Strafrecht AT Flashcards
Definition Kausalität
Ursächlich ist jede Bedingung, d.h. jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Definition Objektive Zurechnung
Dem Täter ist ein von ihm verursachter Erfolg objektiv zuzurechnen, wenn er eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat.
Definition Vorsatz
Vorsatz ist Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsverwirklichung.
Definition Fahrlässigkeit
Objektiv pflichtwidrig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Definition Tatbestandsirrtum
Ein Tatbestandsirrtum liegt mithin vor, wenn der Täter die Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes objektiv verwirklicht, ohne jedoch sämtliche Tatumstände erkannt zu haben.
Definition Erlaubnistatbestandsirrtum
Der Täter hält irrtümlich Umstände für gegeben, die, sollen sie tatsächlich vorliegen, die tatbestandlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes erfüllen und dadurch sein Handeln rechtfertigen würden.
Definition Verbotsirrtum § 17
Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung.
Notwehr § 32: Definition Angriff
Jede drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten.
Notwehr § 32: Definition gegenwärtig:
Gegenwärtig ist jeder Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.
Notwehr § 32: Definition erforderlich
Erforderlich ist diejenige Handlung, die geeignet ist, den Angriff sofort und auf Dauer abzuwehren und unter mehreren gleich geeigneten Mitteln das mildeste darstellt.
Notstand § 34: Definition Gefahr
Gefahr ist ein Zustand, in dem auf Grund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses besteht.
Notstand § 34: Definition gegenwärtig
Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge der Eintritt des Schadens sicher oder doch höchstwahrscheinlich ist, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen getroffen werden.
Definition Wahndelikt:
Als Wahndelikt wird die irrige Annahme des Täters bezeichnet, eine von ihm begangene Handlung sei strafbar.
Definition Überschreitung der Notwehr § 33
Ein intensiver Notwehrexzess ist gegeben, wenn der Angegriffene in einer zum Tatzeitpunkt objektiv gegebenen Notwehrlage die Grenzen der Notwehr bewusst überschreitet, also über das nach Paragraph 32 II erforderliche Maß oder über die gebotene Abwehr hinausgeht.
Definition Dauergefahr § 34
Dauergefahr ist ein gefahrdrohender Zustand von längerer Dauer, der aber möglicherweise direkt in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen kann.
Notstandsfähiges Rechtsgut
Notstandsfähig sind alle Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit, soweit sie in der konkreten Situation schutzbedürftig und schutzwürdig sind
Notstand § 34: Definition erforderlich
Erforderlich ist diejenige Abwehr, die objektiv zur Abwendung der Gefahr geeignet ist und zugleich das relativ mildeste der in Betracht kommenden Verteidigungsmittel darstellt.
Notstand § 34 Aufbau:
- Notstandslage
a. Gefahr für ein Rechtsgut
b. Gegenwärtigkeit - Notstandshandlung
a. Eingriff
b. Erforderlichkeit (Geeignetheit, mildestes Mittel) - Abwägung
- Angemessenheitsklausel § 34 S. 2
- Subjektives Rechtfertigungselement
Unmittelbares Ansetzen § 22
Ein unmittelbares Ansetzen liegt dann vor, wenn subjektiv die Schwelle zum „Jetzt gehts los“ überschritten und objektiv eine Handlung vorgenommen wurde, die ohne wesentliche Zwischenschritte in die Tatbestandsverwirklichung münden sollte
Definition untauglicher Versuch:
Von einem untauglichen Versuch spricht man, wenn der Plan des Täters objektiv von vornherein nicht zur Tatbestandsverwirklichung führen kann
Definition grob unverständiger Versuch:
Grob unverständig ist ein solcher Versuch, bei dem der Täter eine völlig abwegige Vorstellung von gemeinhin bekannten naturgesetzlichen Kausalzusammenhängen hat
Definition irrealer Versuch:
Der irreale Versuch ist dadurch gekennzeichnet, dass der Täter sein tatbestandliches Ziel mit irrealen, der menschlichen Beherrschung entzogenen Mitteln zu erreichen versucht
Definition (un)beendeter Versuch:
Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter (nach der letzten Ausführungshandlung) alles getan zu haben glaubt, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung erforderlich ist
Definition Freiwilligkeit § 24:
Freiwillig ist der Rücktritt, wenn er auf autonomen Gründen beruht
Definition unbewusste Fahrlässigkeit:
Unbewusst fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und daher den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, ohne dies zu erkennen
Definition bewusste Fahrlässigkeit:
Bewusst fahrlässig handelt, wer den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges zwar als möglich erkannt hat, aber pflichtwidrig ernsthaft auf dessen Ausbleiben vertraut
Definition Leichtfertigkeit:
Leichtfertig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt
Definition Objektive Vorhersehbarkeit:
Objektiv vorhersehbar ist alles, was ein umsichtiger Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters unter Berücksichtigung der konkreten Umstände aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung in Rechnung stellen würde
Definition individuelle Vorhersehbarkeit:
Der Täter muss in seiner konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten den Erfolgseintritt vorausgesehen haben können
Definition Mittäterschaft:
Mittäterschaft ist das bewusste und gewollte Zusammenwirken aufgrund eines gemeinsamen Tatplans
Vorsatz: eigener Vorsatz + Vorstellung bzgl. der Beiträge der anderen
Definition Bestimmen § 26:
Bestimmen ist das Hervorrufen des Tatentschlusses beim Täter
Definition Hilfeleisten § 27:
Hilfeleisten ist jede Handlung, die die Tat objektiv fördert oder erleichtert
Definition tatbezogenes Merkmal:
Ein Merkmal ist tatbezogen, wenn es nur das objektiv verwirklichte bzw. zu verwirklichende Unrecht subjektiv widerspiegelt
Definition täterbezogenes Merkmal:
Ein Merkmal ist täterbezogen, wenn es sich nicht auf das objektive Unrecht der Tat bezieht
Einwilligung Aufbau:
I. Objektive Rechtfertigungselemente
- Disponibilität des geschützten Rechtsguts
- Verfügungsbefugnis
- Einwilligungsfähigkeit
- Einwilligungserklärung
- Freiheit von Willensmängeln
II. Subjektives Rechtfertigungselement
Definition Quasikausalität § 13:
Die Vornahme der unterlassenen Handlung müsste mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Entfallen des (konkreten) Erfolges geführt haben
Definition Unterlassen der gebotenen Rettungshandlung § 13:
Unterlassen meint die Nichtvornahme dieser Handlung trotz physisch-realer Handlungsmöglichkeit.
Geboten ist eine solche Rettungshandlung, die den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs möglichst effektiv abwenden würde
Aufbauschema § 35:
I. Voraussetzungen
- Notstandslage
- Notstandshandlung
- Rettungsabsicht
II. Zumutbarkeit der Gefahrhinnahme
Definition Tatherrschaft:
Tatherrschaft meint das vom Vorsatz umfasste In-den-Händen-Halten des tatbestandlichen Geschehensablaufs