Staatsrecht II Flashcards
3-Schritte-Prüfung Freiheitsrechte:
- Schutzbereich
a. Persönlich
b. Sachlich - Eingriff
a. Traditioneller Eingriffsbegriff
b. Moderner Eingriffsbegriff - Rechtfertigung des Eingriffs
a. Grundrechtsvorbehalt
b. Formelle Verfassungsmäßigkeit der EGL
c. Materielle Verfassungsmäßigkeit der EGL
d. Verfassungsmäßigkeit der Einzelfallentscheidung
(1) Verkennung spezifischen Verfassungsrechts
(2) Verhältnismäßigkeit
Traditioneller Eingriffsbegriff:
I. Rechtsförmige Vorgabe
II. Unmittelbar
III. Final (gezielt)
IV. Zwangsweise durchsetzbar
Moderner Eingriffsbegriff:
Eingriff ist jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht und dem Staat zurechenbar ist
Typologie der Gesetzesvorbehalte
- Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt
- Grundrechte mit qualifiziertem Gesetzesvorbehalt
- Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt (verfassungsimmanente Schranken)
Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Legitimer Zweck
- Geeignetheit
- Erforderlichkeit
- Verhältnismäßigkeit i.e.S.
Zulässigkeit VB:
I. Zuständigkeit BVerfG
II. Beschwerdefähigkeit
III. Beschwerdegegenstand
IV. Beschwerdebefugnis
1. Rügefähiges Recht
2. Möglichkeit der Rechtsverletzung
3. Betroffenheit
V. Rechtswegerschöpfung & Subsidiarität
1. Gebot der Rechtswegerschöpfung
2. Grundsatz der Subsidiarität
VI. Form und Frist
Definition Verletzung der Menschenwürde:
Die Menschenwürde ist verletzt, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird
Definition verfassungsmäßige Ordnung Art. 2 I GG:
Die verfassungsmäßige Ordnung umfasst die Gesamtheit aller formell und materiell rechtmäßigen Rechtsnormen
Definition Freiheit Art. 2 II 2:
Die Freiheit der Person gewährleistet die körperliche Bewegungsfreiheit jedes Einzelnen
Definition Religion Art. 4 I, II:
Eine Religion oder Weltanschauung ist eine mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens
Definition Freizügigkeit Art. 11 I:
Freizügigkeit meint das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnung zu nehmen
Definition Wohnung Art. 13 I:
Eine Wohnung ist die räumliche Privatsphäre oder jeder Raum, den der Einzelne der allgemeinen Zugänglichkeit entzieht und zum Mittelpunkt seines Lebens und Wirkens bestimmt
Definition Durchsuchung Art. 13 II:
Eine Durchsuchung meint das Ziel- und zweckgerichtete Suchen in einer Wohnung, um dort etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will
Obersatz spezifisches Verfassungsrecht bei UrteilsVB:
Das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz.
Es kontrolliert fachgerichtliche Entscheidungen im Rahmen der VB daher nur auf grundrechtsspezifische Fehler, also ob die Fachgerichte ein Grundrecht nicht beachtet, seine Bedeutung verkannt oder es fehlerhaft gewichtet haben.
Definition Meinung Art. 5 I 1 Var. 1
Geschützt werden Meinungen, also Werturteile. Diese sind geprägt durch Momente des Dafürhaltens und des Stellungnehmens
Definition Tatsachen:
Tatsachen sind theoretisch dem Beweis zugänglich
Definition allgemeines Gesetz Art. 5 II
allgemeine Gesetze sind solche, die sich nicht gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgut dienen
Definition Versammlung Art. 8:
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft mehrerer Personen zu Zwecken der Meinungsbildung und -äußerung
(P) enger/weiter Versammlungsbegriff
-> auf öffentliche Angelegenheiten gerichtet oder nicht
Definition Forschung Art. 5 III:
Forschung ist der ernsthafte Versuch der Ermittlung wahrer Erkenntnisse durch methodisch geordnetes und kritisch reflektierendes Denken
Definition Lehre Art. 5 III:
Lehre ist die Lehre eigener oder fremder wissenschaftlicher Erkenntnisse
Definition Beruf Art. 12 I:
Jede Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und zur Schaffung oder Erhaltung einer Lebensgrundlage beiträgt oder darauf abzielt