Strafrecht BT II Flashcards
Definition Absetzen § 259:
Absetzen ist das Unterstützen eines Anderen beim Weiterverschieben der bemäkelten Sache durch selbständiges Handeln
Definition Absetzenhelfen § 259:
Absetzenhelfen ist die weisungsabhängige, unselbständige Unterstützung, die dem Vortäter bei dessen Absatzbemühungen gewährt wird
Definition ankaufen oder sonst sich oder einem Dritten verschaffen § 259:
Der Täter erlangt die Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken
Definition Gesamturkunde:
Eine Gesamturkunde besteht aus mehreren Einzelurkunden, die in dauerhafter und fester Form so zu einem einheitlichem Ganzen verbunden wurden, dass die Urkunde über ihre Einzelbestandteile hinaus einen selbstständigen, für sich bestehenden Erklärungsinhalt aufweist und dazu bestimmt ist, ein erschöpfendes Bild über einen bestimmten Kreis fortwährender Rechtsbeziehungen zu vermitteln
Definition zusammengesetzte Urkunde:
Eine zusammengesetzte Urkunde ist eine mit einem Bezugsobjekt fest verbundene verkörperte Gedankenerklärung, so dass ein einheitliches Beweismittel mit einheitlichem Beweis- und Erklärungsinhalt entsteht
Definition Verfälschen § 267:
Verfälschen einer echten Urkunde ist jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde
Definition Gebrauchen § 267:
Gebrauchen liegt vor, wenn die Urkunden dem zu Täuschenden zugänglich gemacht und ihm dadurch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme gegeben wird
Definition Inbrandsetzen § 306:
Ein Tatobjekt ist dann in Brand gesetzt, wenn zumindest Teile so von Feuer erfasst sind, dass das Feuer aus eigener Kraft weiterbrennt, ohne dass der Zündstoff weiterwirkt
Definition Hindernisbereiten § 315b I Nr. 2:
Hindernisbereiten ist jedes Einwirken auf den Straßenkörper, das geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu gefährden
Definition Öffentlicher Straßenverkehr § 315:
Öffentlich ist der Straßenverkehr auf den dem allgemeinen Straßenverkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, und solchen Verkehrsflächen, die Verkehrsteilnehmern zur Benutzung offenstehen
Definition Führen eines Fahrzeugs § 315c:
Ein Fahrzeug führt, wer es im öffentlichen Verkehrsraum allein- oder mitverantwortlich in Bewegung setzt oder es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung lenkt
Definition Fahruntüchtigkeit § 315c I Nr. 1:
Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit des Kraftfahrers aufgrund Enthemmung oder geistig-seelischer oder körperlicher Leistungsausfälle so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke sicher zu führen
Definition Unfall im Straßenverkehr § 142:
jedes plötzlich eintretende Ereignis, das mit den typischen Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs in einem ursächlichen Zusammenhang steht und einen nicht völlig unerheblichen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat
Definition Räumlichkeit § 306a:
Räumlichkeit ist jeder abgeschlossene Raum, der zum dauernden Aufenthalt von Menschen tatsächlich dient
Definition Anlagen § 315b:
Anlagen sind feste und auf Dauer berechnete Einrichtungen, die dem Straßenverkehr dienen