Polizeirecht Flashcards
Definition öffentliche Sicherheit:
Die öffentliche Sicherheit umfasst die:
- Unverletzlichkeit der Rechtsordnung,
- die Unverletzlichkeit der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie
- den Bestand des Staates und seiner Veranstaltungen/Einrichtungen sowie sonstiger Träger der Hoheitsgewalt
Definition öffentliche Ordnung:
die Gesamtheit der im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung liegenden ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens betrachtet wird
Definition konkrete Gefahr:
wenn eine Sachlage oder Verhalten bei ungehindertem Fortlaufen des zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zukunft ein polizeiliches Rechtsgut schädigen wird
Definition abstrakte Gefahr:
Wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt, und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln zu bekämpfen
Definition Belästigung:
eine Sachlage oder ein Verhalten, das für polizeiliche Rechtsgüter zwar nachteilig und unangenehm ist, diese jedoch nicht gefährdet
Definition unmittelbar bevorstehende Störung:
wenn der Eintritt der Störung nach allgemeiner Lebenserfahrung sofort oder in allernächster Zeit bevorsteht oder als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird
Definition dringende Gefahr:
wenn der baldige Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit an einem wichtigen Rechtsgut droht
Definition gemeine Gefahr:
Wenn die Ausdehnung der Gefahr unbestimmt ist und deshalb ein größerer Kreis von Personen in Mitleidenschaft gezogen werden kann
Definition erhebliche Gefahr:
wenn ein bedeutendes Rechtsgut (Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte, Bestand des Staates) bedroht ist
Definition Gefahr im Verzug:
wenn eine konkrete Gefahr zu einem Schaden führen würde, so die Polizei das Eingreifen der an sich zuständigen Behörde oder die Entscheidung eines an sich erforderlichen Richters abwarten würde
Definition Anscheinsgefahr:
wenn objektiv keine Gefahr gegeben ist, ein Polizeibeamter bei Beurteilung der Gefahrenlage ex ante jedoch vertretbar eine Gefahr annehmen durfte
Definition Putativgefahr:
wenn objektiv keine Gefahr gegeben ist und auch ein Polizeibeamter bei Beurteilung der Gefahrenlage ex ante nicht vertretbar eine Gefahr annehmen durfte
Definition Gefahrenverdacht:
wenn ein Polizeibeamter aufgrund einer gegebenen Sachlage bei aller Sorgfalt im Ungewissen darüber ist, ob eine Gefahr vorliegt, aber von der Möglichkeit einer Gefahr ausgeht
VSS Inanspruchnahme Nichtstörer:
- Gegenwärtige erhebliche Gefahr
- Maßnahmen gegen Störer nicht (rechtzeitig) möglich/erfolgsversprechend
- Gefahrabwehrung durch eigene Kräfte nicht möglich
- Erhebliche eigene Gefährdung und Verletzung höherwertiger Pflichten des herangezogenen Dritten sind nicht zu besorgen
Definition Bestimmtheitsgrundsatz:
Der von der Polizeiverfügung Betroffene muss ohne Zuhilfenahme besonderen Sachverstands ersehen können, von welcher Polizeibehörde die Verfügung stammt, dass sie an den richtigen Adressaten gerichtet ist und welchen Inhalts sie ist