Handelsrecht Flashcards
Definition Gewerbe:
Gewerbe ist jede selbstständige, planmäßige, marktorientierte und entgeltliche Tätigkeit mit Ausnahme der Tätigkeiten, die nach der Verkehrsanschauung oder kraft Gesetzes nicht als Gewerbe gelten
Definition Kaufmann:
Kaufmann ist derjenige, der das Gewerbe in eigenem Namen betreibt
Definition Unternehmen:
organisatorische Einheit sachlicher und personeller Mittel zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks am Markt
Definition Asset Deal:
Übertragung aller das Unternehmen konstituierenden Vermögensgegenstände
Definition Share Deal:
Übertragung der Anteile am Unternehmensträger
Definition Altverbindlichkeit:
wenn der Rechtsgrund der Verbindlichkeit im Zeitpunkt des Übergangs des Unternehmens bereits gelegt war
Definition Neuverbindlichkeit:
sämtliche seit dem Zeitpunkt der Fortführung des Unternehmens begründete Geschäftsverbindlichkeiten
Prüfungsschema Negative Publizität § 15 I:
- Eintragungspflichtige Tatsache
- Keine Eintragung und/oder Bekanntmachung
- Gutgläubigkeit des Dritten
- Möglichkeit abstrakten Vertrauens
Prüfungsschema Haftung des Erwerbers § 25 I 1 HGB:
- Betriebenes Handelsgeschäft
- Erwerb des Handelsgeschäfts
- Unternehmensfortführung durch den Erwerber
- Firmenfortführung durch den Erwerber
- Geschäftsbezogene Verbindlichkeiten
- Kein vertraglicher Ausschluss (Grenzen: § 25 II)
Prüfungsschema: Begrenzung der Weiterhaftung des Veräußerers § 26 I HGB:
- Haftung des Erwerbers nach § 25 I oder III
- Kein Verzicht des Gläubigers auf Erwerberhaftung
- Altverbindlichkeit
- Enthaftungstatbestand
Prüfungsschema Haftung des Erben bei Geschäftsfortführung § 27 I 1 HGB:
- Beim Erbfall: Führung eines Handelsgeschäfts als Kaufmann durch den Erblasser
- Übergang des Handelsgeschäfts kraft Erbfolge
- Tatsächliche Fortführung durch den Erben
- Firmenfortführung
- Kein Ausschluss der Haftung
Prüfungsschema: Haftung bei Einbringung eines Einzelkaufmannsgeschäfts in eine neu gegründete Gesellschaft § 28 I HGB:
- Bestehendes Einzelhandelsgeschäft §§ 1ff.
- Eintritt:
- Gründung einer Personenhandelsgesellschaft
- Einbringung des Einzelhandelsgeschäfts - Unternehmensfortführung durch Gesellschaft
-> Firmenfortführung nicht notwendig - Kein vertraglicher Ausschluss (Grenzen: § 28 II)
Prüfungsschema Istkaufmann § 1 HGB:
- Gewerbe
a. Selbständigkeit
b. Planmäßigkeit
c. Marktorientierung
d. Entgeltliches Tätigwerden am Markt
e. keine freiberufliche, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit
f. umstritten:
- Erlaubtheit der Tätigkeit
- Klagbarkeit der Forderungen
- Gewinnerzielungsabsicht - Betreiben
- Handelsgewerbe: Erfordernis eines nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetriebs
Definition Planmäßigkeit § 1 HGB:
Die Tätigkeit muss auf eine gewisse Dauer angelegt und auf eine Vielzahl von Geschäften ausgerichtet sein
Prüfungsschema Vertragsschluss durch Schweigen auf KBS:
- Absender und Empfänger sind Kaufleute
- Vorangegangene Vertragsverhandlungen
- Bestätigung des (angeblichen) vorherigen Vertragsschlusses
- enger zeitlicher Zusammenhang
- Schutzwürdigkeit des Absenders
- kein unverzüglicher Widerspruch
- keine anderweitige Parteivereinbarung
Definition Gebrauch einer Firma § 37 I HGB:
jede Handlung, die unmittelbar auf den Betrieb des Geschäfts Bezug nimmt und als Willenskundgebung des Geschäftsinhabers zu verstehen ist, sich der verwendeten Bezeichnung als des eigenen Handelsnamens zu bedienen
Definition Erwerb § 25 I HGB:
der dauerhafte oder zumindest vorübergehende Wechsel der tatsächlichen Trägerschaft
Definition Grundlagengeschäft §§ 49, 50 HGB:
Rechtsgeschäfte, die das Handelsgewerbe in seiner Existenz, seiner Identität oder seiner rechtlichen Ausgestaltung betreffen
Definition Geschäftsverbindung § 362 HGB:
Eine Geschäftsverbindung iSd § 362 besteht, wenn die Beziehung der Parteien auf eine gewisse Dauer angelegt und ein wiederholter Abschluss von Geschäften zu erwarten ist
Definition Anerbieten § 362 I 2 HGB:
Ein Anerbieten iSd § 362 I 2 HGB macht das Ansprechen eines konkreten Adressatenkreises erforderlich und der daraufhin Antragende muss aus diesem Kreis stammen
Definition Ablieferung § 377 HGB:
wenn der Verkäufer dem Empfänger die Ware zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und in der richtigen Art und Weise so zugänglich macht, dass er ihre Beschaffenheit prüfen kann
Voraussetzungen Rechtsschein:
- Setzen eines Rechtsscheins in zurechenbarer Weise
- Kausalität des Rechtsscheins für eine Disposition
- Gutgläubigkeit des Dritten