ÖRecht II (4)- EU Flashcards
Auf welcher Ebene stehen Völkerrecht, EMRK u EU-Recht in der Normenpyramide?
- Völkerrecht u EMRK auf Gesetzesebene (Rang eines einfachen Bundesgesetzes) unter GG
- EU-Recht eigene Pyramide
Unterschied EU zu Europarat
Rechtsnatur: supranational (Zusammenschluss von Staaten, die ihre nat. Souveräntitätsrechte auf eine gemeins Institution übertragen) vs international
Unterschied EuGH Luxemburg zu EGMR Straßburg
Unionsrecht vs. Europ. Menschenrechtskonvention (EMRK)
Europarat
- 1949 gegründet
- Erarbeitung von völkerrechtl verbindl Verträgen zum Schutz der Menschenrechte (zB EMRK)
EMRK
- 1953 in Kraft getreten
- zum Schutz der Menschenrechte u Grundfreiheiten
- zusammen mit EGMR in Straßburg ein Organ zur völkerrechtl Durchsetzung dieser verbindl GR
- bedeutsam für die Auslegung der GR des GG
- Urteile haben nicht nur empfehlenden Charakter, sondern sind für Vertragsstaaten verbindlich
- kann nicht nur Menschenrechtsverletzung feststellen sondern auch zu Entschädigungszahlungen verpflichten
- subj-rechtl Anspr der prozessual durchsetzbar ist
EU-Recht u EuGH
- zunächst auf wirt Zusammenarbeit gerichtet, deshalb in vertragl Grdl (Primärrecht) kein geschriebener GR-Katalog
- Recht (einschl der von ihren Organen erlassenen Verordnungen u Richtlinien (Sekundärrecht)) wuchs mit Verbindlichkeiten ggü Bürgern der Mitgliedsstaaten u daraus eine vergleichbare Hoheitsgewalt
- > hieraus entstand Bedürfnis für Begrenzung u Rfg dieser Unionsgewalt
- > EuGH in Luxemburg entwickelte überstaatl Unionsrechte im Wege der Rechtsfortbildung
Unionsrecht
- durch EuGH im Wege der Rechtsfortbildung entwickelt
- überstaatl GR-Schutz, das dem GR-Standard des GG gleich zu achten ist
- zunächst keine GR, da allein Mitgliedsstaaten berechtigt u verpflichtet werden sollten u keine umb Rechtswirkung ggü Bürger
- > seit 2009: Charta der GR der EU (GRCh) als primäres Unionsrecht
- enthält eigenständigen GR-Katalog
- EMRK als Mindeststandard
- europ Recht nun Vorrang vor nat Recht
Probleme des EMRK als einfaches Bundesgesetz
- kann sich nicht gegen spezielleres u späteres Bundesrecht durchsetzen
- nur zögerl Berücksichtigung in der Rechtspr der deut Gerichte
- wie soll BR ihren völkerrechtl Verpflichtungen nachkommen u einen im Einzelfall über die GR hinausgehenden Schutz eines EMRK-Gr verwirklichen u absichern?
Art. 59 II GG
Betonung, dass bei der Anwendung der deut GR die EMRK als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt u Reichweite der GR herangezogen wird u das einfache Recht EMRK-konform ausgelegt wird
- dadurch wird EMRK in der Normenhierarchie über das einfache Recht gestellt
- Auslegung der EMRK-GR durch das EGMR spielt v.a. bei Verh.mäß.prüfung durch das BVerfG eine Rolle
Wo sind EU-GR geregelt
- Charta der GR der EU (rechtsverbindl) kodifiziert erstmals die durch das Unionsrecht gewährten GR
- daneben ist auch EMRK Teil des Rechts der EU