Verwaltungsrecht AT Flashcards

1
Q

Definition Verwaltungsrecht:

A

Summe der (geschriebenen oder ungeschriebenen) Vorschriften, die spezifisch für die öffentliche Verwaltung gelten, aber auch den Bürger betreffen können

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2
Q

Kurzdefiniton Öffentliche Verwaltung:

A

Das, was nicht rechtsprechende/rechtsetzende öffentliche Tätigkeit ist

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3
Q

Definition Rechtsträger:

A

eine juristische Person des öffentlichen Rechts

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4
Q

Definition Körperschaft:

A

Körperschaften sind mitgliedschaftlich verfasste und vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Organisationen

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5
Q

Definition Anstalten:

A

Anstalten sind ein Bestand von Mittel, sächlichen wie persönlichen, welche in der Hand eines Trägers öffentlicher Verwaltung einem besonderen öffentlichen Zweck dauernd zu dienen bestimmt sind

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6
Q

Definition Stiftungen:

A

Stiftungen sind rechtlich verselbstständigte Vermögensmassen

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7
Q

Definition Organe:

A

Organe sind Teile der Verwaltung, die nicht rechtlich selbständig sind, aber so organisiert sind, dass sie nach außen für den Träger tätig werden können

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8
Q

Definition Behörde:

A

Behörde im organisationsrechtlichen Sinne ist ein Organ einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, welches zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit Außenwirkung berechtigt ist.

Behörden im funktionellen Sinne ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt

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9
Q

Definition Amt:

A

kleinste Untergliederung der Verwaltungsorganisation

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10
Q

Definition subjektives öffentliches Recht:

A

Ein subjektives öffentliches Recht ist die einem Subjekt durch eine Rechtsnorm zuerkannte Rechtsmacht, von der öffentlichen Gewalt ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen zu können -> Schutznormtheorie

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11
Q

Voraussetzungen Verwaltungsakt § 35 VwVfG:

A
  1. Hoheitliche Maßnahme
  2. Behörde
  3. Regelung
  4. Einzelfall
  5. auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts
  6. Unmittelbare Rechtswirkung nach außen
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12
Q

Definition Bekanntgabe eines VA:

A

Die für die Bekanntgabe zuständige Behörde muss in amtlicher Eigenschaft wissentlich und willentlich den Inhalt des VAs dem Adressaten/Betroffenen gegenüber eröffnet haben und der VA muss dem Adressaten zugegangen sein

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13
Q

Definition Rechtsverhältnis:

A

Die aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm des öffentlichen Rechts sich ergebenden rechtlichen Beziehungen einer Person zu einer anderen Person oder einer Sache, aufgrund deren Streit darüber besteht, was eine der beteiligten Personen tun muss, kann, darf oder nicht tun muss

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14
Q

Definition Maßnahme § 35 VwVfG:

A

Willensäußerung, der eine Willensbildung vorausgegangen ist

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15
Q

Definition hoheitlich § 35 VwVfG:

A

einseitig, vom Willen eines potenziell Betroffenen unabhängig

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16
Q

Definition Regelung § 35 VwVfG:

A

Entscheidung, welche die Begründung, Änderung, Aufhebung, aber auch verbindliche Feststellung von Rechten und Pflichten sowie von rechtserheblichen Tatsachen zum Gegenstand hat

17
Q

Schema Verfahren Verwaltungsvollstreckungsmaßnahme:

A
  1. Androhung
  2. Festsetzung
  3. Anwendung
18
Q

Schema Materielle Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme:

A
  1. Grundverfügung
  2. Vollstreckbarkeit
  3. Keine Kenntnis Vollzugsbehörde von Rechtswidrigkeit der Grundverfügung
  4. Fehlen von Vollstreckungshindernissen
  5. TB-Voraussetzungen des Zwangsmittels
  6. Grundrechtskonformität
  7. Verhältnismäßigkeit
  8. Bestimmtheit
  9. Ermessensfehlerfreiheit
19
Q

Prüfungsschema Wirksamkeit Öffentlich-rechtlicher Vertrag:

A

I. Zulässigkeit des örV
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit
2. Verfahren
3. Form

III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Einhaltung der Anforderungen des Fachrechts
2. Einhaltung der Anforderungen der §§ 54ff. VwVfG
3. Einhaltung des sonstigen höherrangigen Rechts

IV. Rechtsfolgen eines etwaigen Verstoßes
1. Nichtigkeit nach § 59 II oder I VwVfG
2. Schwebende Unwirksamkeit § 58 VwVfG

20
Q

Definition Ermessensnichtgebrauch:

A

Ein Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn die Behörde trotz des ihr vom Gesetz eingeräumten Ermessens nicht in Ermessenserwägungen eintritt

21
Q

Definition Ermessensunterschreitung:

A

Die Behörde erkennt, dass ihr ein Ermessen eingeräumt ist, verkennt jedoch dessen Reichweite

22
Q

Definition Ermessensüberschreitung:

A

wenn die Behörde eine Rechtsfolge wählt, die die Rechtsnorm nicht mehr einräumt oder gegen objektive Schranken des Ermessens verstößt

23
Q

Definition Ermessensfehlgebrauch:

A

Wenn die Behörde nicht alles, was nach Lage der Dinge berücksichtigungsbedürftig ist, in die Entscheidungsfindung einbezieht oder sich von Gesichtspunkten leiten lässt, die keinen Einfluss auf die Entscheidung haben dürfen

24
Q

Definition besonderes Gewaltverhältnis:

A

die verschärfte Abhängigkeit, welche zu Gunsten eines bestimmten Zwecks öffentlicher Verwaltung für alle Einzelnen begründet wird, die in den vorgesehenen besonderen Zusammenhang treten

25
Q

Voraussetzungen der Entstehung des öffentlich-rechtlichen Status bei öffentlichen Sachen:

A
  1. Gemeinwohlfunktion
  2. Widmung (meist Allgemeinverfügung)
  3. tatsächliche Indienststellung (Realakt)