§27 Übertragung und Privatisierung von Verwaltungsaufgaben Flashcards

1
Q

Übertragung von Verwaltungsaufgaben

Voraussetzungen

A

178 III BV > 2 IV RVOG: Gesetzliche Grundlage

5 II BV: öffentliches Interesse

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2
Q

Übertragung von Verwaltungsaufgaben

Rechtsfolgen

A
  • Verfügungsbefugnis
    • Spezialgesetz kann Privatrecht zu “Kunden” vorsehen
  • Ausführungsvorschriften
  • Grundrechtsbindung 35 II
    • auch dort, wo Gesetzgeber das Aussenverhältnis dem Privatrecht unterstellt.
  • Keine Grundrechtsträgerschaft
    • Ausnahme: Wirtschaftsfreiheit, wenn unter Wettbewerbsbedingungen
  • Aufsicht des Gemeinwesens
    • Organisationsaufsicht
  • Haftung
  • Dienstverhältnis
    • eventuell öffentlich-rechtlich
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3
Q

Beleihung Privater Insbesondere

A

Verwaltungsaufgaben können auf echte Private übertragen werden durch Beleihung.

Abzugrenzen von der Hilfsperson (administrative Hilfstätigkeit)

Abzugrenzen von der Konzession:
Ist Übertragung einer wirschaftlichen Tätigkeit
Wäre so ein Markt entstanden oder nicht?

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4
Q

Arten der Privatisierung

A

Organisationsprivatisierung = unecht, formell
Übertragung auf Private
Aufgabe bleibt staatlich

Aufgabenprivatisierung = echt, materiell
Aufgabenverzicht
Auch Teilweise: zB Briefe unter 50g.

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