§24 Verwaltungsrechtlicher Sanktonen Flashcards

1
Q

Arten von Sanktionen

A

Präventive Massnahmen

Exekutorische Sanktionen: unmittelbar

  • Ersatzvornahme
  • Antizipierte Ersatzvornahme (unmittelbarer Vollzug)
  • Unmittelbarer Zwang
  • Schuldbetreibung

Repressive Sanktionen: mittelbar

  • Disziplinarmassnahmen
  • Verwaltungsstrafen
  • Ungehorsamsstrafen

Administrative Rechtsnachteile

  • Rücknahme unrechtmässig erlangter Vorteile
  • Verweigerung von Verwaltungsleistungen
  • Widerruf begünstigender Verfügungen
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2
Q

Exekutorische Sanktionen

Ersatzvornahme

A

Behörde handelt anstelle des Pflichtigen.

Leistungspflicht wird zur
Duldungs- und Kostentragungspflicht (vgl. 41 I a VwVG)

VP verlangt vorgängige Androhung mit Fristansetzung.

Keine gesetzliche Grundlage nötig.
Sachverfügung reicht

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3
Q

Exekutorische Sanktionen

Antizpierte Ersatzvornahme

A

Behörde handelt sofort selbst.
Ohne Sachverfügung, ohne Androhung:
nur Realakt vgl. 41 III VwVG

Voraussetzungen
Zeitliche Dringlichkeit (Gefahr im Verzug)
Störer nicht in der Lage, die nötigen Schritte zu machen.

Keine Gesetzliche Grundlage: polizeiliche Generalklausel
Massnahme nach Störerprinzip
Kostentragung nach Verursacherprinzip
Kostenauferlegung bedarf gesetzlicher Grundlage!

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4
Q

Exekutorische Sanktionen

Unmittelbarer Zwang

A

Wenn Person oder Sache selbst Objekt der Vollstreckung.

Gegen Sachen = gleichzeitig Ersatzvornahme

Keine gesetzliche Grundlage nötig.
Aber meist Grundrecht betroffen: nötig.
Polizeiliche Generalklausel reicht aber aus…

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5
Q

Repressive Sanktionen

Disziplinarmassnahmen

A

nicht strafrechlich, aber mit pönalem Charakter

Voraussetzung: Disziplinargewalt
Aus Sonderstatus
Aus besonderer Aufsicht

Gesetzliche Grundlage nötig.

Ergehen im Disziplinarverfahren > Verfahrensgarantien!

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6
Q

Repressive Sanktionen

Verwaltungsstrafen

A

Echte Strafen

Nach Verwaltungsstrafrecht

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7
Q

Repressive Sanktionen

Bestrafung wegen Ungehorsam gegen amtliche Verfügung

A

292 StGB

subsidiäre Anwendung, wenn kein Verwaltungsstrafrecht.
Voraussetzung: Strafandrohung in der Verfügung selbst.

Kann Strafjustiz Verfügung nochmal überprüfen?
Nein, wenn von Verwaltungsgericht beurteilt.
Sonst ja, aber nur auf offensichtliche Mängel.

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8
Q

Administrative Rechtsnachteile

A
  • Rücknahme unrechtmässig erlanger Vorteile
    • Rückforderung von Subvention oder Sozialleistung
  • Verweigerung von Verwaltungsleistung
    • zB Sperre von Strom und Wasserzufuhr
    • Voraussetzung: Konnexität
  • Widerruf begünstigender Verfügungen
    • Entzug Führerausweis zu Warnzwecken
    • Sonst: Exekutorisch

Brauchen gesetzliche Grundlage, wenn sie repressiven Charakter haben.
Werden durch eigenständige Sachverfügung ausgesprochen, nicht durch Vollstreckungsverfügung.

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