erforderlich
= Anhörung
= Begründung - Allg.verfügung
= kann jederzeit öff bekanntgegeben werden, wenn eine Bekanntgabe ggü Betroffenen untunlich ist
= keine Anhörung §28 II Nr.4 u Begründung §39 II Nr.5 erforderlich
Unterschied zw Regelungs- zu Sicherungsanordnung
- Sicherungsanordnung
= ggw Zustand soll gesichert u eine drohende/ tats Beeinträchtigung der Rechtspositionen verhindert werden
= defensiver Charakter (Erhaltung des status quo) - Regelungsanordnung
= Antragsteller will seinen Rechtskreis erweitern u einen vorläufigen Zustand bzgl eines streitigen Rechtsverhältnisses regeln
= offensiver Charakter (Veränderung des status quo)