§10 Die fehlerhafte Verfügung Flashcards
Ursprüngliche und nachträgliche Fehlerhaftungkeit
Ursprüngliche Mängel
- Zuständigkeit
- örtliche
- sachliche
- funktionale
- Verfahren
- Form
- Inhalt
- Rechtsanwendung
- Sachverhaltsermittlung
- Ermessenausübung
Nachträgliche Mängel
nur Inhalt: Änderung der Tatsächlichen/Rechtlichen Verhältnissen.
Nichtigkeit von Verfügungen
Ausnahme
wenn offensichtlich schwere Mängel
Evidenztheorie
- besonders schwerer Mangel
- Offensichtlich oder leicht erkennbar
- Nichtigkeit darf Rechtssicherheit nicht gefährden.
Nichtigkeit typisch bei:
Sachliche Unzuständigkeit
Schwere Verfahrensfehler
Schwere Form- und Eröffnungsfehler
Änderung von Verfügungen
Rechtskraft von Verfügungen
Formelle Rechtskraft
wenn kein Rechtsmittel mehr (Frist/Instanzenzug)
oder aufschiebende Wirkung der Beschwerde entzogen
> vollstreckbar
Materielle Rechtskraft
=inhaltliche Unabänderbarkeit: niemals
Änderungen von Verfügungen
Widerruf vs. Wiedererwägung
Widerruf von Amtes wegen
Wiedererwägung nur auf Gesuch
Widerruf fehlerhafter Verfügung
> Interessenabwägung im Einzelfall:
Durchsetzung objektives Recht (LP) vs. Vertrauensschutz
Widerruf ist selbst Verfügung
Widererwägung von Verfügungen
Regel: Kein Anspruch
Gesuch als formloser Rechtsbehelf
Ausnahme Anspruch (direkt aus 29 I BV): auf Eintreten Bei nachträglich fehlerhaften Dauerverfügungen \> Anpassung. Bei ursrpünglich Fehlerhaften: wenn wesentliche neute Tatsachen oder Beweismittel \> unechte Noven