§25 Verwaltungsorganisation Flashcards
Verwaltung im
funktionalen
und
organisatorischen Sinn
- Funktional: Verwaltungstätigkeit
- Umsetzung des Rechts
- Administrative Rechtsanwendung
- Oragnisatorisch: Tätigkeit von Trägern ausgeübt = Behörden
- Verwaltungsorganisationsrecht: Aufbau und Zuständigkeit
- Behörden im engeren Sinne: Zentralverwaltung + örtlich dezentral
- Behörden im weiteren Sinne: sachlich dezentralisierte Verwaltungsträger
Zentrale und dezenzrale Verwaltungsorganisation
- Zentralverwaltung
- Kern der Verwaltungsorganisation
- Bündelung der Träger in einem in sich geschlossenen, hierarchisch durchstrukturierten Gefüge von Verwatungseinheiten.
- Spitze: Regierung
- Horizontale Gliederung: Departemente
- Vertikale Gliederung: Ämter
- Dezentrale Verwaltung
- Örtliche Dezentralisation
- territorial: Bezirke, Amtsbezirke, Kreise…
- Sachliche Dezentralisation
- Übertragung auf Träger ausserhalb der Zentralverwaltung
- Träger mit eigener Rechtspersönlichkeit und Autonomie
- Örtliche Dezentralisation
Aufsicht
Pendant zum hierarchischen Aufbau:
Befugnis zu Weisungen und Kontrolle
Innerhalb der Zentralverwaltung und örtlich dezentralen:
Dienstaufsicht: Weisungen und Verwaltungsverordnungen
Selbsteintrittsrecht, Disziplinargewalt
uneingeschränkt und umfassend
Gegenüber sachlich dezentralen:
Organisationsaufsicht: beschränkt durch Autonomie
Öffentlichkeitsprinzip
Heute
Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt
> Öffentlichkeitsgesetz für Bundesverwaltung
Öffentliches Personalerecht
Klassisches Sonderstatusverhältnis
Anstellung durch zustimmungsbedürftige Verfügung
formell häufig als Vertrag bezeichnet
Auch privatrechtlich, wenn nur mittelbar zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben…