7. StPO Flashcards
Wie wird ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt?
= indem StA durch Strafanzeige/ Strafantrag/ oder auf anderem Wege Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat erlangt (zB durch andere Behörden/ Presse), §160
Sinn u Zweck des Ermittlungsverfahrens
= es soll festgestellt werden, ob gg den Beschuldigten ein zur Eröffnung des Hauptverfahrens hinreichender Tatverdacht besteht (spätere Verurteilung überwiegend wahrscheinlich)
Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
= wenn zureichende tats Anhaltspkte vorliegen (Anfangsverdacht) §152 II
= richtet sich Anfangsverdacht gg bestimmte Person, ist diese Beschuldigter
Wann bietet sich eine richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren an?
= wenn Zeuge bei einer mögl Hauptverhdlung voraussichtl nicht mehr zur Verfügung stehen wird
-> dann kann Aussage verlesen werden, §251 II
= wenn Zeuge ggf in späterer Hauptverhdlung nicht mehr wahrheitsgem aussagen wird/ von ZVWR Gebrauch machen wird
-> Aussage darf zwar nach §252 nicht verlesen werden, bei ordn.gem Belehrung kann aber Untersuchungsrichter selbst vernommen werden (Hören-Sagen)
Sind Zeugen/ Sachverständiger/ Beschuldigter verpflichtet vor der Polizei zu erscheinen u auszusagen?
= StA kann diese Personen vorladen lassen, sodass diese gem §161a I, III verpflichtet sind, Folge zu leisten
= Beschuldigte ist über ZVWR zu belehren §§163a III, IV, 136 I 2
Wie geht es nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens weiter?
= alle erforderl Beweise sind erhoben u Beschuldigte hatte Mögl.keit sich zu äußern
- Erhebung der öffentl Klage §170 I
= soweit hinreichender Tatverdacht (überwiegende Wahrsch.keit einer Verurteilung)
= durch Einreichung einer Anklageschrift bei zust Gericht/ Antrag auf Erlass eines Strafbefehls - Einstellung des Verfahrens §170 II
= kein hinr Nachweis/ nicht behebbares Verfahrenshindernis/ Geringfügigkeit/ kein öff Interesse
Wer kann einen Strafantrag stellen?
= gem §77 StGB nur derjenige, der durch die Tat verletzt ist (umb in einem RG verletzt ist)
= gem §77b StGB innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis von Tat u Täter
Welche Arten von Antragsdelikten gibt es?
- absolute (§§123/ 185..)
= Strafantrag ist zwingend notwendig, um die Tat verfolgen zu können (“wird nur auf Antrag verfolgt”) - relative (§§223/ 229/ 242…)
= Strafantrag kann durch ein bes öffentl Interesse der StA ersetzt werden (“wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn bes öff Interesse…”)
Privatklage §374ff
= für Privatklagedelikte nach §374 I Nr.1-8 erhebt StA nur dann eine öff Klage, wenn ein öff Interesse vorliegt
= ein öff Interesse liegt vor, wenn der Rechtsfrieden über dem Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört u die Strafverfolgung ein ggw Anliegen der Allg.heit ist
-> ansonsten nur Privatklageweg
Welche Fkt hat die StA?
= Anklagemonopol §152 I (alleinige Zust.keit für die Erhebnung der öff Klage)
= trägt Verantwortung für das Ermittl.verfahren u leitet dieses §160 (Herrin des Ermitt.verfahrens)
= kann sich der Polizei als Ermittl.personen bedienen
Welche relevanten Blutalkoholkonzentrationswerte gibt es?
- 0,3: rel Fahruntüchtigkeit bei Kfz/ Rad
- 1,1: abs Fahruntüchtigkeit bei Kfz
- 1,6: abs Fahruntüchtigkeit bei Rad
- 2,0: verminderte Schuldfähigkeit
- 2,2: verminderte Schuldfhk bei vorsätzl Töt.delikten
- 3,0: Schuldunfähigkeit
- 3,3: abs Schuldunfhk bei vorsätzl Tötungsdelikten
Unterschied abs Fahruntüchtigkeit zu rel Fahruntüchtigkeit
- abs
= unwiderlegbare Vermutung für Fahruntüchtigkeit - rel
= zusätzl zur Alkoholisierung müssen alkoholbed Ausfallerscheinungen hinzutreten, damit Fahruntüchtigkeit vorliegt
= zB Schlangenlinien/ torkeln
Unterschied Beschuldigter/ Angeschuldigter/ Angeklagter
- Beschuldigter
= Bezeichnung im Ermittl.verfahren
= Person, gg die polizeil/ staatsanwaltl Ermittlungen wg Verdachts einer Straftat geführt werden - Angeschuldigter
= Bezeichnung im Zw.verfahren
= Person, gg die die StA öff Klage erhoben hat, das Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet wurde - Angeklagter
= Bezeichnung im Hauptverfahren
= Person, gg die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde
Allgemeines zum Zwischenverfahren
= beginnt wenn Richter die Anklageschrift samt Akte erhält
= endet mit Entscheidung über Eröffnung des Hauptverfahrens
= Richter prüft, ob hinr Tatverdacht vorliegt (insgesamt 2x Prüfung durch StA vor Anklageerhebung u dann vom zuständigen Gericht)
= dient dem Schutz des Beschuldigten
Unterschied V-Person zu verdeckten Ermittler
- V-Person
= gehört zwar keiner Strafverfolgungsbehörde an, unterstützt aber bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit - verdeckte Ermittler §110a II
= inländischer Beamter einer Strafverfolgungsbehörde, der nach außen als Zivilperson unter einer falschen Identität auftritt