Strafrecht AT Flashcards
Definition Kausalität
Ursächlich ist jede Bedingung, d.h. jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Definition Objektive Zurechnung
Dem Täter ist ein von ihm verursachter Erfolg objektiv zuzurechnen, wenn er eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat.
Definition Vorsatz
Vorsatz ist Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsverwirklichung.
Definition Fahrlässigkeit
Objektiv pflichtwidrig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Definition Tatbestandsirrtum
Ein Tatbestandsirrtum liegt mithin vor, wenn der Täter die Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes objektiv verwirklicht, ohne jedoch sämtliche Tatumstände erkannt zu haben.
Definition Erlaubnistatbestandsirrtum
Der Täter hält irrtümlich Umstände für gegeben, die, sollen sie tatsächlich vorliegen, die tatbestandlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes erfüllen und dadurch sein Handeln rechtfertigen würden.
Definition Verbotsirrtum § 17
Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung.
Notwehr § 32: Definition Angriff
Jede drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten.
Notwehr § 32: Definition gegenwärtig:
Gegenwärtig ist jeder Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.
Notwehr § 32: Definition erforderlich
Erforderlich ist diejenige Handlung, die geeignet ist, den Angriff sofort und auf Dauer abzuwehren und unter mehreren gleich geeigneten Mitteln das mildeste darstellt.
Notstand § 34: Definition Gefahr
Gefahr ist ein Zustand, in dem auf Grund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses besteht.
Notstand § 34: Definition gegenwärtig
Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge der Eintritt des Schadens sicher oder doch höchstwahrscheinlich ist, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen getroffen werden.
Definition Wahndelikt:
Als Wahndelikt wird die irrige Annahme des Täters bezeichnet, eine von ihm begangene Handlung sei strafbar.
Definition Überschreitung der Notwehr § 33
Ein intensiver Notwehrexzess ist gegeben, wenn der Angegriffene in einer zum Tatzeitpunkt objektiv gegebenen Notwehrlage die Grenzen der Notwehr bewusst überschreitet, also über das nach Paragraph 32 II erforderliche Maß oder über die gebotene Abwehr hinausgeht.
Definition Dauergefahr § 34
Dauergefahr ist ein gefahrdrohender Zustand von längerer Dauer, der aber möglicherweise direkt in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen kann.