Rechtsetzung durch Verwaltung Flashcards
Was ist eine Rechtsverordnung gemäß Art. 80 GG?
Eine Rechtsverordnung ist eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die von der Exekutive aufgrund einer Spezialermächtigung erlassen wird (Art. 80 Abs. 1 GG). Sie regelt allgemeine Sachverhalte und bedarf einer gesetzlichen Grundlage.
Welche Kontrollmöglichkeiten gibt es für die Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung?
Abstrakte Normenkontrolle (§47 VwGO): Gericht hebt die Verordnung auf, wenn sie rechtswidrig ist (nicht bei Bundesverordnungen möglich).
Inzidente Normenkontrolle: Überprüfung im Rahmen eines anderen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Wirkung beschränkt auf den konkreten Fall.
Was ist der Unterschied zwischen §47 VwGO und der inzidenten Normenkontrolle?
§47 VwGO (abstrakte Normenkontrolle): Führt zur Aufhebung der Verordnung durch das Gericht bei allgemeiner Rechtswidrigkeit.
Inzidente Normenkontrolle: Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Norm in einem Verfahren über einen anderen Gegenstand; betrifft nur den konkreten Fall.
Was ist eine Satzung im öffentlichen Recht?
Eine Satzung ist eine abstrakt-generelle Regelung eines verselbstständigten Hoheitsträgers (z.B.: Gemeinden, Universitäten) zur Regelung eigener Angelegenheiten gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG.
Welche Bedeutung hat die Satzungsautonomie gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG?
Die Satzungsautonomie ermöglicht rechtliche Selbstverwaltung durch eigene Regelungen, ohne dass eine Spezialermächtigung erforderlich ist. Dennoch besteht Bindung an übergeordnete Gesetze (Gesetzesvorbehalt).
Wie werden Verordnungen und Satzungen unterschieden?
Beide sind abstrakt-generelle Rechtsnormen der Gemeinde.
Verordnungen (§47 VwGO): Werden von der Exekutive aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassen (Art. 80 GG).
Satzungen (§214 BauGB): Regeln eigene Angelegenheiten durch autonome Hoheitsträger.
Was passiert bei Rechtswidrigkeiten von Satzungen oder Verordnungen?
Grundsätzlich führen Rechtswidrigkeiten zur Nichtigkeit (Art. 80 GG für Verordnungen). Für Satzungen gelten abweichende Regelungen wie Satzungserhaltungsvorschriften, z.B.: §§214 ff., BauGB.
Was sind Verwaltungsvorschriften?
Verwaltungsvorschriften sind generell-abstrakte Regelungen oder Anordnungen einer Behörde gegenüber nachgeordneten Behörden. Sie verwalten den verwaltungsinternen Bereich und haben keine unmittelbare Außenwirkung für Bürger.
Wie unterscheiden sich Verwaltungsvorschriften von Gesetzen?
Äußerlich ähneln sie Gesetzen, da sie abstrakt-generell formuliert sind.
Verwaltungsvorschriften wirken jedoch nur im Innenbereich (an nachgeordnete Behörden) und haben keine Rechtswirksamkeit für Bürger.
Was ist informelles Hoheitshandeln?
Informelles Hoheitshandeln beschreibt Maßnahmen ohne Gesetzescharakter – z.B.: Empfehlungen einer Behörde („Kauft Gerolsteiner statt Quellbrunn“). Es beeinflusst das Verhalten der Bevölkerung ohne rechtliche Bindung.
Welche Bedeutung haben Verwaltungsvorschriften für den Bürger?
Bürger können sich nicht auf Verwaltungsvorschriften berufen, da diese keine unmittelbare Außenwirkung haben. Sie dienen der Ermessenssteuerung innerhalb der Verwaltung.
Welche Grenzen gelten für informelles Hoheitshandeln?
Behörden dürfen keine Fehlmeldungen oder falschen Informationen verbreiten. Empfehlungen müssen sachlich und begründet sein, um nicht rechtswidrig zu werden.
Was ist ein Realakt?
Ein Realakt ist eine Handlung der Verwaltung, die nicht auf die Setzung von Rechtsfolgen gerichtet ist. Er hat keine bestimmte Form und kann dennoch rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere in Haftungsfragen (z.B.: Verkehrsunfall eines Streifenwagens).
Welche rechtlichen Aspekte sind bei einem Realakt relevant?
Haftungsfragen: Können sich aus dem Realakt ergeben, auch wenn gesetzlich nicht geregelt.
Es gibt keinen Raum ohne Gesetz – auch informelles Handeln unterliegt Regeln.
Was sind amtliche Mitteilungen, Warnungen und Empfehlungen?
Amtliche Mitteilungen und Empfehlungen sind nicht auf Rechtsfolgen gerichtet. Sie können jedoch einschneidende Auswirkungen haben, insbesondere auf Grundrechte. Ihre Zulässigkeit erfordert:
Ermächtigung/Zuständigkeit der Behörde.
Strenge Verhältnismäßigkeit.
Was passiert bei fehlerhaften amtlichen Mitteilungen oder Empfehlungen?
Bei Fehlerhaftigkeit besteht ein Widerrufsanspruch bzw. Folgebeseitigungsanspruch des Betroffenen (z.B.: Klage gegen falsche öffentliche Aussagen).
Was sind Absprachen im Verwaltungsrecht?
Absprachen sind mündliche Vereinbarungen ohne Vertragsbindung oder rechtliche Verbindlichkeit – sie gelten als unverbindlich und bedürfen keiner Schriftform.
Wann wird eine Absprache verbindlich?
Eine Absprache wird verbindlich durch:
Schriftform als Zusicherung (§38 VwVfG).
Vertrauensschutz bei stimmiger Begründung und Gleichheitsaspekten.
Ist Planung eine eigenständige Handlungsform im Verwaltungsrecht?
Nein, Planung ist keine eigenständige Handlungsform, da sie in allen Verwaltungsformen vorkommen kann. Sie ist vielmehr ein Modus zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und dient der finalen Steuerung.
Was ist formelle Planung in Rechtsform?
Formelle Planung erfolgt in einer bestimmten Rechtsform:
Planfeststellung (§9 VwVfG): Förmlicher Verwaltungsakt zur Zulassung von Projekten.
Bebauungsplan (B-Plan): Satzung oder Rechtsverordnung gemäß §10 BauGB.
Landesentwicklungsplan: Teilweise als Rechtsverordnung geregelt.
Was ist formelle Planung ohne Rechtsform?
Formelle Planung ohne Rechtsform ist gesetzesgeleitet, aber ohne unmittelbare Außenbindung:
Beispiel: Flächennutzungsplan (FNP), keine Satzung mangels Außenwirkung (§5 BauGB).
Was versteht man unter informeller Planung?
Informelle Planung ist nicht gesetzlich geregelt und fällt unter Selbstverwaltung, z.B.: Entscheidungen des Gemeinderats. Sie hat verwaltungsinterne handlungsleitende Funktion und nur ausnahmsweise rechtliche Relevanz (§9 Abs. II a BauGB).
Welche Elemente sind für eine rechtmäßige Planung erforderlich?
Abwägung der Interessen (§1 Abs. VII BauGB).
Bezug auf Gebiete für die Zukunftsgestaltung.
Finale Steuerung durch Vorgaben für die Gestaltung der Zukunft.
Wie steuert die Verwaltung die Planung?
Die Verwaltung gibt Richtlinien vor, welche Kriterien bei der Gestaltung der Zukunft berücksichtigt werden müssen (z.B.: öffentliche Belange gemäß §1 Abs., BauGB).