Verwaltungsrecht AT Flashcards
Definition Verwaltungsrecht:
Summe der (geschriebenen oder ungeschriebenen) Vorschriften, die spezifisch für die öffentliche Verwaltung gelten, aber auch den Bürger betreffen können
Kurzdefiniton Öffentliche Verwaltung:
Das, was nicht rechtsprechende/rechtsetzende öffentliche Tätigkeit ist
Definition Rechtsträger:
eine juristische Person des öffentlichen Rechts
Definition Körperschaft:
Körperschaften sind mitgliedschaftlich verfasste und vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Organisationen
Definition Anstalten:
Anstalten sind ein Bestand von Mittel, sächlichen wie persönlichen, welche in der Hand eines Trägers öffentlicher Verwaltung einem besonderen öffentlichen Zweck dauernd zu dienen bestimmt sind
Definition Stiftungen:
Stiftungen sind rechtlich verselbstständigte Vermögensmassen
Definition Organe:
Organe sind Teile der Verwaltung, die nicht rechtlich selbständig sind, aber so organisiert sind, dass sie nach außen für den Träger tätig werden können
Definition Behörde:
Behörde im organisationsrechtlichen Sinne ist ein Organ einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, welches zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit Außenwirkung berechtigt ist.
Behörden im funktionellen Sinne ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt
Definition Amt:
kleinste Untergliederung der Verwaltungsorganisation
Definition subjektives öffentliches Recht:
Ein subjektives öffentliches Recht ist die einem Subjekt durch eine Rechtsnorm zuerkannte Rechtsmacht, von der öffentlichen Gewalt ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen zu können -> Schutznormtheorie
Voraussetzungen Verwaltungsakt § 35 VwVfG:
- Hoheitliche Maßnahme
- Behörde
- Regelung
- Einzelfall
- auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts
- Unmittelbare Rechtswirkung nach außen
Definition Bekanntgabe eines VA:
Die für die Bekanntgabe zuständige Behörde muss in amtlicher Eigenschaft wissentlich und willentlich den Inhalt des VAs dem Adressaten/Betroffenen gegenüber eröffnet haben und der VA muss dem Adressaten zugegangen sein
Definition Rechtsverhältnis:
Die aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm des öffentlichen Rechts sich ergebenden rechtlichen Beziehungen einer Person zu einer anderen Person oder einer Sache, aufgrund deren Streit darüber besteht, was eine der beteiligten Personen tun muss, kann, darf oder nicht tun muss
Definition Maßnahme § 35 VwVfG:
Willensäußerung, der eine Willensbildung vorausgegangen ist
Definition hoheitlich § 35 VwVfG:
einseitig, vom Willen eines potenziell Betroffenen unabhängig