§15 Vor- und Rückwirkung von Erlassen Flashcards
Echte Rückwirkung
Anwendung neuen Rechts auf alten, abgeschlossenen SV.
Grundsätzlich unzulässig.
Ausnahme, «wenn die Rückwirkung (1) ausdrücklich in einem Gesetz vorgesehen ist oder sich daraus klar ergibt, in einem vernünftigen Rahmen (2) zeitlich limitiert ist, (3) nicht zu stossenden Ungleichheiten führt, (4) einem schutzwürdigen öffentlichen Interesse dient und (5) wohlerworbene Rechte respektiert*»
*ist blosse Widergabe der verwaltungsrechtlichen Grundprinzipien:
(1) > Legalitätsprinzip, ist ohnehin zu beachten.
(2) > Verhältnismässigkeitsprinzip
(3) > Rechtsgleichheitsgebot
(4) > öffentliches Interesse: nicht fiskalische, ausser Staatsfinanzen sind in Gefahr.
(5) > Vertrauensschutz
Sind Vss. für belastende Rückwirkungen, für begünstigenden sind die Hürden weniger hoch.
Unechte Rückwirkung
Anwendung von neuem Recht auf zeitlich offene Dauersachverhalte (Anpassung)
Zulässig, wenn kein Verstoss gegen Vertrauensschutz:
insb. Besitzstandgarantie.
Voraussetzungen des Widerrufs.
Positive Vorwirkung
Anwendung von künftigem Recht auf jetzt-SV
unzulässig
Zulässig: Auslegung des aktuellen mit Blick auf das Neue..
Negative Vorwirkung
Nichtanwendung von aktuellem, bis neues in Kraft.
Zulässig, wenn gesetzliche Grundlage
Insb. im Baurecht: Planungszone und Bausperre 27 RPG.