Strafprozessrecht Flashcards
Definition Verdacht § 160 I StPO:
Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn konkrete Tatsachen es nach der kriminalistischen Erfahrung möglich erscheinen lassen, dass der Beteiligte an einer verfolgbaren strafbaren Handlung beteiligt war
Definition dringender Tatverdacht § 112 I 1 StPO:
Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte eine Straftat schuldhaft begangen hat
Voraussetzungen Anordnung von Untersuchungshaft
- Formelle Voraussetzungen:
a. Schriftlicher Haftbefehl § 114 I, II
b. Zuständigkeit zum Erlass des Haftbefehls § 114 I - Materielle Voraussetzungen:
a. Dringender Tatverdacht § 112 I 1
b. Haftgrund § 112 I 1
c. Verhältnismäßigkeit § 112 I 2
Voraussetzungen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ):
- Verdacht einer im Einzelfall schwer wiegenden Katalogtat § 100a I
- Subsidiaritätsgrundsatz § 100a I Nr. 3
- Keine Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung § 100d I 1
- Formvorschriften § 100e III
- Anordnung nur gegenüber Beschuldigtem
- nachträgliche Benachrichtigung
Voraussetzungen Einsatz verdeckter Ermittler § 110a ff.
- tatsächliche Anhaltspunkte einer Katalogtat § 110a I
- Wiederholungsgefahr/erschwerte Aufklärung
- Einsatz geboten/Aussichtslosigkeit weiterer Maßnahmen
formeller Zeugenbegriff:
Person, die im Strafverfahren über ihre Wahrnehmung von Tatsachen durch eine Aussage berichten soll, ohne durch eine andere Verfahrensrolle davon ausgeschlossen zu sein