Staatsrecht II Flashcards

1
Q

3-Schritte-Prüfung Freiheitsrechte:

A
  1. Schutzbereich
    a. Persönlich
    b. Sachlich
  2. Eingriff
    a. Traditioneller Eingriffsbegriff
    b. Moderner Eingriffsbegriff
  3. Rechtfertigung des Eingriffs
    a. Grundrechtsvorbehalt
    b. Formelle Verfassungsmäßigkeit der EGL
    c. Materielle Verfassungsmäßigkeit der EGL
    d. Verfassungsmäßigkeit der Einzelfallentscheidung
    (1) Verkennung spezifischen Verfassungsrechts
    (2) Verhältnismäßigkeit
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2
Q

Traditioneller Eingriffsbegriff:

A

I. Rechtsförmige Vorgabe
II. Unmittelbar
III. Final (gezielt)
IV. Zwangsweise durchsetzbar

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3
Q

Moderner Eingriffsbegriff:

A

Eingriff ist jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht und dem Staat zurechenbar ist

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4
Q

Typologie der Gesetzesvorbehalte

A
  • Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt
  • Grundrechte mit qualifiziertem Gesetzesvorbehalt
  • Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt (verfassungsimmanente Schranken)
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5
Q

Verhältnismäßigkeitsprüfung

A
  1. Legitimer Zweck
  2. Geeignetheit
  3. Erforderlichkeit
  4. Verhältnismäßigkeit i.e.S.
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6
Q

Zulässigkeit VB:

A

I. Zuständigkeit BVerfG
II. Beschwerdefähigkeit
III. Beschwerdegegenstand
IV. Beschwerdebefugnis
1. Rügefähiges Recht
2. Möglichkeit der Rechtsverletzung
3. Betroffenheit

V. Rechtswegerschöpfung & Subsidiarität
1. Gebot der Rechtswegerschöpfung
2. Grundsatz der Subsidiarität

VI. Form und Frist

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7
Q

Definition Verletzung der Menschenwürde:

A

Die Menschenwürde ist verletzt, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird

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8
Q

Definition verfassungsmäßige Ordnung Art. 2 I GG:

A

Die verfassungsmäßige Ordnung umfasst die Gesamtheit aller formell und materiell rechtmäßigen Rechtsnormen

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9
Q

Definition Freiheit Art. 2 II 2:

A

Die Freiheit der Person gewährleistet die körperliche Bewegungsfreiheit jedes Einzelnen

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10
Q

Definition Religion Art. 4 I, II:

A

Eine Religion oder Weltanschauung ist eine mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens

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11
Q

Definition Freizügigkeit Art. 11 I:

A

Freizügigkeit meint das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnung zu nehmen

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12
Q

Definition Wohnung Art. 13 I:

A

Eine Wohnung ist die räumliche Privatsphäre oder jeder Raum, den der Einzelne der allgemeinen Zugänglichkeit entzieht und zum Mittelpunkt seines Lebens und Wirkens bestimmt

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13
Q

Definition Durchsuchung Art. 13 II:

A

Eine Durchsuchung meint das Ziel- und zweckgerichtete Suchen in einer Wohnung, um dort etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will

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14
Q

Obersatz spezifisches Verfassungsrecht bei UrteilsVB:

A

Das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz.
Es kontrolliert fachgerichtliche Entscheidungen im Rahmen der VB daher nur auf grundrechtsspezifische Fehler, also ob die Fachgerichte ein Grundrecht nicht beachtet, seine Bedeutung verkannt oder es fehlerhaft gewichtet haben.

