2. Europarecht Flashcards
Sitz u Präsident des EuGH
= Luxemburg
= Koen Lenaerts
Sitz u Präsident des EGMR
= Straßburg
= Robert Ragnar Spano aus Island
Aufgaben des EuGH
= oberstes Rechtsprechungsorgan der EU
= sichert die Rechtswahrung bei der Auslegung u Anwendung der Verträge/ Einhaltung der Verträge, Art.19 I 2 EUV
Wie setzt sich der EuGH zusammen?
= setzt sich aus 2 Gerichten zusammen:
- Gerichtshof:
= oberstes Rechtsprechungsorgan der EU
= je ein Richter pro Mitgliedsstaat mit anerkannter Befähigung (28 Richter)
= befasst sich mit Anträgen auf Vorabentscheidungen von nat Gerichten/ Nichtigkeitsklagen/ Berufungen - Europ Gericht
= eigenständiges europäisches Gericht, das dem Gerichtshof nachgeordnet ist
= fällt Urteile über Nichtigkeitsklagen von Einzelpersonen/ Unternehmen
Europ Kommission
= hat als einziges Organ der EU das Recht Gesetzesentwürfe vorzulegen
= wacht darüber, dass die Mitgliedsstaaten die Unionsverträge u EU-Recht einhalten
= soweit ein Verstoß erkannt wird, muss sie dagegen einschreiten, Art.258 AEUV
Primäres Gemeinschaftsrecht
- EUV
= Gründungsverträge der Mitgl.staaten (“die Verträge”) - AEUV
= Vertrag über Arbeitsweise (“die Verträge”) - GRCh
Sekundäres Gemeinschaftsrecht
- RL, Art.288 III AEUV
= allgemeine Regelung, die von den Mitgl.staaten in einer best Frist in staatl Recht umzusetzen ist
= wenden sich nur an Mitgl.staaten, nicht Bürger - VO, Art.288 II AEUV
= abstrakt-generelle Regelungen mit umb innerstaatl Geltung
= erfordern keinen Umsetzungsakt, sondern entfalten umb Wirkung ggü Adressaten - Beschluss, Art.288 IV AEUV
= verbindliche Einzelfallregelungen des Rates/ Kommission - Empfehlungen u Stellungnahmen, Art.288 V AEUV
= rechtlich nicht verbindlich
Unter welchen Voraussetzungen kann sich Bürger direkt auf eine RL berufen?
- RL wurde trotz Ablauf der Umsetzungsfrist nicht/ nicht ordn.gem in nat Recht umgesetzt
- RL ist unbedingt (kein Ermessensspielraum) u hinreichend bestimmt (Regelungsggst u Personenkreis sind eindeutig)
Organisation des EGMR
= jeder Unterzeichnerstaat entsendet einen Richter (insgesamt 47 Richter)
= KEIN Organ der EU
Aufgaben des EGMR
= überprüft Akte der Gesetzgebung/ Rechtsprechung/ Verwaltung auf eine Verletzung der Europ Menschenrechtskonvention
= wacht über Einhaltung der EMRK (völkerrechtl Vertrag, der gem Art.59 II in einfaches Bundesrecht transformiert wurde)
Verfahren vor dem EGMR
- Indiv.beschwerdeverfahren
- Staatenbeschwerdeverfahren
- Gutachtenbeschwerdeverfahren
Auf welcher Ebene steht die EMRK in der Normenhierarchie?
= Ebene des einfachen Rechts
= völkerrechtl Vertrag, der Staaten untereinander verpflichtet
Woraus setzt sich der Rat der EU zusammen?
= aus den Regierungen der Mitgl.staaten (Ministerrat)