Noa Flashcards

1
Q

Was ist Strafrecht?

A

= StrafR ist dem öff Recht zuzuordnen (Staat ist dem Bürger übergeordnet)
= umfasst die Gesamtheit der Rechsnormen, die Voraussetzungen einer Straftat u ihre RF festlegen

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2
Q

Wozu dient das Strafrecht?

A
  1. dient dem Schutz elementarer RG
  2. dient dazu den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen u zu erhalten
  3. Sühne der Schuld u Verhinderung weiterer Straftaten
  4. Erlangung einer Resozialisierung des Täters um Eingliederung in Gesellschaft wiederzuermöglichen
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3
Q

Welche RF einer Straftat kennt das deutsche Strafrecht?

A

= RF einer Straftat können im deutschen Strafrecht grds in (1) Strafen u (2) Maßnahmen unterteilt werden (System der Zweispurigkeit)

  1. Strafen knüpfen an die Schuld des Täters an der Tatbegehung an (Vergangenheit)
  2. Maßnahmen knüpfen an die Gefährlichkeit eines Täters an (zukünftige Vermeidung der Strafbegehung)
    = unabhängig von der Schuld des Täters, sondern dient nur zum Schutz vor weiteren Straftaten
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4
Q

Was versteht man unter “Strafen” als RF einer Straftat im deutschen Strafrecht?

A

= knüpfen an die Schuld des Täters an der Tatbegehung an (Vergangenheit)
= Unterteilung in Haupt- u Nebenstrafen

  1. Hauptstrafe
    = Freiheitsstrafe §§38, 39
    = Geldstrafe §§40-43
  2. Nebenstrafe
    = einzige Nebenstrafe des StGB ist das Fahrverbot §44
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5
Q

Was versteht man unter “Maßnahmen” als RF einer Straftat im deutschen Strafrecht?

A
  1. Maßregeln der Besserung u Sicherung, die sowohl mit Freiheitsentzug als auch ohne verhängt werden können, §§63ff
    = wird aufgrund einer positiven Gefährlichkeitsprognose angeordnet
    = Psychatrie/ Entziehungsanstalt
  2. Einziehung von Taterträgen §§73ff StGB
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6
Q

Unter welchen Voraussetzungen wird eine Freiheits- od Geldstrafe verhängt?

A

= entscheidend ist das Strafmaß

  1. Strafbereich bis zu einem Monat
    = §38 II: nur Geldstrafe möglich
  2. Freiheitsstrafe unter 6 Monaten
    = nur wenn die Umstände des Einzelfalls eine Freiheitsstrafe unabdinglich machen; andernfalls vorrangig Geldstrafe §47
  3. Freiheitsstrafe zw 6 M u 1 Jahr
    = Richter bestimmt die Art der Hauptstrafe nach seinem Ermessen §46
  4. Freiheitsstrafe über einem Jahr
    = Geldstrafe kommt grds nicht mehr in Betracht
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7
Q

Freiheitsstrafe §38

A

= grds zeitig (=auf einen best Zeitrahmen begrenzt) wenn das Gesetz nicht eine lebenslange Freiheitsstrafe anordnet
= Höchstdauer der zeitigen Freiheitsstrafe ist 15 J

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8
Q

Wann kommt im Falle einer lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafaussetzung in Betracht?

A

= §57a
(1) wenn mind 15 J verbüßt wurden, (2) die Aussetzung angesichts der besonderen Schwere der Schuld gerechtfertigt werden kann, (3) kein Sicherheitsrisiko für die Allg.heit besteht u (4) der Verurteilte einwilligt

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9
Q

Geldstrafe §40

A

= Höhe bestimmt sich: (1) anhand der Schuld wird bestimmt wieviele Tagessätze zu leisten sind (2) wie hoch Tagessatz im Einzelfall ist (durchschn Nettotageslohn ausschlaggebend)

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10
Q

Nebenstrafe §44

A

= Gericht kann dem Veurteilten einer Freiheits-/ Geldstrafe für eine Dauer von 1-6 Monaten den Führerschein in amtl Verwahrung nehmen
= insbes wenn Straftat im Zus.hang mit dem Straßenverkehr begangen wurden

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11
Q

Was versteht man unter dem Begriff “Einheitsstrafe”?

