4. ZVR + ZPO Flashcards

1
Q

Was ist eine Notfrist?

A

= Frist die weder verlängert noch verkürzt werden kann, §224 ZPO
= Frist muss durch Gesetz als solche bezeichnet sein

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2
Q

Was kann man machen wenn eine Notfrist abgelaufen ist?

A

= Wiedereinsetzung in vorigen Stand §233 ZPO

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3
Q

Voraussetzungen einer ZVR

A

I. Allg Voraussetzungen

  1. Antrag
  2. Titel
  3. Klausel
  4. Zustellung des Titels

II. keine Vollstr.hindernisse
III. Besondere Voraussetzungen der ZVR

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4
Q

Was ist eine Vollstreckungsklausel?

A

= amtl Beurkundung der Vollstr.barkeit eines Vollstr.titels

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5
Q

Welche Klauselarten gibt es?

A
  1. einfache §724 ZPO
  2. qualifizierte §726-729 ZPO
    = erforderlich, wenn zusätzl zu den Voraussetzungen der einfachen Klausel qualifizierte Erteilungsvoraussetzungen vorliegen
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6
Q

Wer ist in ZVR grds das zuständige Organ?

A

= grds Gerichtsvollzieher, soweit die ZVR nicht den Gerichten zugewiesen ist §753 ZPO

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7
Q

Welches Gericht ist Vollstr.gericht?

A

= AG in dem Bezirk, in dem die Vollstr.hdlung stattfindet §764 ZPO
= Gerichtsstände nach §802 ZPO sind ausschließliche

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8
Q

Welche Arten von richterlichen Entscheidungen gibt es?

A
  1. Urteile
    = streng formbedürftige Entscheidungen mit gesetzl vorgeschriebenen Inhalt durch Gericht
  2. Beschlüsse
    = Entscheidung durch Richter/ Rechtspfleger/ Urkundsbeamten
  3. Verfügungen
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9
Q

Welcher Rechtsbehelf ist gg eine einstweilige Verfügung einschlägig?

A

= Widerspruch §§936, 924 ZPO, wenn einstweilige Verfügung als Beschluss ohne mündl Verhdlung ergangen ist
= Berufung, wenn einstw Verfügung durch Urteil mit mündl Verhdlung erlassen wurde

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10
Q

Wann bietet sich ein Mahnverfahren an? §§688ff ZPO

A

= bei Geldschulden, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner nicht dagegen vorgeht (sonst unnötige Verzögerung)

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11
Q

Wie geht Verfahren weiter, wenn Schuldner nichts gg Mahnbescheid unternimmt?

A

= soweit weder Widerspruch noch Zahlung, kann Mahngericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstr.bescheid erlassen §699 ZPO

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12
Q

Was sind die Vorteile eines Vollstr.bescheids?

A

= steht gleich einem vorläufig vollstr.bar erklärten Versäumnisurteil, §§700, 708 ZPO
= Vollstr.titel §794 I Nr.4

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13
Q

Was versteht man unter Prozessführungsbefugnis

A

= Befugnis das geltend gemachte Recht in eigenem Namen einzuklagen

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14
Q

Was versteht man unter Prozessstandschaft

A

= Geltendmachung eines fremden Rechts in eigenem Namen

  1. gesetzl Proz.standschaft
    = Gesetz erlaubt ausdrückl Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen
  2. gewillkürte Proz.standschaft
    = Anspr.inhaber hat Kläger durch RG Prozessführung übertragen
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15
Q

Was ist ein 2. VU

A

= §345 ZPO
= ergeht, wenn eine Partei, die Einspruch eingelegt hat, in der mündl Verhandlung nicht erscheint/ nicht zur Hauptsache verhandelt

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16
Q

Rechtsmittel gg 2. VU

A

= nur unter engen Voraussetzungen mit Berufung/ Revision §§514 II, 565
= nicht mit Einspruch §338

17
Q

Unterschied Rechtsbehelf Rechtsmittel

A

= Rechtsmittel ist enger als Rechtsbehelf

  1. Rechtsmittel
    = Suspensiv- (Hemmung des Eintritts der form Rechtskraft)/ Devolutiveffekt (nächsthöhere Instanz)
    = zB Berufung/ Revision
  2. Rechtsbehelf
    = beschreibt Anfechtbarkeit der Entscheidung
    = kein Devolutiveffekt
    = zB Einspruch gg VU
18
Q

Was ist das Besondere, wenn ein VU nach Erlass eines Vollstr.bescheids nach §700 VI ZPO ergangen ist?

A

= Vollstr.bescheid steht einem ersten VU gleich, §700 I, sodass bei Säumnis das erste VU praktisch einem zweiten VU gleichsteht

19
Q

Unterschied zw gerichtl Beschluss zu Urteil

A
  1. Urteil
    = grds ist mündl Verhdlung erforderl, nur ausnahmsw kann abgewichen werden
  2. Beschluss
    = grds gibt es keine mündl Verhdlung
    = sofern gesetzl vorgesehen, kann eine solche aber als Basis für einen Beschluss dienen