Gesellschaftsrecht Flashcards
Definition außergewöhnliches Geschäft OHG/KG:
alle Geschäfte, die nach Art und Inhalt, Umfang oder Risiko unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Gesellschaft Ausnahmecharakter haben
Definition rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel:
Um eine rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel handelt es sich, wenn im Gesellschaftsvertrag eine Person namentlich benannt ist, auf die der Gesellschaftsanteil im Todesfall automatisch übergehen soll
Definition Eintrittsklausel:
Die Eintrittsklausel regelt die Nachfolge in der Gesellschaft unmittelbar durch den Gesellschaftsvertrag, und zwar, indem dem Begünstigten ein Recht auf Beitritt zur Gesellschaft eingeräumt wird
Definition einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel:
Um eine einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel handelt es sich, wenn alle gesetzlichen oder testamentarischen Erben Gesellschafter werden sollen
Definition qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel:
Eine qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel liegt vor, wenn ein bestimmter oder bestimmbarer Erbe bzw. ein Teil der Erben bereits im Gesellschaftsvertrag als Nachfolger bezeichnet ist oder den Gesellschaftern die Option eingeräumt wird, durch letztwillige Verfügung einen konkreten Erben bzw. einen Teil der Erben auszuwählen
Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung § 43 II GmbHG:
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, im Rahmen des Gesetzes, des Gesellschaftsvertrags, der verbindlichen Beschlüsse der Gesellschaftsorgane und unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen die Gesellschaft zu fördern
Definition Handelnder § 11 II GmbHG:
Handelnder ist, wer als Geschäftsführer oder wie ein solcher tätig wird
Voraussetzungen fehlerhafte Gesellschaft:
- Gesellschaftsvertrag liegt vor, ist aber nichtig/unwirksam
- Invollzugsetzen der Gesellschaft
- kein Verstoß gegen gewichtige Interessen Einzelner/der Allgemeinheit
- Rechtsfolge: Gesellschaft wird als wirksam behandelt
Definition Aufwendungen § 716 BGB:
Aufwendungen sind Auslagen, die ein Gesellschafter zur Ausführung seiner Tätigkeit in Gesellschaftsangelegenheiten übernommen hat