A
  1. heute ein Begriff aus dem JGG
    = grds werden bei mehreren Straftaten, die in Tatmehrheit begangen wurden, für einzelne Taten mehrere Einzelstrafen gebildet, die zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden, §53
    = ABER Jugendstrafrecht hat nicht Grundgedanken der Bestrafung, sondern erzieherischen Aspekt, sodass eine Einheitsstrafe gebildet wird
    -> für mehrere selbständige Strafen soll nur EINE einheitliche Strafe gebildet werden
  2. früher Zusammenfassung verschiedener Strafarten (Gefängnis/ Zuchthaus..) nur noch zu Freiheitsstrafe
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12
Q

Gibt es ein Sühneprinzip im StGB? (= etw was jmd als Ausgleich für eine Schuld auf sich nehmen muss)

Wo findet es keine Anwendung?

A

= §43 StGB Ersatzfreiheitsstrafe: an die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe
= Ausnahme: Freiheitsstrafe würde eine unbillige Härte bedeuten

= keine Anwendung im Jugendstrafrecht, da dort der erzieherische Aspekt im Vordergrund steht

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13
Q

Seit wann gibt es die Maßregeln der Besserung u Sicherung im StGB?

A

= durch das Gesetz gg gefährliche Gewohnheitsverbrecher u über Maßregeln der Sicherung u Besserung vom 24.11.1933 wurden die Maßregeln in das StGB eingeführt

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14
Q

Seit wann gibt es das StGB?

A

= als Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich am 15.5.1871 erlassen
= seit dem 1.1.1872 in Kraft

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15
Q

Was waren die wichtigsten Strafrechtsreformen?

A

= nach dem 2. Weltkrieg sollten viele Gesetzesänderungen die von den Nazis eingeführt wurden, wieder rückgängig gemacht werden

  1. Gesetz zur Reform des Strafrechts, 1.9.69
    = Einführung einer einheitlichen Freiheitsstrafe anstatt Gefängnis/ Zuchthaus/ Haft/ Einschließung
    = Abschaffung von Ehrenstrafen
  2. Gesetz zur Reform des Strafrechts, 1.1.75
    = Anhebung der Mindestdauer der Freiheitsstrafe auf 1 Monat
    = Einführung der Verwarnung mit Strafvorbehalt
    = Einführung des Tagessatzsystems für die Geldstrafe
    = Neugestaltung des Maßregelsystems

3.-6. Gesetz zur Reform des Strafrechts 1970-1998
= Änderungen am Besonderen Teil

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16
Q

Was ist ein Zuchthaus?

A

= Gefängnis mit strafverschärfenden Haftbedingungen
= Zwang zu harter körperlicher Arbeit bis zur Erschöpfung
= geregelt im Reichsstrafgesetzbuch 1871

17
Q

Welche 4 Formen der Freiheitsstrafe gab es im Reichsstrafgesetzbuch?

A
  1. Zuchthausstrafe
    = Zwang zu harter körperl Arbeit
  2. Festungshaft (Ehrenhaft)
    = kein Arbeitszwang u vorwiegend für Angehörige höherer Stände/ polit Straftaten
    = Ort der Festungshaft war meist eine Festung
  3. Gefängnis
  4. Haft
    = mildeste Form der Freiheitsentziehung
    = Mindestdauer 1 Tag, Höchstdauer 6 Wochen
18
Q

Notwehr bei Beleidigung durch Schlag?

