Staatsrecht I Flashcards
Föderative Streitigkeiten
- Streit zwischen Bund und Ländern
- Streit zwischen einzelnen Ländern
Organstreitigkeiten
- Organstreit auf Bundesebene
- Organstreit auf Landesebene
Normprüfungsverfahren
- abstrakte Normenkontrolle
- konkrete Normenkontrolle
Verfahren vor dem BVerfG besteht aus…
Zulässigkeit + Begründetheit
Zulässigkeit Abstrakte Normenkontrolle:
I. Zuständigkeit BVerfG
II. Antragsberechtigung
III. Antragsgegenstand
IV. Antragsgrund
V. Objektives Klarstellungsinteresse - meistens indiziert
VI. Form (und Frist)
Zulässigkeit kontradiktorisches Verfahren (Organstreit, BLS):
I. Statthaftigkeit
II. Parteifähigkeit (Antragssteller/Antragsgegner)
III. Antragsgegenstand
IV. Antragsbefugnis
V. Rechtsschutzbedürfnis
VI. Form und Frist
Begründetheit objektives Beanstandungsverfahren:
I. Formelle Verfassungsmäßigkeit
-> Zuständigkeit, Verfahren, Form
II. Materielle Verfassungsmäßigkeit
Begründetheit subjektives Rechtsschutzverfahren:
I. Recht
II. Beeinträchtigung des Rechts
III. Rechtfertigung der Beeinträchtigung
Prüfungsschema Anspruch:
I. Anspruchsgrundlage
II. Anspruchsvoraussetzungen (TB)
III. Anspruchsinhalt (Rechtsfolge)
Prüfungsschema Kompetenzmäßigkeit:
I. Grundsätzlich Länder
II. Ausnahme Bundeskompetenz
-> Ausschließliche/Konkurrierende Gesetzgebung
-> Rückausnahme Art. 72 III, IV
III. Ungeschriebene Ausnahme
Prüfungsschema konkurrierende Zuständigkeit von Bundesrecht:
I. Kompetenztitel
II. Erforderlichkeitsklausel
-> Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
-> Wahrung der Rechtseinheit
-> Wahrung der Wirtschaftseinheit
-> erforderlich
Prüfungsschema konkurrierende Zuständigkeit von Landesrecht:
I. Grundsätzlich Länderzuständigkeit
II. Entgegenstehendes (rechtmäßiges) Bundesrecht)
III. Abweichungskompetenz
Prüfungsschema Wahlrechtsgrundsätze:
I. Gewährleistung (Schutzgehalt)
II. Einschränkung (Beeinträchtigung)
III. Rechtfertigung
-> Maßstab
-> Subsumtion (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)
Prüfungsschema praktische Konkordanz
I. Kollidierende Verfassungsgüter
II. Konkretisierung des Maßstabs
III. Subsumtion
Definition rechtserheblich:
Rechtserheblich ist eine Maßnahme, wenn sie geeignet ist, den Antragssteller in seinen Rechten zu beeinträchtigen
Definition Kompetenz kraft Natur der Sache
Wenn bestimmte Sachgebiete notwendigerweise nur vom Bund geregelt werden können
Definition Annexkompetenz
Wenn bestimmte Sachgebiete vom Bund geregelt werden müssen, um eine ausdrücklich dem Bund zugewiesene Kompetenz umzusetzen
(Ausweitung in die Tiefe)
Definition Kompetenz kraft Sachzusammenhangs
Wenn bestimmte Sachgebiete in einem engen, fast schon unerlässlichen Zusammenhang mit einer ausdrücklich dem Bund zugewiesenen Kompetenz stehen
(Ausweitung in die Breite)
Leitbild Legislative
abstrakt-generelle Gesetzgebung
Leitbild Exekutive
Einzelfallanwendung, aber auch gestaltende Planungsinitiative
Leitbild Judikative
unabhängige und verbindliche Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten
Definition Antragsgegenstand:
Jede konkrete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners
Definition Antragsbefugnis:
Die schlüssige Behauptung oder Möglichkeit der konkreten Verletzung oder Gefährdung eigener verfassungsrechtlicher Rechte
Schutzgehalt Allgemeinheit Art. 38:
Alle Staatsbürger sind grundsätzlich aktiv und passiv wahlberechtigt
Schutzgehalt Unmittelbarkeit Art. 38:
Nur die Wahlentscheidung der Bürger darf für die Zusammensetzung des Bundestags maßgeblich sein, keine dazwischengeschaltete Entscheidungsinstanz
Schutzgehalt Freiheit Art. 38:
freie Willensbildung ohne Zwang, Druck o.ä.
Schutzgehalt Gleichheit Art. 38:
Jede Stimme muss den gleichen Zählwert und Erfolgswert haben, auch: Chancengleichheit
Schutzgehalt Geheimheit Art. 38:
Die Wahlentscheidung muss nach außen hin unbekannt bleiben
Schutzgehalt Öffentlichkeit der Wahl:
Es muss für jedermann nachvollziehbar und nachprüfbar sein, wie die Wahl abläuft und ob sie korrekt abläuft
Zulässigkeit konkrete Normenkontrolle:
I. Zuständigkeit BVerfG
II. Vorlageberechtigung
III. Vorlagegegenstand
IV. Vorlagegrund
V. Entscheidungserheblichkeit
VI. Form
Definition Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse Art. 72 II:
Wenn sich die Lebensverhältnisse in unterschiedlichen Bundesländern so erheblich auseinanderentwickelt haben, dass dadurch das bundesstaatliche Sozialstaatsgefüge beeinträchtigt wird oder wenn sich eine solche Entwicklung konkret abzeichnet
Definition Wahrung der Rechtseinheit:
Wenn eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene eine nicht hinnehmbare Rechtszersplitterung darstellt, etwa, weil sie zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und unzumutbaren Behinderungen für den länderübergreifenden Rechtsverkehr führt
Definition Wahrung der Wirtschaftseinheit Art. 72 II:
Wenn Landesregelungen oder das Untätigbleiben der Länder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich ziehen