Kommunalplanung Flashcards
Wie ist die kommunale Planung im Gesamtsystem des Planungsrechts eingebettet?
Die kommunale Planung gliedert sich in:
Überörtliche Ebene: Landesplanung und Regionalplanung.
Örtliche Ebene: Bauleitplanung als Teil der kommunalen Planung. Die Bauleitplanung ist gemäß §1 Abs. IV BauGB an die Ziele der Raumordnung (RO) anzupassen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsätzen und Zielen der Raumordnung (§1 Abs. IV BauGB)?
Grundsätze: Sind im nachfolgenden Prozess abzuwägen und zu berücksichtigen.
Ziele: Sind bereits auf der Ebene der Raumordnung abschließend abgewogen und verbindlich für die Bauleitplanung.
Wie unterscheidet sich Gesamtplanung von Fachplanungen?
Gesamtplanung (Bauleitplanung): Umfasst das gesamte Gebiet; FNP und B-Plan sind Teil davon (§§7, 38 BauGB).
Fachplanungen: Begrenzen sich auf räumlich spezifische Probleme mit besonderem Fachwissen; können sich gegen kommunale Planungen durchsetzen (z.B.: Hochspannungsleitungen).
Welche Bindungen bestehen zwischen Fachplanungen und kommunaler Planung (§§7, 38 BauGB)?
Fachplanungen haben Vorrang vor kommunaler Planung, wenn sie überörtliche oder fachlich wichtige Vorhaben betreffen. Dies gilt auch für Gebiete, die bereits durch die Gesamtplanung beplant wurden (§§7, 38 BauGB).
Wie gliedert sich das System der Raumplanung?
Das System besteht aus drei Ebenen:
Raumordnung (RO): Überörtliche Planung mit verbindlichen Zielen für die kommunale Bauleitplanung.
Kommunale Bauleitplanung (§1 Abs., §10 BauGB): Örtliche Planung mit Flächennutzungsplänen (FNP) und Bebauungsplänen (B-Plan).
Fachplanungen (§§7, 38 BauGB): Überörtlich wichtige Planungen mit Vorrang gegenüber kommunaler Planung.
Was ist das Raumordnungsrecht?
Das Raumordnungsrecht regelt die überörtliche Gesamtplanung. Es darf keine Planung vornehmen, die sich ausschließlich auf ein Gemeindegebiet beschränkt, da dies gegen Art. 28 Abs. II GG (Kommunale Selbstverwaltung) verstoßen würde.
Was ist das Gegenstromprinzip im Raumordnungsrecht (§1 Abs. III ROG)?
Das Gegenstromprinzip reguliert und koordiniert die Planungskompetenz im Mehrebenensystem:
Übergeordnete Ebene macht Vorgaben für untergeordnete Ebenen, berücksichtigt aber deren Gegebenheiten und Erfordernisse.
Untergeordnete Ebenen müssen die Vorgaben der übergeordneten Ebene beachten.
Was sind Grundsätze der Raumordnung (§§1, 2 ROG)?
Grundsätze sind Planungsleitlinien, die aus dem Leitbild der „nachhaltigen Raumentwicklung“ (§1 ROG) entwickelt werden. Sie sind keine strikte Bindung, sondern zu berücksichtigende Belange bei raumbedeutsamen Planungen (§3 Nr. 3 i.V.m §4 Abs. II ROG).
Was sind Ziele der Raumordnung (§3 Nr. 2 ROG)?
Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (§7 Abs., §3 Nr., ROG). Sie sind abschließend abgewogen und erfordern später keine weitere Abwägung.
Welche Pflicht besteht gegenüber Zielen der Raumordnung (§4 Abs., ROG; §1 IV BauGB)?
Die Bauleitplanung muss an die Ziele der RO angepasst werden (§4 Abs., ROG; §1 IV BauGB). Ausnahme: Zielabweichungsverfahren gemäß §6 ROG.
Was regelt das Anpassungsverfahren zwischen Bauleitplanung und RO?
Das Anpassungsverfahren dient der Abstimmung zwischen Bauleitplanung und RO:
Die Bauleitplanung muss an die Ziele der RO angepasst werden (§32 LPlanG NRW).
Kooperation zwischen den Ebenen wird gefordert.
Was ist ein Raumordnungsverfahren gemäß §15 ROG?
Ein Verfahren zur Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen:
Prüfung auf Übereinstimmung mit Erfordernissen der RO.
Vereinbarkeit mit anderen Anforderungen (z.B.: Fachplanungen).
Durchführung einer Umweltprüfung (UVP oder SUP).
Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine Strategische Umweltprüfung (SUP)?
UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung): Untersuchung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt – oft spät durchgeführt.
SUP (Strategische Umweltprüfung): Frühzeitige Prüfung derselben Aspekte – strategisch angelegt.
Was ist das Planfeststellungsverfahren im Fachplanungsrecht?
Das Planfeststellungsverfahren ist eine verbindliche behördliche Feststellung eines (Bau-)Planes zur Errichtung konkreter Anlagen. Es dient der planerischen Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ersetzt alle anderen behördlichen Entscheidungen (§§72 ff. VwVfG).
Wie unterscheidet sich das Planfeststellungsverfahren von der Bauleitplanung?
Planfeststellung: Bezieht sich auf ein konkretes Vorhaben, das planungsbedarf aufweist; kein allgemeiner Plan für Zulässigkeit.
Bauleitplanung (§1 BauGB): Plant grundsätzliche Nutzungsmöglichkeiten für Gebiete.
Welche Vorhaben erfordern ein Planfeststellungsverfahren?
Vorhaben sind fachgesetzlich nur zulässig, wenn der Plan zuvor festgestellt wurde – insbesondere größere Infrastrukturprojekte, die zahlreiche öffentliche und private Interessen berühren (§§72 ff. VwVfG).
Besteht ein Anspruch auf Planfeststellung?
Nein, es gibt keinen grundlegenden Anspruch auf Planfeststellung. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen einer planerischen Abwägung unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange (§72 VwVfG).
Welche Verfahrensregelungen gelten für das Planfeststellungsverfahren?
Spezielle fachgesetzliche Grundlagen (z.B.: Verkehrsgesetze).
Subsidiär: §§72 ff. VwVfG als allgemeine Regelungen.
Was ist der Charakter des Planfeststellungsverfahrens?
Das Verfahren ist zwar auch ein Vorhabengenehmigungsverfahren, aber primär ein staatliches Planungsverfahren – mit dem Ziel einer umfassenden planerischen Abwägung statt eines Genehmigungsanspruchs (§§72 ff. VwVfG).
Welche Rolle spielt das Raumordnungsverfahren im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren?
Ein Raumordnungsverfahren kann dem Planfeststellungsverfahren vorgeschaltet werden, um raumbedeutsame Aspekte zu klären und die Übereinstimmung mit übergeordneten Anforderungen sicherzustellen (§15 ROG).