§14 Übergangsrecht Flashcards
1
Q
Auswirkungen von Rechtsänderungen auf hängige Verfahren
A
- nach Übergangsregeln, fehlen diese:
- nach ungeschriebenen Grundsätzen:
Verfahrensänderungen
sofort, ausser wenn ganz neues Verfahren
“relative Wertneutralität des Verfahrensrechts”
Rechtsänderungen während Verwaltungsverfahren
Grundsatz: neues Recht!
Zeitpunkt: Erlass der Verfügung.
Ausnahme: Sozialversicherung (SV massgebend)
Rechtsänderung während Rechtsmittelverfahren
Grundsatz: altes Recht
Zeitpunkt: gleich wie oben
Im Beschwerdeverfahren ist neues Recht anzuwenden, wenn:
1. dieses um die öffentliche Ordnung willen oder zur Durchsetzung erheblicher öffentlicher Interessen erlassen wurde (insb. Umwelt, Gewässer, Natur, Heimatschutz)
oder
- es milder ist
(evtl. führen Interessen Dritter zu Gegenausnahme)