BGB AT Flashcards

1
Q

Einstiegsfrage?

A

Wer will was von wem woraus?

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2
Q

Ein Vertragsschluss erfordert…?

A

Zwei übereinstimmende (kongruente) Willenserklärungen -> Angebot und Annahme

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3
Q

Eine Analogie setzt voraus…?

A

Planwidrige Regelungslücke + vergleichbare Rechtslage

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4
Q

Definition Willenserklärung

A

Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges gerichtet ist, und die den Erfolg, weil gewollt und von der Rechtsordnung anerkannt, auch herbeiführt.

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5
Q

Aufbau Willenserklärung:

A

Objektive Elemente:
Ausdrückliche/konkludente Äußerung von Rechtsbindungswillen
Bezeichnung bestimmter Rechtsfolgen & essentialia negotii

Subjektive Elemente:
Handlungswille, Erklärungsbewusstsein (umstritten)
Geschäftswille

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6
Q

Definition Handlungswille

A

innerer Bedarf, eine Handlung auszuüben

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7
Q

Definition Erklärungsbewusstsein

A

Bewusstsein, dass das Handeln rechtserheblich ist

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8
Q

Definition Geschäftswille

A

der Wille, mit der Erklärung eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen

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9
Q

Definition Rechtsgeschäft

A

Unter einem Rechtsgeschäft versteht man einen Tatbestand, der mindestens eine WE enthält und an den die Rechtsordnung den Eintritt des gewollten rechtlichen Erfolges knüpft

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10
Q

Definition Realakt

A

Ein Realakt ist eine Handlung, an die die Rechtsordnung unabhängig vom etwaigen Willen des Handelnden eine Folge knüpft

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11
Q

Definition rechtsgeschäftsähnliche Handlung

A

Bei der rechtsgeschäftlichähnlichen Handlung handelt es sich zwar um die Äußerung eines Willens, jedoch treten die Rechtsfolgen kraft Gesetzes ein, ohne dass sie vom Äußernden gewollt sein müssen

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12
Q

Definition Abgabe einer WE

A

Eine Abgabe liegt dann vor, wenn der Erklärende wissen- und willentlich alles seinerseits Erforderliche getan hat, damit die rechtsgeschäftliche Erklärung unter gewöhnlichen Umständen dem Empfänger zugehen kann

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13
Q

Definition Zugang einer WE

A

Eine WE ist zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist , dass dieser unter gewöhnlichen Umständen Kenntnis davon nehmen konnte. Hierfür genügt die Möglichkeit der Kenntnisnahme, tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht erforderlich.

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14
Q

Definition Positives Interesse (Erfüllungsschaden)

A

Ersetzt wird der Schaden, den der Vertragspartner dadurch erlitten hat, dass der Vertrag nicht erfüllt wird

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15
Q

Definition Negatives Interesse (Vertrauensschaden)

A

Ersetzt wird der Schaden, den der Vertragspartner dadurch erlitten hat, dass er auf den Vertrag vertraut hat
(wird durch das positive Interesse begrenzt)

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16
Q

Definition Erklärungsirrtum

A

Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende nicht das erklärt was er erklären will, weil er sich vergreift, verschreibt oder verspricht, also ein anderes Erklärungszeichen setzt als er setzen wollte

17
Q

Definition Inhaltsirrtum

A

Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende dasjenige Erklärungszeichen setzt, das er setzen will, aber über dessen Bedeutung irrt

18
Q

Definition Eigenschaftsirrtum

A

Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende sich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Vertragsgegenstandes irrt.

Eigenschaften sind dabei alle gegenwärtigen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die in der Person oder der Sache selbst begründet sind. Bei Sachen sind dies alle wertbildenden Faktoren, nicht aber der Wert selbst.

19
Q

Definition Täuschung:

A

Das Erregen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher oder Unterdrücken wahrer Tatsachen

20
Q

Arglistig ist,…

A

Arglistig ist, wer mindestens mit bedingtem Vorsatz handelt

21
Q

Dritter ist,…

A

Dritter ist, wer als Unbeteiligter mit dem Geschäft in Berührung kommt
-> Lagertheorie

22
Q

Definition Leistung:

A

Die bewusste zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens

23
Q

Definition Verkehrswesentlichkeit:

A

Verkehrswesentlich ist die Eigenschaft, der nach der Verkehrsanschauung für das konkrete Rechtsgeschäft wesentliche Bedeutung zukommt

24
Q

Voraussetzungen wirksame Stellvertretung:

A

I. Eigene WE des Stellvertreters
II. In fremdem Namen
III. Mit Vertretungsmacht

25
Q

Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn…

A

der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter handelt
(und der Dritte dieses Tun und Handeln nach Treu und Glauben als Ausdruck eines wirksamen Vertretungsverhältnisses versteht und verstehen darf)

26
Q

Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn…

A

der Vertretene das Handeln des Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können
(und der andere Teil annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Verhalten des Vertreters)

27
Q

Definition Angebot § 145:

A

Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Vertragsschluss gerichtet ist und inhaltlich genau bestimmt ist, sodass eine Annahme des Angebots durch den Empfänger durch bloße Bejahung erreicht werden könnte

28
Q

Definition Annahme § 147:

A

Die Annahme als empfangsbedürftige Willenserklärung stellt ein uneingeschränktes Einverständnis mit dem Angebot dar

29
Q

Definition Bedingung § 158:

A

Eine Bedingung ist eine Nebenbestimmung eines Rechtsgeschäfts, durch die die Wirkungen des Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig gemacht werden

30
Q

Definition Verfügung:

A

ein Rechtsgeschäft, das unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, sei es durch Übertragung, inhaltliche Änderung, Belastung oder Aufhebung eines Rechts

31
Q

Definition Vermögen:

A

der Inbegriff der geldwerten Rechte, die einer Person zustehen