Strafrecht BT Flashcards
Definition Waffe § 224
Eine Waffe ist ein Gegenstand, der in seiner Art dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen von Menschen zu verursachen
Definition gefährliches Werkzeug § 224
Ein gefährliches Werkzeug ist nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach Art seiner Benutzung geeignet, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen
Definition hinterlistig § 224
Hinterlistig ist der Überfall, wenn der Täter planmäßig seine Verletzungsabsicht verbirgt
Definition fremd § 242
Fremd ist eine Sache, die im Eigentum eines Anderen steht
Definition Urkunde § 267
Urkunde ist die verkörperte, allgemein oder für Eingeweihte verständliche, menschliche Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und ihren Aussteller erkennen lässt
Definition Beschädigung § 303
Beschädigung ist eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz, oder die nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Sache zu ihrem bestimmten Zweck
Definition Zerstörung § 303
Zerstörung ist eine so weitgehende Beschädigung der Sache, dass ihre Gebrauchsfähigkeit völlig aufgehoben wird
Definition körperliche Misshandlung § 223
Körperliche Misshandlung ist das üble unangemessene Behandeln, das entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt
Definition Schädigung der Gesundheit § 223
Eine Schädigung der Gesundheit ist das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands
(pathologisch = der vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteilig abweichende Zustand)
Definition Gift § 224:
Gift ist eine organische oder anorganische Substanz, die geeignet ist, auf chemischen oder physikalischen Wege erhebliche Gesundheitsschäden herbeizuführen
Definition andere gesundheitsschädliche Stoffe § 224
Andere gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die auf mechanische oder thermische Weise gesundheitsschädigend wirken
Definition lebensgefährdende Behandlung § 224:
Eine Verletzungshandlung ist dann lebensgefährdend, wenn sie nach den konkreten Umständen geeignet ist, den Tod des Opfers herbeizuführen
Definition Mordlust § 211
Aus Mordlust tötet, wem es allein darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen
Definition Habgier § 211
Habgier bedeutet ein rücksichtsloses Streben nach Vermögensvorteilen um den Preis eines Menschenlebens
Definition niedrige Beweggründe § 211
Niedrig ist ein Tötungsbeweggrund, wenn er nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist
Definition Heimtücke § 211
Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt.
Definition Arglosigkeit § 211
Arglos ist, wer sich keines Angriffs versieht
Definition Wehrlosigkeit § 211
Wehrlos ist, wer infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und Abwehrfähigkeit stark eingeschränkt ist
Definition Grausamkeit § 211
Grausam tötet, wer dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt
Definition gemeingefährliche Mittel § 211:
Mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, wer ein Tötungsmittel so einsetzt, dass er in der konkreten Tatsituation die Ausdehnung der Gefahr auf andere Personen nicht beherrschen kann
Definition Glied § 226:
Ein Glied ist ein äußerlicher Körperteil, dem eine besondere Funktion im Gesamtorganismus zukommt und der mit dem Körper durch ein Gelenk verbunden ist
Definition wichtig § 226:
Ein Körperglied ist wichtig, wenn sein Verlust eine wesentliche Beeinträchtigung des Körpers in seinen regelmäßigen Verrichtungen, also des Ruhens, Bewegens und Hantierens, bedeutet
Definition Sittenwidrigkeit § 228:
Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden
Definition Wegnahme § 242:
Wegnahme ist der Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams
Definition Gewahrsam § 242:
Die von einem entsprechenden Sachherrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung
Definition Enteignungsvorsatz § 242
Der Täter möchte den Eigentümer faktisch aus dessen Position dauerhaft verdrängen und sich eine eigentümerähnliche Stellung an der Sache anmaßen
Definition Aneignungsabsicht § 242
Aneignung bedeutet die Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht, um sich die Sache selbst oder ihren Sachwert zumindest vorübergehend dem eigenen Vermögen oder dem eines Dritten einzuverleiben
Definition Einbrechen § 243 I Nr. 1:
Gewaltsames Öffnen, auch Aufbrechen des Verschlusses
Definition Schutzvorrichtung § 243 I Nr. 2:
Eine von Menschenhand geschaffene Einrichtung mit spezifischer Bestimmung und Eignung zur Verhinderung/Erschwerung der Wegnahme der konkreten Sache
Definition besonders gesichert § 243 I Nr. 2:
Der Zweck der Vorrichtung muss gerade in der Sicherung liegen
Definition gewerbsmäßiger Diebstahl § 243 I Nr. 3:
Wenn der Täter sich aus der Begehung von Diebstählen eine regelmäßige Einkommensquelle von einigem Umfang und Dauer verschaffen will
Definition Hilflosigkeit § 243 I Nr. 6:
bei besonderen Schwächezuständen und damit erhöhter Schutzbedürftigkeit
(Ausnutzen, wenn diese Hilflosigkeit wahrgenommen wird)
Definition Bandenmitglied § 244 Nr. 2:
Wer in die Organisation der Bande eingebunden ist, ihre Regeln akzeptiert und sich an der Fortsetzung der Diebstähle beteiligt
Definition Gewalt § 249:
Die Entfaltung körperlicher Kraft des Täters mit einer körperlichen Zwangswirkung beim Opfer zur Überwindung eines tatsächlich geleisteten oder erwarteten Widerstands
Definition Drohung § 249:
Eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ist das Inaussichtstellen eines Übels für Leib oder Leben, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt
Definition Finalzusammenhang § 249:
Einsatz des Nötigungsmittels dient nach Vorstellung des Täters gerade zur Ermöglichung der Wegnahme im räumlich-zeitlichen Zusammenhang
Definition Bruch fremden Gewahrsams § 242:
Bruch fremden Gewahrsams ist die Aufhebung des Gewahrsams ohne oder gegen den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers
Definition Begründung neuen Gewahrsams § 242:
Neuer Gewahrsam ist begründet, wenn der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass er sie ohne wesentliche Hindernisse ausüben kann
Definition Besitzerhaltungsabsicht § 252:
Der Täter muss sich die Sache in Verlängerung der Zueignungsabsicht weiterhin unter Ausschluss des Eigentümers aneignen wollen
Definition Tatsachen § 263:
Tatsachen sind äußere oder innere Vorgänge der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind
Definition Täuschung § 263:
Eine Täuschung ist die individuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen durch ausdrückliche oder schlüssige Behauptung unwahrer Tatsachen
Definition Irrtum § 263:
Ein Irrtum ist jede Fehlvorstellung über die Tatsachen, die Gegenstand der Täuschung waren
Definition Vermögensverfügung § 263:
Eine Vermögensverfügung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt
Definition Vermögensschaden § 263:
Nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung liegt ein Vermögensschaden vor, wenn ein Vergleich der Vermögenslage vor und nach der Vermögensverfügung ergibt, dass die Vermögensminderung nicht unmittelbar durch ein vermögenswertes Äquivalent ausgeglichen wurde
Definition Stoffgleichheit § 263:
Die erstrebte Bereicherung ist als stoffgleich anzusehen, wenn der beabsichtigte Vorteil und der Schaden auf derselben Vermögensverfügung beruhen
Definition Bande § 244 I Nr. 2:
Eine Bande ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich zur fortgesetzten Begehung mehrerer selbstständiger, im Einzelnen noch ungewisser Taten verbunden haben