Leiturteile BVerfG Flashcards
Elfes
= Art.2 I schützt nicht nur einen Kernbereich der Persönlichkeit, sondern die Hdlungsfreiheit in einem umfassenden Sinne
= Ausreisefreiheit wird nicht durch Art.11, sondern durch Art.2 I geschützt
Lüth
= mb Drittwirkung der GR entwickelte sich aus Lüth-Urteil
= GR sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gg den Staat u wirken grds nicht umb zw Privaten
= GR sind aber bei der Auslegung u Anwendung des einf Rechts zu berücksichtigen
= bzgl Generalklauseln im Zivilrecht haben GR eine Ausstrahlungswirkung
Apotheken-Urteil
= Leiturteil zur 3-Stufen-Theorie (spezielle Verh.m.k.prüfung)
= Art.12 schützt die Berufswahl- u Berufsausübungsfreiheit, welche in untersch Maße geschützt werden
- Eingriffe in Berufsausübung sind aus vernünftigen Gemeinwohlerwägungen zulässig
- Eingriffe in die subj Berufswahlfreiheit sind nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig
- Eingriffe in die obj Berufswahlfreiheit sind nur zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig
Mephisto
= Urteil zum Verhältnis von Kunstfreiheit u postmortalem Persönlichkeitsrecht
= auch schrankenlos gewährleistete Kunstfreiheit kann durch andere GR eingeschränkt werden (prakt Konkordanz)
= geschützt wird sowohl Werk- als auch Wirkbereich
Nassauskiesungsbeschluss
= BVerfG stellt fest, dass zw entschädigungspflichtiger Enteignung Art.14 III/ der grds nicht entschädigungspflichtigen Inhalts- u Schrankenbestimmung Art.14 I 2/ enteignungsgleichen Eingriffen zu unterscheiden ist
- BVerfG stellt klar, dass es für Enteignungen nur Entschädigungen gibt, soweit sie im Enteignungsgesetz vorgsehen sind (Junktim-Klausel)
- bei Inhalts-u Schrankenbestimmung grds keine Entschädigung
- bei sonstigen Eingriffen in das Eigentum nur dann Entschädigungsanspruch, wenn Bürger vorher im Wege des Primärschutzes alles getan hat, um eine Verletzung in seinen subj öff Rechten abzuwehren
Vertrauensfrage Kohl/ Schröder
= vor dem verf.rechtl Hintergrund gesehen, gibt es kein Selbstauflösungsrecht des BT u das GG erlaubt nur ein konstruktives Misstrauensvotum
= um vorgezogene Neuwahlen zu erreichen, kann nur eine auf Auflösung des BT gerichtete Vertrauensfrage gestellt werden
= Urteile befassen sich damit wann eine solche Vertrauensfrage zulässig ist
- Kohl: Bundeskanzler kann Verfahren nur anstreben, wenn es politisch nicht mehr gewährleistet ist, mit den im BT herrschenden Kräfteverhältnissen weiter zu regieren
- Schröder: Verfahren nur zulässig, wenn keine Hdlungsfähigkeit der BReg mehr gewährleistet wird
= Entscheidungsprärogative des BK
Volkszählungsurteil
= BVerfG erkennt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des APR an
= Einschränkung nur aufgrund überwiegender Allg.interessen durch Gesetz unter strenger Beachtung des Verh.m.k.grdsatzes
Josefine Mutzenbacher
= fiktive Prostituierte die in einem Werk über ihre Erfahrungen berichtet, das aufgrund seiner Inhalte als jugendgefährdende Schrift indiziert wurde
=Bundesprüfstelle verkannte, dass pornografische Schriften auch Kunst sein können u zog diesen Belang nicht in abwägende Entscheidung mit ein
Online-Durchsuchung
= BVerfG erkannte das Recht auf Gewährleistung der Integrität u Vertraulichkeit informationstechn Systeme (Computer-GR) als Teil des APR an
= heimliche Infiltration eines Systems ist nur verf.rechtl zulässig, wenn tats Anhaltspkte einer konkr Gefahr für ein überragend wichtiges RG bestehen
= Vorbehalt einer richterlichen Anordnung