Strafrecht AT Flashcards

1
Q

Definition Kausalität

A

Ursächlich ist jede Bedingung, d.h. jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

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2
Q

Definition Objektive Zurechnung

A

Dem Täter ist ein von ihm verursachter Erfolg objektiv zuzurechnen, wenn er eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat.

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3
Q

Definition Vorsatz

A

Vorsatz ist Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsverwirklichung.

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4
Q

Definition Fahrlässigkeit

A

Objektiv pflichtwidrig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

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5
Q

Definition Tatbestandsirrtum

A

Ein Tatbestandsirrtum liegt mithin vor, wenn der Täter die Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes objektiv verwirklicht, ohne jedoch sämtliche Tatumstände erkannt zu haben.

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6
Q

Definition Erlaubnistatbestandsirrtum

A

Der Täter hält irrtümlich Umstände für gegeben, die, sollen sie tatsächlich vorliegen, die tatbestandlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes erfüllen und dadurch sein Handeln rechtfertigen würden.

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7
Q

Definition Verbotsirrtum § 17

A

Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung.

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8
Q

Notwehr § 32: Definition Angriff

A

Jede drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten.

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9
Q

Notwehr § 32: Definition gegenwärtig:

A

Gegenwärtig ist jeder Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.

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10
Q

Notwehr § 32: Definition erforderlich

A

Erforderlich ist diejenige Handlung, die geeignet ist, den Angriff sofort und auf Dauer abzuwehren und unter mehreren gleich geeigneten Mitteln das mildeste darstellt.

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11
Q

Notstand § 34: Definition Gefahr

A

Gefahr ist ein Zustand, in dem auf Grund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses besteht.

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12
Q

Notstand § 34: Definition gegenwärtig

A

Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge der Eintritt des Schadens sicher oder doch höchstwahrscheinlich ist, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen getroffen werden.

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13
Q

Definition Wahndelikt:

A

Als Wahndelikt wird die irrige Annahme des Täters bezeichnet, eine von ihm begangene Handlung sei strafbar.

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14
Q

Definition Überschreitung der Notwehr § 33

A

Ein intensiver Notwehrexzess ist gegeben, wenn der Angegriffene in einer zum Tatzeitpunkt objektiv gegebenen Notwehrlage die Grenzen der Notwehr bewusst überschreitet, also über das nach Paragraph 32 II erforderliche Maß oder über die gebotene Abwehr hinausgeht.

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15
Q

Definition Dauergefahr § 34

A

Dauergefahr ist ein gefahrdrohender Zustand von längerer Dauer, der aber möglicherweise direkt in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen kann.

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16
Q

Notstandsfähiges Rechtsgut

A

Notstandsfähig sind alle Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit, soweit sie in der konkreten Situation schutzbedürftig und schutzwürdig sind

17
Q

Notstand § 34: Definition erforderlich

A

Erforderlich ist diejenige Abwehr, die objektiv zur Abwendung der Gefahr geeignet ist und zugleich das relativ mildeste der in Betracht kommenden Verteidigungsmittel darstellt.

18
Q

Notstand § 34 Aufbau:

A
  1. Notstandslage
    a. Gefahr für ein Rechtsgut
    b. Gegenwärtigkeit
  2. Notstandshandlung
    a. Eingriff
    b. Erforderlichkeit (Geeignetheit, mildestes Mittel)
  3. Abwägung
  4. Angemessenheitsklausel § 34 S. 2
  5. Subjektives Rechtfertigungselement
19
Q

Unmittelbares Ansetzen § 22

A

Ein unmittelbares Ansetzen liegt dann vor, wenn subjektiv die Schwelle zum „Jetzt gehts los“ überschritten und objektiv eine Handlung vorgenommen wurde, die ohne wesentliche Zwischenschritte in die Tatbestandsverwirklichung münden sollte

20
Q

Definition untauglicher Versuch:

