Noa2 Flashcards
1
Q
Was ist der Unterschied zw Fahrverbot §44 zu Entziehung der Fahrerlaubnis §69?
A
- Fahrverbot §44
= Nebenstrafe
= kein Verkehrsdelikt mehr erforderl, sondern jede Straftat ausreichend um als Nebenstrafe ein Fahrverbot zu verhängen
= Strafe muss schuldangemessen sein §46 - Entziehung der Fahrerlaubnis §69
= als Maßregel der Besserung u Sicherung rein präventiver Natur
= Schutz der Allg.heit vor weiteren Straftaten, sodass keine Schuldangemessenheit erforderl
= Gericht muss Prognoseentscheidung treffen, ob Täter auch zukünftig ungeeign ist am Straßenverkehr teilzunehmen
-> Führerschein wird gem §69 II eingezogen u gem §69a eine Sperre für die Erteilung einer neuen Erlaubnis ausgesprochen
2
Q
Unterschied Strafanzeige zu Strafantrag
A
- Strafanzeige §158 I
= wird ggü genannter Behörde gestellt (Polizei/ StA..)
= benennt einen möglicherw strafrechtl relevanten SV
= form- u fristlos möglich
= kann von jedermann gestellt werden - Strafantrag §77ff StGB
= muss vom Verletzten gestellt werden
= Begehren der Verfolgung einer Straftat
= muss bei einem Gericht/ StA schriftlich gestellt werden
= innerhalb von 3 Monaten ab Kenntniserlangung
3
Q
Welche Arten von Verjährung gibt es im Strafrecht?
A
- Verfolgungsverjährung §78-78c
= Verjährungsfrist beginnt mit Beendigung der Tat/ tritt Erfolg später ein, dann beginnt Verjährung damit
= Verjährung wenn es innerhalb der Verjährungsfrist nicht zu einem Urteil kommt
= Frist richtet sich nach Strafmaß §78 III - Vollstreckungsverjährung §79-79b
= Verjährungsfrist beginnt mit Rechtskraft der Entscheidung, §79 VI
= wird die Strafe innerhalb der Frist nicht vollstreckt, so wird Strafvollzug ab dem Zeitpkt unzulässig