§22 Subvention Flashcards

1
Q

Begriff

A

= Geldleistungen
eines Gemeinwesens
an ein anderes Gemeinwesen oder an Privatperson
deren Ausrichtung von der
Erfüllung einer bestimmten Aufgabe abhängig gemacht wird.

Weitere Bezeichnungen:
Finanzhilfen, Abgeltungen, Staatsbeiträge, Beiträge, Kostenbeiträge…

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2
Q

Bedeutung und Funktionen

A

57% der Staatsaufgaben

Verhaltenslenkung: positiver Anreiz

Impuls- und Anschubfunktion

Entschädigungsfunktion

Korrektur von Marktversagen und Sozialziele

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3
Q

Rechtsgrundlage

A

Leistungsverwaltung > LP weniger streng.

Aber trotzdem gesetzliche Grundlage nötig:
SuG als Rahmenerlass (als AT)

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4
Q

Unterscheidung von Subventionen

A
  • Nach dem Zweck
    • Finanzhilfen: Aufgabe fördern oder erhalten
      • für selbstgewählte Aufgabe, ohne Pflicht
    • Abgeltungen: Ausgleich von Kosten aus öff-R. Pflichten
  • Nach dem Handlungsspielraum der Behörden
    • Ermessenssubventionen > kein Anspruch
    • Anspruchssubventionen
    • Bedeutung der Unterscheidung: Anforderungen an LP
      • Ermessen: nur Grundsatz und Zweck in Gesetz
      • Anspruch: Zweck, Vss., Kreis, Bemessung in Gesetz
    • Prozessual: Keine BÖRA bei ErmessensS. des Bundes!
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5
Q

Begründung

Ausgestaltung

Beendigung

A

Durch Verfügung 16 I SuG
auch möglich: durch VerwaltungsR. Vertrag
sogar: unmittelbar durch Rechtssatz, wenn Regel sehr detailliert.

Ausgestaltung gemäss Gesetz

Beendigung
durch Erfüllung (=ordentlich)
durch Kündigung
durch Widerruf der Verfügung (>allg. Regeln zum Widerruf)

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