StrfR BT (6)- §239a Flashcards
Abgrenzung Erpr Menschenraub §239a zu Geiselnahme §239b
= obj TB ist identisch: sich bemächtigen/ entführen
= subj TB ist nicht identisch (§240 §253)
§239a
- zielt darauf ab, sich durch Erpressung rechtswidrig zu bereichern (Vermögensvorteil)
§239b
- Absicht zu einer Nötigung (Beeinträchtigung der Entsch.freiheit des Genötigten) (kein Verm.vorteil)
eigenständige Bedeutung der Bemächtigungslage §239a
- Abgrenzung zu Raubdelikten:
= weitergehende Druckwirkung ergibt sich gerade aus stabilisierten Bemächtigungslage und Täter beabsichtigt, die geschaffene Lage für sein weiteres erpresserisches Vorgehen auszunutzen
= finale Beziehung zwischen der Bemächtigungslage und ihrer Ausnutzung zum Zwecke der Erpressung
= funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung
= Täter kann seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren
Wann liegt keine stabile Bemächtigungslage vor §239a
= kurzzeitige Machtausübung
= Bemächtigungsakt und die abgenötigte Handlung beruhen auf einer einheitlichen, gewissermaßen „identischen“ Nötigung (kann aber auch nur 6 Min dauern)
§239a Erpresserischer Menschenraub - Teleolog Reduktion des TB im 2 Personen Verhältnis
(wg hohen Strafrahmen von mind 5 Jahren)
- grds 3-Personen-Verhältnis, in der ein Täter ein Opfer entführt, um dadurch einen Dritten zu erpressen.
- ausnahmsw 2-Personen-Konstellationen wenn Entführungsopfer gleichzeitig Erpressungsopfer
-> 2-aktiges Geschehen erforderl um hohen Strafrahmen zu rechtfertigen u Abgrenzung zu Raubdelikten:
= über den Zwang hinaus ist ein weiterer den eigentl Zielen des Täters hinaus dienender Zwang gewollt
- Akt: stabilisierte Zwangslage durch entführen/ sich bemächtigen (Drucksituation): eigenständige Bedeutung der Bemächtigungssituation
- Akt: aufbauend auf stabilisierter Zwangslage folgt Erpressung (fktionaler Zus.hang): gewisse Stabilisierung der Lage, die der Täter ausnutzen will
Wann liegt ein 2-aktiges Geschehen bei 2-Personen-Verhältnis vor? §239a
= Zwangslage muss bei beiden Akten fortbestehen (zeitl funktionaler Zusammenhang)
= der 1.Akt ist mit dem 2.Akt nicht identisch (zB dazw Zäsur)
= NICHT wenn Erpressung schon während 1.Akt stattfindet
Kann auch mit einer Scheinwaffe eine Bemächtigungslage herbeigeführt werden?
(1) eA: keine Bemächtig.lage durch Einsatz von Scheinwaffen
(2) hM: sichbemächtigen grds auch mit Scheinwaffe mögl, ABER obj evident ungefährl Werkzeuge nicht ausreichend
= dann liegt nur eine verbale Täuschung vor, die für §239a nicht ausreicht
An welche Delikte ist zu denken, wenn §239a vorliegt?
- §316a (soweit im Fzg)
- §239 Freiheitsberaubung
- §239b Geiselnahme