Handelsrecht Flashcards

1
Q

Definition Gewerbe:

A

Gewerbe ist jede selbstständige, planmäßige, marktorientierte und entgeltliche Tätigkeit mit Ausnahme der Tätigkeiten, die nach der Verkehrsanschauung oder kraft Gesetzes nicht als Gewerbe gelten

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2
Q

Definition Kaufmann:

A

Kaufmann ist derjenige, der das Gewerbe in eigenem Namen betreibt

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3
Q

Definition Unternehmen:

A

organisatorische Einheit sachlicher und personeller Mittel zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks am Markt

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4
Q

Definition Asset Deal:

A

Übertragung aller das Unternehmen konstituierenden Vermögensgegenstände

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5
Q

Definition Share Deal:

A

Übertragung der Anteile am Unternehmensträger

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6
Q

Definition Altverbindlichkeit:

A

wenn der Rechtsgrund der Verbindlichkeit im Zeitpunkt des Übergangs des Unternehmens bereits gelegt war

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7
Q

Definition Neuverbindlichkeit:

A

sämtliche seit dem Zeitpunkt der Fortführung des Unternehmens begründete Geschäftsverbindlichkeiten

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8
Q

Prüfungsschema Negative Publizität § 15 I:

A
  1. Eintragungspflichtige Tatsache
  2. Keine Eintragung und/oder Bekanntmachung
  3. Gutgläubigkeit des Dritten
  4. Möglichkeit abstrakten Vertrauens
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9
Q

Prüfungsschema Haftung des Erwerbers § 25 I 1 HGB:

A
  1. Betriebenes Handelsgeschäft
  2. Erwerb des Handelsgeschäfts
  3. Unternehmensfortführung durch den Erwerber
  4. Firmenfortführung durch den Erwerber
  5. Geschäftsbezogene Verbindlichkeiten
  6. Kein vertraglicher Ausschluss (Grenzen: § 25 II)
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10
Q

Prüfungsschema: Begrenzung der Weiterhaftung des Veräußerers § 26 I HGB:

A
  1. Haftung des Erwerbers nach § 25 I oder III
  2. Kein Verzicht des Gläubigers auf Erwerberhaftung
  3. Altverbindlichkeit
  4. Enthaftungstatbestand
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11
Q

Prüfungsschema Haftung des Erben bei Geschäftsfortführung § 27 I 1 HGB:

A
  1. Beim Erbfall: Führung eines Handelsgeschäfts als Kaufmann durch den Erblasser
  2. Übergang des Handelsgeschäfts kraft Erbfolge
  3. Tatsächliche Fortführung durch den Erben
  4. Firmenfortführung
  5. Kein Ausschluss der Haftung
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12
Q

Prüfungsschema: Haftung bei Einbringung eines Einzelkaufmannsgeschäfts in eine neu gegründete Gesellschaft § 28 I HGB:

A
  1. Bestehendes Einzelhandelsgeschäft §§ 1ff.
  2. Eintritt:
    - Gründung einer Personenhandelsgesellschaft
    - Einbringung des Einzelhandelsgeschäfts
  3. Unternehmensfortführung durch Gesellschaft
    -> Firmenfortführung nicht notwendig
  4. Kein vertraglicher Ausschluss (Grenzen: § 28 II)
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13
Q

Prüfungsschema Istkaufmann § 1 HGB:

A
  1. Gewerbe
    a. Selbständigkeit
    b. Planmäßigkeit
    c. Marktorientierung
    d. Entgeltliches Tätigwerden am Markt
    e. keine freiberufliche, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit
    f. umstritten:
    - Erlaubtheit der Tätigkeit
    - Klagbarkeit der Forderungen
    - Gewinnerzielungsabsicht
  2. Betreiben
  3. Handelsgewerbe: Erfordernis eines nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetriebs
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14
Q

Definition Planmäßigkeit § 1 HGB:

A

Die Tätigkeit muss auf eine gewisse Dauer angelegt und auf eine Vielzahl von Geschäften ausgerichtet sein

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15
Q

Prüfungsschema Vertragsschluss durch Schweigen auf KBS:

A
  1. Absender und Empfänger sind Kaufleute
  2. Vorangegangene Vertragsverhandlungen
  3. Bestätigung des (angeblichen) vorherigen Vertragsschlusses
  4. enger zeitlicher Zusammenhang
  5. Schutzwürdigkeit des Absenders
  6. kein unverzüglicher Widerspruch
  7. keine anderweitige Parteivereinbarung
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16
Q

Definition Gebrauch einer Firma § 37 I HGB:

A

jede Handlung, die unmittelbar auf den Betrieb des Geschäfts Bezug nimmt und als Willenskundgebung des Geschäftsinhabers zu verstehen ist, sich der verwendeten Bezeichnung als des eigenen Handelsnamens zu bedienen

17
Q

Definition Erwerb § 25 I HGB:

A

der dauerhafte oder zumindest vorübergehende Wechsel der tatsächlichen Trägerschaft

18
Q

Definition Grundlagengeschäft §§ 49, 50 HGB:

A

Rechtsgeschäfte, die das Handelsgewerbe in seiner Existenz, seiner Identität oder seiner rechtlichen Ausgestaltung betreffen

19
Q

Definition Geschäftsverbindung § 362 HGB:

A

Eine Geschäftsverbindung iSd § 362 besteht, wenn die Beziehung der Parteien auf eine gewisse Dauer angelegt und ein wiederholter Abschluss von Geschäften zu erwarten ist

20
Q

Definition Anerbieten § 362 I 2 HGB:

A

Ein Anerbieten iSd § 362 I 2 HGB macht das Ansprechen eines konkreten Adressatenkreises erforderlich und der daraufhin Antragende muss aus diesem Kreis stammen

21
Q

Definition Ablieferung § 377 HGB:

A

wenn der Verkäufer dem Empfänger die Ware zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und in der richtigen Art und Weise so zugänglich macht, dass er ihre Beschaffenheit prüfen kann

22
Q

Voraussetzungen Rechtsschein:

A
  1. Setzen eines Rechtsscheins in zurechenbarer Weise
  2. Kausalität des Rechtsscheins für eine Disposition
  3. Gutgläubigkeit des Dritten