A

Von einem untauglichen Versuch spricht man, wenn der Plan des Täters objektiv von vornherein nicht zur Tatbestandsverwirklichung führen kann

21
Q

Definition grob unverständiger Versuch:

A

Grob unverständig ist ein solcher Versuch, bei dem der Täter eine völlig abwegige Vorstellung von gemeinhin bekannten naturgesetzlichen Kausalzusammenhängen hat

22
Q

Definition irrealer Versuch:

A

Der irreale Versuch ist dadurch gekennzeichnet, dass der Täter sein tatbestandliches Ziel mit irrealen, der menschlichen Beherrschung entzogenen Mitteln zu erreichen versucht

23
Q

Definition (un)beendeter Versuch:

A

Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter (nach der letzten Ausführungshandlung) alles getan zu haben glaubt, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung erforderlich ist

24
Q

Definition Freiwilligkeit § 24:

A

Freiwillig ist der Rücktritt, wenn er auf autonomen Gründen beruht

25
Q

Definition unbewusste Fahrlässigkeit:

A

Unbewusst fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und daher den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, ohne dies zu erkennen

26
Q

Definition bewusste Fahrlässigkeit:

A

Bewusst fahrlässig handelt, wer den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges zwar als möglich erkannt hat, aber pflichtwidrig ernsthaft auf dessen Ausbleiben vertraut

27
Q

Definition Leichtfertigkeit:

A

Leichtfertig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt

28
Q

Definition Objektive Vorhersehbarkeit:

A

Objektiv vorhersehbar ist alles, was ein umsichtiger Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters unter Berücksichtigung der konkreten Umstände aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung in Rechnung stellen würde

29
Q

Definition individuelle Vorhersehbarkeit:

A

Der Täter muss in seiner konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten den Erfolgseintritt vorausgesehen haben können

30
Q

Definition Mittäterschaft:

A

Mittäterschaft ist das bewusste und gewollte Zusammenwirken aufgrund eines gemeinsamen Tatplans

Vorsatz: eigener Vorsatz + Vorstellung bzgl. der Beiträge der anderen

31
Q

Definition Bestimmen § 26:

A

Bestimmen ist das Hervorrufen des Tatentschlusses beim Täter

32
Q

Definition Hilfeleisten § 27:

A

Hilfeleisten ist jede Handlung, die die Tat objektiv fördert oder erleichtert

33
Q

Definition tatbezogenes Merkmal:

A

Ein Merkmal ist tatbezogen, wenn es nur das objektiv verwirklichte bzw. zu verwirklichende Unrecht subjektiv widerspiegelt

34
Q

Definition täterbezogenes Merkmal:

A

Ein Merkmal ist täterbezogen, wenn es sich nicht auf das objektive Unrecht der Tat bezieht

35
Q

Einwilligung Aufbau:

A

I. Objektive Rechtfertigungselemente

  1. Disponibilität des geschützten Rechtsguts
  2. Verfügungsbefugnis
  3. Einwilligungsfähigkeit
  4. Einwilligungserklärung
  5. Freiheit von Willensmängeln

II. Subjektives Rechtfertigungselement

36
Q

Definition Quasikausalität § 13:

A

Die Vornahme der unterlassenen Handlung müsste mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Entfallen des (konkreten) Erfolges geführt haben

37
Q

Definition Unterlassen der gebotenen Rettungshandlung § 13:

A

Unterlassen meint die Nichtvornahme dieser Handlung trotz physisch-realer Handlungsmöglichkeit.
Geboten ist eine solche Rettungshandlung, die den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs möglichst effektiv abwenden würde

38
Q

Aufbauschema § 35:

A

I. Voraussetzungen

  1. Notstandslage
  2. Notstandshandlung
  3. Rettungsabsicht

II. Zumutbarkeit der Gefahrhinnahme

39
Q

Definition Tatherrschaft:

A

Tatherrschaft meint das vom Vorsatz umfasste In-den-Händen-Halten des tatbestandlichen Geschehensablaufs