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15
Q

Definition Meinung Art. 5 I 1 Var. 1

A

Geschützt werden Meinungen, also Werturteile. Diese sind geprägt durch Momente des Dafürhaltens und des Stellungnehmens

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16
Q

Definition Tatsachen:

A

Tatsachen sind theoretisch dem Beweis zugänglich

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17
Q

Definition allgemeines Gesetz Art. 5 II

A

allgemeine Gesetze sind solche, die sich nicht gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgut dienen

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18
Q

Definition Versammlung Art. 8:

A

Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft mehrerer Personen zu Zwecken der Meinungsbildung und -äußerung

(P) enger/weiter Versammlungsbegriff
-> auf öffentliche Angelegenheiten gerichtet oder nicht

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19
Q

Definition Forschung Art. 5 III:

A

Forschung ist der ernsthafte Versuch der Ermittlung wahrer Erkenntnisse durch methodisch geordnetes und kritisch reflektierendes Denken

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20
Q

Definition Lehre Art. 5 III:

A

Lehre ist die Lehre eigener oder fremder wissenschaftlicher Erkenntnisse

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21
Q

Definition Beruf Art. 12 I:

A

Jede Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und zur Schaffung oder Erhaltung einer Lebensgrundlage beiträgt oder darauf abzielt

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22
Q

Definition objektiv berufsregelnde Tendenz Art. 12 I:

A

Maßnahme muss nach Entstehungsgeschichte und Inhalt im Schwerpunkt Tätigkeiten betreffen, die typischerweise beruflich ausgeübt und hierdurch nennenswert behindert werden

23
Q

Definition Eigentum Art. 14:

A

alle privaten vermögenswerten Rechte, die dem Einzelnen gewährt und nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind

24
Q

Definition Recht auf Selbstbestimmung Art. 2 I iVm 1 I:

A

Recht des Einzelnen, sein Schicksal eigenverantwortlich zu gestalten und seine Identität selbst zu bestimmen

25
Q

Definition Recht auf Selbstbewahrung Art. 2 I iVm 1 I:

A

Recht des Einzelnen, sich zurückzuziehen, abzuschirmen, für sich und allein zu bleiben

26
Q

Recht auf Selbstdarstellung Art. 2 I iVm 1 I:

A

Recht des Einzelnen, sich herabsetzender, verfälschender, entstellender und unerbetener öffentlicher Darstellungen, aber auch unerbetener heimlicher Wahrnehmungen seiner Person erwehren zu können

27
Q

Definition Unfriedlichkeit Art. 8:

A

Eine Versammlung ist unfriedlich, wenn sie einen gewalttätigen Verlauf nimmt oder sich von vornherein auf die Begehung von Straftaten richtet

28
Q

Definition Beschwerdefähigkeit § 90 I BVerfGG:

A

Die Beschwerdefähigkeit bezeichnet, die Fähigkeit, eine VB vor dem BVerfG zu erheben

29
Q

Definition unmittelbar:

A

Unmittelbar betroffen ist der Beschwerdeführer dann, wenn die angegriffene Maßnahme in den Rechtskreis des Beschwerdeführers eingreift, ohne dass ein weiterer Akt des Vollzugs oder der Umsetzung erforderlich ist

30
Q

Definition Untermaßverbot:

A

Die getroffenen Schutzvorkehrungen dürfen nicht völlig unzureichend sein

31
Q

Definition Familie Art. 6 I:

A

Familie ist das soziale Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und Kindern

32
Q

Definition drohende Verwahrlosung Art. 6 III:

A

gegenwärtige erhebliche Gefahr einer Schädigung des Kindes

33
Q

Definition Information Art. 5 I 1 Hs. 2:

A

Informationsquelle ist zum einen jeder denkbare Träger von Informationen, zum anderen der Gegenstand der Information selbst

34
Q

Definition allgemein zugänglich Art. 5 I 1 Hs. 2:

A

Eine Information ist allgemein zugänglich, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem nicht individuell bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen

35
Q

Definition Presse Art. 5 I 2 Var. 1:

A

Presse umfasst alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse

36
Q

Definition Rundfunk Art. 5 I 2 Var. 2:

A

Rundfunk ist jede an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtete drahtlose oder drahtgebundene Übermittlung von Gedankeninhalten durch physikalische Wellen

37
Q

Definition Film Art. 5 I 2 Var. 3:

A

Film ist die Übermittlung von Gedankeninhalten durch Bilderreihen, die zur Projektion bestimmt sind

38
Q

Definition Zensur Art. 5 I 3:

A

präventives Verfahren, vor dessen Abschluss ein Werk nicht veröffentlicht werden darf

