Geschäftsführung ohne Auftrag Flashcards
Definition Geschäft iSd § 677:
jedes rechtsgeschäftliche oder tatsächliche Handeln mit wirtschaftlichen Folgen
Definition objektiv fremdes Geschäft:
Ein Handeln, das schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild nicht zum Rechts- oder Interessenkreis des Geschäftsführers gehört
Definition auch fremdes Geschäft:
Die Geschäftsführung betrifft zwei Geschäftskreise und liegt sowohl im Interesse des Geschäftsführers als auch in dem des Geschäftsherrn
Definition objektiv neutrales Geschäft:
Der Geschäftsführer könnte mit der Geschäftsführung sowohl ein eigenes, aber auch ein fremdes Geschäft führen. Entscheidend ist die Willensrichtung des Geschäftsführers
Definition Geschäftsführer § 677:
Wer selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte als Verantwortlicher im fremden Rechtskreis oder im objektiven Fremdinteresse tätig wird (Gestor)
Prüfungsschema GoA:
I. Führung eines fremden Geschäfts
II. ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
III. mit Fremdgeschäftsführungswillen
IV. Im Interesse des Geschäftsherrn
V. mit Willen des Geschäftsherrn