StrfR BT (6)- §239a Flashcards

1
Q

Abgrenzung Erpr Menschenraub §239a zu Geiselnahme §239b

A

= obj TB ist identisch: sich bemächtigen/ entführen
= subj TB ist nicht identisch (§240 §253)

§239a
- zielt darauf ab, sich durch Erpressung rechtswidrig zu bereichern (Vermögensvorteil)

§239b
- Absicht zu einer Nötigung (Beeinträchtigung der Entsch.freiheit des Genötigten) (kein Verm.vorteil)

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2
Q

eigenständige Bedeutung der Bemächtigungslage §239a

A
  • Abgrenzung zu Raubdelikten:
    = weitergehende Druckwirkung ergibt sich gerade aus stabilisierten Bemächtigungslage und Täter beabsichtigt, die geschaffene Lage für sein weiteres erpresserisches Vorgehen auszunutzen
    = finale Beziehung zwischen der Bemächtigungslage und ihrer Ausnutzung zum Zwecke der Erpressung
    = funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung
    = Täter kann seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren
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3
Q

Wann liegt keine stabile Bemächtigungslage vor §239a

A

= kurzzeitige Machtausübung
= Bemächtigungsakt und die abgenötigte Handlung beruhen auf einer einheitlichen, gewissermaßen „identischen“ Nötigung (kann aber auch nur 6 Min dauern)

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4
Q

§239a Erpresserischer Menschenraub - Teleolog Reduktion des TB im 2 Personen Verhältnis

(wg hohen Strafrahmen von mind 5 Jahren)

A
  • grds 3-Personen-Verhältnis, in der ein Täter ein Opfer entführt, um dadurch einen Dritten zu erpressen.
  • ausnahmsw 2-Personen-Konstellationen wenn Entführungsopfer gleichzeitig Erpressungsopfer

-> 2-aktiges Geschehen erforderl um hohen Strafrahmen zu rechtfertigen u Abgrenzung zu Raubdelikten:
= über den Zwang hinaus ist ein weiterer den eigentl Zielen des Täters hinaus dienender Zwang gewollt

  1. Akt: stabilisierte Zwangslage durch entführen/ sich bemächtigen (Drucksituation): eigenständige Bedeutung der Bemächtigungssituation
  2. Akt: aufbauend auf stabilisierter Zwangslage folgt Erpressung (fktionaler Zus.hang): gewisse Stabilisierung der Lage, die der Täter ausnutzen will
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5
Q

Wann liegt ein 2-aktiges Geschehen bei 2-Personen-Verhältnis vor? §239a

A

= Zwangslage muss bei beiden Akten fortbestehen (zeitl funktionaler Zusammenhang)
= der 1.Akt ist mit dem 2.Akt nicht identisch (zB dazw Zäsur)
= NICHT wenn Erpressung schon während 1.Akt stattfindet

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6
Q

Kann auch mit einer Scheinwaffe eine Bemächtigungslage herbeigeführt werden?

A

(1) eA: keine Bemächtig.lage durch Einsatz von Scheinwaffen

(2) hM: sichbemächtigen grds auch mit Scheinwaffe mögl, ABER obj evident ungefährl Werkzeuge nicht ausreichend
= dann liegt nur eine verbale Täuschung vor, die für §239a nicht ausreicht

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7
Q

An welche Delikte ist zu denken, wenn §239a vorliegt?

A
  1. §316a (soweit im Fzg)
  2. §239 Freiheitsberaubung
  3. §239b Geiselnahme
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