Strafrecht BT Flashcards
Definition Waffe § 224
Eine Waffe ist ein Gegenstand, der in seiner Art dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen von Menschen zu verursachen
Definition gefährliches Werkzeug § 224
Ein gefährliches Werkzeug ist nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach Art seiner Benutzung geeignet, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen
Definition hinterlistig § 224
Hinterlistig ist der Überfall, wenn der Täter planmäßig seine Verletzungsabsicht verbirgt
Definition fremd § 242
Fremd ist eine Sache, die im Eigentum eines Anderen steht
Definition Urkunde § 267
Urkunde ist die verkörperte, allgemein oder für Eingeweihte verständliche, menschliche Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und ihren Aussteller erkennen lässt
Definition Beschädigung § 303
Beschädigung ist eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz, oder die nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Sache zu ihrem bestimmten Zweck
Definition Zerstörung § 303
Zerstörung ist eine so weitgehende Beschädigung der Sache, dass ihre Gebrauchsfähigkeit völlig aufgehoben wird
Definition körperliche Misshandlung § 223
Körperliche Misshandlung ist das üble unangemessene Behandeln, das entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt
Definition Schädigung der Gesundheit § 223
Eine Schädigung der Gesundheit ist das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands
(pathologisch = der vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteilig abweichende Zustand)
Definition Gift § 224:
Gift ist eine organische oder anorganische Substanz, die geeignet ist, auf chemischen oder physikalischen Wege erhebliche Gesundheitsschäden herbeizuführen
Definition andere gesundheitsschädliche Stoffe § 224
Andere gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die auf mechanische oder thermische Weise gesundheitsschädigend wirken
Definition lebensgefährdende Behandlung § 224:
Eine Verletzungshandlung ist dann lebensgefährdend, wenn sie nach den konkreten Umständen geeignet ist, den Tod des Opfers herbeizuführen
Definition Mordlust § 211
Aus Mordlust tötet, wem es allein darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen
Definition Habgier § 211
Habgier bedeutet ein rücksichtsloses Streben nach Vermögensvorteilen um den Preis eines Menschenlebens
Definition niedrige Beweggründe § 211
Niedrig ist ein Tötungsbeweggrund, wenn er nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist
Definition Heimtücke § 211
Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt.
Definition Arglosigkeit § 211
Arglos ist, wer sich keines Angriffs versieht
Definition Wehrlosigkeit § 211
Wehrlos ist, wer infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und Abwehrfähigkeit stark eingeschränkt ist