StrfR BT 2- Def 2 Flashcards
falscher Schlüssel §243 I 2 Nr.1
jeder Schlüssel, der zur Tatzeit vom Berechtigten nicht od nicht mehr zum Öffnen des betreffenden Verschlusses bestimmt ist
Behältnis §243 I 2 Nr.2
ein zur Aufnahme von Sachen dienendes u sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden
drohen §§240, 253
das Inaussichtstellen einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben, auf die der Täter Einfluss zu haben vorgibt
empfindliches Übel §§240, 253
ein Nachteil von solcher Erheblichkeit, dass seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten iSd Täterverlangens zu motivieren
verwerflich §§ 240 II, 253 II
was soz unerträglich u wegen seines grob anstößigen Charakters soz.ethisch in bes Maße zu missbilligen ist
Gewalt §§240, 249, 252, 253
Jeder körperlich wirkende zwang durch eine umb/mb Einwirkung auf einen anderen,
die nach der Vorstellung des Täters dazu bestimmt u geeignet ist,
einen tats geleisteten Widerstand zu überwinden
- erhebl Beeinträchtigung bei §§249,252,253
Hilfeleisten §257
Jede Hdl die obj geeignet ist, den Vortäter im Hinblick auf die Vorteilssicherung umb besser zu stellen u die subj dazu vorgenommen wird
„Waffe“ §244
Sind solche Werkzeuge, die nach ihrer Art als Angriffs- od Verteidigungsmittel allg. dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen
Beschädigen §303
Jede umb körperl Einwirkung auf eine Sache, die entweder die Substanz der Sache erheblich verletzt od durch die best.gem Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird
Sich verschaffen §259
Die bew u gewollte Übernahme der tats Verf.gewalt zu eigenen Zwecken durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vortäter
Absetzen §259
Die selbständige Veräußerung im Interesse des Täters
Absatzhilfe §259
Wenn der Täter den Vortäter weisungsabhängig unterstützt,
dh dem Vortäter mit dessen Einverständnis u in seinem Interesse bei der Verwertung der Beute Hilfe leistet
Anvertraut §246 ii
Anvertraut ist eine Sache, wenn der Besitzer den Gewahrsam mit der Verpflichtung erlangt hat, die Sache zurückzugeben od nur für best Zwecke zu nutzen