§11 Privatrechtliches Handelns des Staates Flashcards
Charakter und Fallgruppen
Nicht-hoheitliches Verwaltungshandeln
wie Private nach Privatrecht
Gemeinwesen schliesst Privatrechtliche Verträge in vier Fällen:
- Administrative Hilfstätigkeit
- Verwaltung des Finanzvermögens
- Privatwirtschaftliche Staatstätigkeit
- Teilbereiche der Leistungsverwaltung
= mittelbar zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Administrative Hilfstätigkeit
Beschaffung von Sachmitteln und Dienstleisungen
sog. Bedarfsverwaltung
Im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens
> Submissionsrecht BöB inkl. 2-Stufen-Theorie 29 a BöB.
Staat als Nachfrager auf dem Markt…
Privatwirtschaftliche Staatstätigkeit
Ausserhalb der Monopolbereiche
Problematisch wegen Wirtschaftsfreiheit
94 IV tätigkeit darf nicht Grundsatzwidirg sein
= nicht rein fiskalisch motiviert.
Andere Motivation > dann auch gewinnstrebigkeit ok.
+ Gesetzliche Grundlage
+ öffentliches Interesse
+ Verhältnismässigkeit.
Privatrechtliches Handeln und Grundrechtsbindung
Tendenz zur Grundrechtsbindung