§13 Die Interessenabwägung Flashcards
Bipolare Interessenabwägung
Privates gegen öffentliches Interesse.
Oder gegen mehrere, gleichgerichtete öffentliche Interessen.
Findet insb. statt bei:
Verhältnismässigkeitsprüfung (Zumutbarkeit)
Rechtsfolgen des Vertrauensschutzes
Voraussetzungen für den Widerruf
Multipolare Interessenabwägung
Mehrere, gegenläufige öffentliche Interessen.
Fallgruppe 1:
Gesetzliche Verpflichtung zur umfassenden Interessenabwägung
zB in 24 RPG
Fallgruppe 2:
Spannungsfelder zwischen einzelnen
Verfassungsnormen bzw. Sachgesetzen
zB. Windrad > Energie vs. Vogelschutz
Methode der Interessenabwägung
- Relevante Interessen ermitteln
- Interessen beurteilen = gewichten
- Abwägung: “praktische Konkordanz” als Optimierungsvorgang
Gewichtung und Abwägung sind nicht Ermessen,
sondern Rechtsanwendung = Rechtsfrage
Überprüfung aber evtl. mit Zurückhaltung!