§16 Die Bewilligung Flashcards
Definition der Bewilligung, ihr Zweck und ihre Rechtsnatur
= staatliche Erlaubnis, bestimmte Tätigkeit auszuüben oder ein bestimmtes Vorhaben zu realisieren.
Zweck:
Tätigkeit/Vorhaben präventiv auf Rechtskonformität überprüfen.
Rechtsnatur: Verfügung
= erfordert Durchführung eines Verwaltungsverfahrens.
meist auf Gesuch: mitwirkungsbedürftige Verfügung
3 Kontrollsysteme
Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Freiheit
Bewilligungspflicht*
Meldepflicht*
Nachträgliche Kontrolle
> Wahl muss verhältnismässig zum Ziel sein!
* benötigen gesetzliche Grundlage!
(ausser: Bewilligungspflicht bei gesteigertem Gemeingebrauch)
Was ist bei Bewilligungen zu unterscheiden?
Bewilligungspflicht
und Bewilligungsfähigkeit
Fehlt Fähigkeit:
Nebenbestimmungen prüfen!
Ausnahmebewilligung prüfen!
Arten von Bewilligungen
Personenbezogene (unübertragbar)
und Sachbezogene* (akzessorisch)
Bewilligungen.
*sind keine Allgemeinverfügungen!
Typen von Bewilligungen
Polizeibewilligung
Wirtschaftspolitische Bewilligung
Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch
Plangenehmigung
Polizeibewilligung
Begriff und Zweck
Dient dem Schutz von Polizeigütern
=öffentliche Sicherheit und Ordnung > Unterkategorien:
Leib, Leben, Freiheit und Eigentum
Öffentliche Gesundheit
Öffentliche Ruhe
Öffentliche Sittlichkeit
Treu und Glauben im Geschäftsverkehr
Polizeibewilligung
Anspruch auf Erteilung?
Grundsätzlich Ja, wenn Vss. erfüllt.
(Wenn kein Rechtsfolgeermessen)
(Relativierung: Unbestimmte Rechtsbegriffe auf TB-Seite)
Wirtschaftspolitische Bewilligung
Zweck
Beispiele
Problematik
Anspruch auf Erteilung?
Wirtschaftlenkung
Kontingente
Höchstzahlen
Bedürfnisklauseln
Nur zulässig, wenn in BV vorgesehen oder aus kantonalem Regalrecht (94 I BV)
Anspruch nach Spezialgestz
Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch
Zweck
Besonderheit
Anspruch auf Erteilung?
Koordination der Nutzungsinteressen
Ohne gesetzliche Grundlage möglich.
Eigentlich kein Anspruch, aber nach BGer
“bedingter Anspruch” bei Ausübunb von Freiheitsrechten.
> Interessenabwägung.
Nebenbestimmungen von Bewilligungen
Funktion
Abgrenzung
Erfüllung der Verhältnismässigkeit:
leichte Mängel > Ablehnung wäre unverhältnismässig.
Nebenbestimmung als mildere Massnahme.
Abzugrenzen von Nebenpflichten
(haben keinen Zusammenhang mit Hauptsache)
Arten von Nebenbestimmungen
Auflage
Bedingung
Befristung
Auflage
Verpflichtet Gesuchsteller zu Tun, Dulden, Unterlassen.
Nichterfüllung wirkt nicht auf Bestand der Bewilligung.
Aber: Durchsetzung mit Verwaltungszwang.
Bedingung
Potestativbedingungen sind als Auflage zu gestalten!
immer ungewisse zukünftige Tatsache
Befristung
Begrenzt Wirksamkeit auf bestimmte Zeitdauer.
Abzugrenzen von:
- gesetzlich vorgeschriebener Befristung
- Befristung aufgrund Gesuchstellung
Ausnahmebewilligung
Wieder zur Einhaltung der Verhältnismässigkeit.
Brauch gesetzliche Grundlage.