§16 Die Bewilligung Flashcards

1
Q

Definition der Bewilligung, ihr Zweck und ihre Rechtsnatur

A

= staatliche Erlaubnis, bestimmte Tätigkeit auszuüben oder ein bestimmtes Vorhaben zu realisieren.

Zweck:
Tätigkeit/Vorhaben präventiv auf Rechtskonformität überprüfen.

Rechtsnatur: Verfügung
= erfordert Durchführung eines Verwaltungsverfahrens.
meist auf Gesuch: mitwirkungsbedürftige Verfügung

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2
Q

3 Kontrollsysteme

A

Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Freiheit

Bewilligungspflicht*

Meldepflicht*

Nachträgliche Kontrolle

> Wahl muss verhältnismässig zum Ziel sein!

* benötigen gesetzliche Grundlage!
(ausser: Bewilligungspflicht bei gesteigertem Gemeingebrauch)

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3
Q

Was ist bei Bewilligungen zu unterscheiden?

A

Bewilligungspflicht

und Bewilligungsfähigkeit

Fehlt Fähigkeit:
Nebenbestimmungen prüfen!
Ausnahmebewilligung prüfen!

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4
Q

Arten von Bewilligungen

A

Personenbezogene (unübertragbar)

und Sachbezogene* (akzessorisch)

Bewilligungen.

*sind keine Allgemeinverfügungen!

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5
Q

Typen von Bewilligungen

A

Polizeibewilligung

Wirtschaftspolitische Bewilligung

Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch

Plangenehmigung

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6
Q

Polizeibewilligung

Begriff und Zweck

A

Dient dem Schutz von Polizeigütern

=öffentliche Sicherheit und Ordnung > Unterkategorien:
Leib, Leben, Freiheit und Eigentum
Öffentliche Gesundheit
Öffentliche Ruhe
Öffentliche Sittlichkeit
Treu und Glauben im Geschäftsverkehr

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7
Q

Polizeibewilligung

Anspruch auf Erteilung?

A

Grundsätzlich Ja, wenn Vss. erfüllt.

(Wenn kein Rechtsfolgeermessen)
(Relativierung: Unbestimmte Rechtsbegriffe auf TB-Seite)

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8
Q

Wirtschaftspolitische Bewilligung

Zweck

Beispiele

Problematik

Anspruch auf Erteilung?

A

Wirtschaftlenkung

Kontingente
Höchstzahlen
Bedürfnisklauseln

Nur zulässig, wenn in BV vorgesehen oder aus kantonalem Regalrecht (94 I BV)

Anspruch nach Spezialgestz

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9
Q

Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch

Zweck

Besonderheit

Anspruch auf Erteilung?

A

Koordination der Nutzungsinteressen

Ohne gesetzliche Grundlage möglich.

Eigentlich kein Anspruch, aber nach BGer
“bedingter Anspruch” bei Ausübunb von Freiheitsrechten.
> Interessenabwägung.

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10
Q

Nebenbestimmungen von Bewilligungen

Funktion

Abgrenzung

A

Erfüllung der Verhältnismässigkeit:

leichte Mängel > Ablehnung wäre unverhältnismässig.
Nebenbestimmung als mildere Massnahme.

Abzugrenzen von Nebenpflichten
(haben keinen Zusammenhang mit Hauptsache)

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11
Q

Arten von Nebenbestimmungen

A

Auflage

Bedingung

Befristung

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12
Q

Auflage

A

Verpflichtet Gesuchsteller zu Tun, Dulden, Unterlassen.

Nichterfüllung wirkt nicht auf Bestand der Bewilligung.
Aber: Durchsetzung mit Verwaltungszwang.

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13
Q

Bedingung

A

Potestativbedingungen sind als Auflage zu gestalten!

immer ungewisse zukünftige Tatsache

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14
Q

Befristung

A

Begrenzt Wirksamkeit auf bestimmte Zeitdauer.

Abzugrenzen von:

  • gesetzlich vorgeschriebener Befristung
  • Befristung aufgrund Gesuchstellung
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15
Q

Ausnahmebewilligung

A

Wieder zur Einhaltung der Verhältnismässigkeit.

Brauch gesetzliche Grundlage.

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16
Q

Was tun bei komplexen Bewilligungsverfahren?

A

Koordinationspflicht der Behörden

zB 25a RPG: Konzentrationsmodell (mit Leitbehörde)

In Kantonen auch Koordinationsmodell.