A
  1. Stfbk §223
    a. TB
    b. Rfg §32
    aa. Problem: ggw rw Angriff
    = Angriff auf persönl Ehre
    = soweit Beleidigung ausgesprochen ist Angriff grds beendet u somit nicht mehr ggwärtig
    = Problem: §185 wäre praktisch nicht notwehrfähig/ ggf umb bevorstehender Angriff wg weiterer Provokation
  2. Stfbk §185
    a. TB
    = negatives Werturteil, da nicht dem Beweis zugänglich
    = Definition Ehre:
    = Abgrenzung zu §§186/ 187
    = eingeschränktes Notwehrrecht wg Absichtsprovokation
19
Q

Definition Ehre §185

A

= aus dem sittlichen u sozialen Persönlichkeitswert entspringender Achtungsanspruch

20
Q

Abgrenzung §185 zu §§186/187

A

= Abgrenzung danach, welche Äußerungen wem ggü getätigt werden

  1. §§186/ 187
    = erfassen nur Tatsachenbehauptungen im 3-Personen-Verhältnis
  2. §185
    = Tatsachenbehauptung im 2-Personen-Verhältnis
    = Werturteile im 2-/3-Personen-Verhältnis
21
Q

Was ist Blutrache?

A

= Form der Selbstjustiz, bei der ein getötetes Familienmitglied gerächt werden soll
= Strafrecht soll Selbstjustiz verhindern

22
Q

Promillegrenzen der Schuldfähigkeit im Strafrecht

A
  1. ab 2 Promille verminderte Schuldfähigkeit §21
    = aber einzelfallabhängig
  2. ab 2,2 Promille verminderte Schuldfähigkeit bei vorsätzlichen Tötungsdelikten wg erhöhter Hemmschwelle
  3. ab 3 Promille grds Schuldunfähig
    = kann aber im Einzelfall widerlegt werden
  4. ab 3,3 Promille Schuldunfähigkeit bei vorsätzlichen Tötungsdelikten wg erhöhter Hemmschwelle
23
Q

Wie erfolgt der Alkoholabbau im Blut?

A

= niedrigster Abbauwert 0,1 Promille/ Stunde
= höchstmögl Abbauwert 0,2 Promille/ Stunde

-> soweit nicht ermittelbar, gilt in dubio pro reo der höchstmögl Abbauwert

24
Q

Promillegrenzen im Straßenverkehr

A
  1. 0,3%: relative Fahruntüchtigkeit
    = hinzukommen muss ein alkoholbedingter Fahrfehler
    = relevant für §§315c, 316
  2. 0,5%: OWi §24a StVG
  3. 1,1%: absolute Fahruntüchtigkeit
    = unwiderlegbare Vermutung, dass Person nicht in der Lage ist Fzg zu führen
    = relevant für §§315c, 316
  4. 1,6%: absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer
25
Q

Theorien zur actio libera in causa

A
  1. Ausnahmemodell
    = Ausnahme vom Grds des §20, dass der Täter bei Tatbegehung schuldfähig sein muss
    (+) teleolog Reduktion notw das sonst Rechtsmissbrauch durch Herbeiführung der Schuldunfhk
    (-) Verstoß gg Art.103 II
  2. Werkzeugmodell
    = Täter setzt sich selbst als schuldunfähiges Werkzeug ein (mb Täterschaft)
    (-) Wortlaut §25 I Var.2: “durch einen anderen”
  3. Ausdehnungsmodell
    = “bei Begehung der Tat” des §20 wird auf das “sich in den Rausch versetzen” (Vorbereitungshdlung) ausgedehnt
    (-) kein Grund für Ungleichbehdlung zu §16
  4. TB-Modell/ Vorverlagerungsmodell
    = sich in den Rausch versetzen bereits als tb-mäßige Hdlung
    (+) kein Verstoß gg Koinzidenzprinzip
26
Q

Kann ein Strafantrag zurückgenommen werden u welches Folgen hat das?

A

= gem §77d kann Antrag bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zurückgenommen werden
= ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden
= gem §470 StPO hat Antragsteller die Kosten zu tragen u die notw Auslagen des Beschuldigten zu tragen

27
Q

Wie wird BAK ermittelt?

A

= nach der Widmark-Formel
= getrunkener Alkohol in gramm/ (Körpergewicht x Reduktionsfaktor (0,6/0,7))

-> 2 Berechnungsmethoden

  1. für §§315c, 316
    = man geht von möglichst niedrigen Abbauwert aus
    = 0,1% pro Stunde + 2 stündiges Rückrechnungsverbot
  2. für §§20, 21
    = man geht von möglichst hohen Abbauwert aus
    = 0,2% pro Stunde