39
Q

2-Schritte-Prüfung Gleichheitsrechte

A

I. Ungleichbehandlung von Gleichem
II. Rechtfertigung
1. Verfassungsmäßigkeit des ungleich behandelnden Gesetzes
2. Verfassungsmäßigkeit des ungleich behandelnden Einzelakts

III. Rechtsfolgen eines Verstoßes

40
Q

Rechtfertigungsanforderungen Art. 12:

A
  1. Objektive Zulassungsvoraussetzungen: nur, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut erforderlich sind
  2. subjektive Zulassungsvoraussetzungen: nur, wenn Ausübung des Berufs ohne diese unmöglich oder unsachgemäß wäre, auch, wenn sie Gefahren oder Schäden für die Allgemeinheit mit sich brächte
  3. Berufsausübungsregelungen: wenn Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit sie verlangen
41
Q

Definition Enteignung Art. 14 II:

A

Regelungen, die auf die Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet sind

42
Q

Definition Geeignetheit:

A

Geeignet ist eine Maßnahme, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Zwecks dienlich bzw. förderlich sein kann

43
Q

Definition Erforderlichkeit:

A

Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn es keine milderen, den Bürger weniger belastenden Mittel gibt, die zur Erreichung des verfolgten Zwecks gleich geeignet sind

44
Q

Definition Angemessenheit:

A

Angemessen ist eine Maßnahme, wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt

45
Q

Definition Kunst Art. 5 III:

A

Formeller Kunstbegriff: nur solche Tätigkeiten, die einer traditionellen Kunstform zuzuordnen sind

Materieller Kunstbegriff: Kunst liegt vor, wenn das Werk das geformte Ergebnis einer freien, schöpferischen Gestaltung ist, in dem der Künstler seine Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse in einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung bringt

Offener Kunstbegriff: Ein Kunstwerk liegt vor, wenn das Werk interpretationsfähig und -bedürftig sowie vielfältigen Interpretationen zugänglich ist

46
Q

Definition ISB Art. 14:

A

Unter Inhalts- und Schrankenbestimmungen ist die generelle und abstrakte Festlegung von Rechten und Pflichten durch den Gesetzgeber hinsichtlich solcher Rechtsgüter, die als Eigentum geschützt werden, zu verstehen

47
Q

Aufbauschema Leistungspflicht:

A

I. Schutzbereich
II. Leistungspflicht
1. Bestehen einer Leistungspflicht
2. Geeignetheit der begehrten Leistung
3. Tatsächliche und rechtliche Möglichkeit

III. Verletzung der Leistungspflicht
-> Untermaßverbot

48
Q

Argumentationskriterien Verhältnismäßigkeitsprüfung:

A
  • Bedeutung des legitimen Ziels
  • Bedeutung des GR
  • Bedeutung des grundrechtlich geschützten Verhaltens
  • Eingriffsintensität
  • Wahrscheinlichkeit des Folgeneintritts mit/ohne Eingriff
  • Irreversibilität des Eingriffs
  • Mildere Mittel des Hoheitsträgers
  • Zumutbarkeit von Alternativen für Beschwerdeführer
49
Q

Definition legitimer Zweck:

A

Der Zweck einer staatlichen Maßnahme ist legitim, wenn er dem Wohl der Allgemeinheit dient oder wenn es für den Zweck einen staatlichen Schutzauftrag gibt

50
Q

Abwägungskriterien praktische Konkordanz:

A
  • Abstrakte Bedeutung und Gewicht der relevanten GR
  • Grad der Schutzbedürftigkeit im konkreten Fall
  • Wahrscheinlichkeit der Verwirklichung eines Eingriffs in das GR
51
Q

Definition Finalität:

A

Der Eingriff darf nicht bloß eine unbeabsichtigte Folge eines anderen staatlichen Handelns sein

52
Q

Definition Subsidiarität

A

Ein einfacherer und gleich effektiver Weg zum Rechtsschutzziel müsste gegeben sein

53
Q

Definition Gewissensfreiheit Art. 4 I, II:

A

jede ernste sittliche, an den Kategorien Gut und Böse orientierte Entscheidung

54
Q

Definition Recht auf informationelle Selbstbestimmung:

A

Befugnis, grundsätzlich selbst über Preisgabe und Verwendung der eigenen personenbezogenen Daten zu bestimmen