Staatsrecht I Flashcards

1
Q

Föderative Streitigkeiten

A
  • Streit zwischen Bund und Ländern
  • Streit zwischen einzelnen Ländern
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2
Q

Organstreitigkeiten

A
  • Organstreit auf Bundesebene
  • Organstreit auf Landesebene
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3
Q

Normprüfungsverfahren

A
  • abstrakte Normenkontrolle
  • konkrete Normenkontrolle
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4
Q

Verfahren vor dem BVerfG besteht aus…

A

Zulässigkeit + Begründetheit

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5
Q

Zulässigkeit Abstrakte Normenkontrolle:

A

I. Zuständigkeit BVerfG
II. Antragsberechtigung
III. Antragsgegenstand
IV. Antragsgrund
V. Objektives Klarstellungsinteresse - meistens indiziert
VI. Form (und Frist)

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6
Q

Zulässigkeit kontradiktorisches Verfahren (Organstreit, BLS):

A

I. Statthaftigkeit
II. Parteifähigkeit (Antragssteller/Antragsgegner)
III. Antragsgegenstand
IV. Antragsbefugnis
V. Rechtsschutzbedürfnis
VI. Form und Frist

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7
Q

Begründetheit objektives Beanstandungsverfahren:

A

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit
-> Zuständigkeit, Verfahren, Form
II. Materielle Verfassungsmäßigkeit

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8
Q

Begründetheit subjektives Rechtsschutzverfahren:

A

I. Recht
II. Beeinträchtigung des Rechts
III. Rechtfertigung der Beeinträchtigung

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9
Q

Prüfungsschema Anspruch:

A

I. Anspruchsgrundlage
II. Anspruchsvoraussetzungen (TB)
III. Anspruchsinhalt (Rechtsfolge)

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10
Q

Prüfungsschema Kompetenzmäßigkeit:

A

I. Grundsätzlich Länder
II. Ausnahme Bundeskompetenz
-> Ausschließliche/Konkurrierende Gesetzgebung
-> Rückausnahme Art. 72 III, IV
III. Ungeschriebene Ausnahme

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11
Q

Prüfungsschema konkurrierende Zuständigkeit von Bundesrecht:

A

I. Kompetenztitel
II. Erforderlichkeitsklausel
-> Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
-> Wahrung der Rechtseinheit
-> Wahrung der Wirtschaftseinheit
-> erforderlich

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12
Q

Prüfungsschema konkurrierende Zuständigkeit von Landesrecht:

A

I. Grundsätzlich Länderzuständigkeit
II. Entgegenstehendes (rechtmäßiges) Bundesrecht)
III. Abweichungskompetenz

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13
Q

Prüfungsschema Wahlrechtsgrundsätze:

A

I. Gewährleistung (Schutzgehalt)
II. Einschränkung (Beeinträchtigung)
III. Rechtfertigung
-> Maßstab
-> Subsumtion (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)

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14
Q

Prüfungsschema praktische Konkordanz

A

I. Kollidierende Verfassungsgüter
II. Konkretisierung des Maßstabs
III. Subsumtion

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15
Q

Definition rechtserheblich:

A

Rechtserheblich ist eine Maßnahme, wenn sie geeignet ist, den Antragssteller in seinen Rechten zu beeinträchtigen

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16
Q

Definition Kompetenz kraft Natur der Sache

A

Wenn bestimmte Sachgebiete notwendigerweise nur vom Bund geregelt werden können

17
Q

Definition Annexkompetenz

A

Wenn bestimmte Sachgebiete vom Bund geregelt werden müssen, um eine ausdrücklich dem Bund zugewiesene Kompetenz umzusetzen
(Ausweitung in die Tiefe)

18
Q

Definition Kompetenz kraft Sachzusammenhangs

A

Wenn bestimmte Sachgebiete in einem engen, fast schon unerlässlichen Zusammenhang mit einer ausdrücklich dem Bund zugewiesenen Kompetenz stehen
(Ausweitung in die Breite)

19
Q

Leitbild Legislative

A

abstrakt-generelle Gesetzgebung

20
Q

Leitbild Exekutive

A

Einzelfallanwendung, aber auch gestaltende Planungsinitiative

21
Q

Leitbild Judikative

A

unabhängige und verbindliche Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten

22
Q

Definition Antragsgegenstand:

A

Jede konkrete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners

23
Q

Definition Antragsbefugnis:

A

Die schlüssige Behauptung oder Möglichkeit der konkreten Verletzung oder Gefährdung eigener verfassungsrechtlicher Rechte

24
Q

Schutzgehalt Allgemeinheit Art. 38:

A

Alle Staatsbürger sind grundsätzlich aktiv und passiv wahlberechtigt

25
Q

Schutzgehalt Unmittelbarkeit Art. 38:

A

Nur die Wahlentscheidung der Bürger darf für die Zusammensetzung des Bundestags maßgeblich sein, keine dazwischengeschaltete Entscheidungsinstanz

26
Q

Schutzgehalt Freiheit Art. 38:

A

freie Willensbildung ohne Zwang, Druck o.ä.

27
Q

Schutzgehalt Gleichheit Art. 38:

A

Jede Stimme muss den gleichen Zählwert und Erfolgswert haben, auch: Chancengleichheit

28
Q

Schutzgehalt Geheimheit Art. 38:

A

Die Wahlentscheidung muss nach außen hin unbekannt bleiben

29
Q

Schutzgehalt Öffentlichkeit der Wahl:

A

Es muss für jedermann nachvollziehbar und nachprüfbar sein, wie die Wahl abläuft und ob sie korrekt abläuft

30
Q

Zulässigkeit konkrete Normenkontrolle:

A

I. Zuständigkeit BVerfG
II. Vorlageberechtigung
III. Vorlagegegenstand
IV. Vorlagegrund
V. Entscheidungserheblichkeit
VI. Form

31
Q

Definition Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse Art. 72 II:

A

Wenn sich die Lebensverhältnisse in unterschiedlichen Bundesländern so erheblich auseinanderentwickelt haben, dass dadurch das bundesstaatliche Sozialstaatsgefüge beeinträchtigt wird oder wenn sich eine solche Entwicklung konkret abzeichnet

32
Q

Definition Wahrung der Rechtseinheit:

A

Wenn eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene eine nicht hinnehmbare Rechtszersplitterung darstellt, etwa, weil sie zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und unzumutbaren Behinderungen für den länderübergreifenden Rechtsverkehr führt

33
Q

Definition Wahrung der Wirtschaftseinheit Art. 72 II:

A

Wenn Landesregelungen oder das Untätigbleiben der Länder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich ziehen