5. StrafR: Zust.keit Flashcards
1
Q
Wonach bestimmt sich, vor welchem Gericht angeklagt wird?
A
- Straferwartung
- Strafgewalt
- bei Katalogtaten nach der gesetzl Anordnung
2
Q
Wofür ist das AG (Strafrichter) zuständig?
A
= §25 GVG
= Vergehen mit Straferwartung bis 2 Jahre/ Privatklagedelikte
3
Q
Wofür ist das AG (Schöffengericht) zuständig?
A
= §28 GVG
= Vergehen mit Straferwartung von 2-4 Jahren
= Verbrechen mit Straferwartung von 4 Jahren
4
Q
Wofür ist das LG (große Strafkammer) zuständig?
A
= §74 I GVG
= Verbrechen mit Straferwartung über 4 Jahre
5
Q
Wofür ist das LG (große Strafkammer als Schwurgericht) zuständig?
A
= §74 II GVG: Katalogtaten
6
Q
Wofür ist das LG (kleine Strafkammer) zuständig?
A
= §74 III GVG
= Berufungen gg die Urteile des Strafrichters/ Schöffengerichts