StrfR BT- §263a, 265, 265a Flashcards

1
Q

Besonderheit des §263a

A
  • Auffangfkt
  • bloß techn Vorgang der Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen indem keine irrtumsbedingte Verm.verfügung (keine Täuschungshdl u Irrtumserregung einer nat Person) liegt
  • Täuschungshdl §263= Manipulation von Daten §263a
  • Irrtumserregung §263= Beeinfl des Ergebnisses einer Datenverarbeitung §263a
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Allg zur Tathdl des §263a

A
  • erfordert , dass die Manipulation des Datenverarbeitungsvorgangs UMB eine vermögensrelevante Disposition des Computers verursacht (zB nicht bei Einscannen von falschen Strichcode an Kasse, da dadurch nur Anzeige ohne Verf.vorgang)
  • unbefugte Verwendung von Daten, die ggü einer nat Person Täuschungscharakter hätte
  • betrugsspezifisch auszulegen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

§263a Alt.3: Unbefugte Verwendung von Daten

“unbefugt” (str)

A
  1. Subjektivierte Auffassung:
    =unbefugt wenn sie dem wirklichen od mutmaßl Willen des über die Daten Verf.berechtigten widerspricht (zB unbefugte Abhebung im Widerspruch zu AGB der Bank)
    (-) Überdehnung des Anw.bereichs, da §263 nur Ergänzungskft zu §263 haben soll
  2. Betrugsspezif Auslegung (hM)
    =unbefugte Verwendung, wenn bei einem gedachten Menschen mit dem GLEICHEN Prüfungsumfang eines Computers dieser auch getäuscht werden würde
    (+) Ergänzungsfkt zu §263 um Regelungslücken zu füllen, da §263 Betrug menschl Entsch.prozesse voraussetzt, die bei techn Einsatz fehlen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Bankautomatenmissbrauch durch den nichtberechtigten Karteninhaber (1. Fallgruppe)….

a. durch Täuschung erlangte PIN
b. durch gefälschte/ manipulierte/ mittels verbotene Eigenmacht erlangter Bankkarte

A

a. Nichtberechtigter hebt mit durch Täuschung erlangte PIN Geld ab
= für Automat sind Identität u Berechtigung des Abhebenden mit echter Bankkarte u korrektem PIN hinr festgestellt, wohingegen Bankangesteller nur mit PIN nicht getäuscht werden könnte, §263a (-)

b. Nichtberechtigter hebt durch gefälschte/ mittels verbotene Eigenmacht erlangter Bankkarte Geld ab
= mit Fälschung/ Manipulation würde auch Bankangestellter getäuscht werden, §263a (+)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Bankautomatenmissbrauch durch den berechtigten Karteninhaber (2. Fallgruppe)

  • Fallgruppe 2: Abheben am institutsfremden Automaten unter Überschreiten der Kreditlinie (z. B. bei geduldeter Überziehung eines Dispokredits):
A
  1. subjektivierende Auslegung (+)
    = Widerspruch zum Willen der Bank, da Verstoß gg AGB bei vertragswidriger Verwendung durch Berechtigten
  2. betrugsspezif Auslegung (-)
    = Verwendung wird nicht schon dann unbefugt, wenn nur eine im Innenverhältnis zw Bank u Karteninhaber betreffende Befugnis überschritten wird
    (+) Bankangestellter der sich (wie Computer) nur mit der Frage befasst, ob Kunde der Berechtigte ist u sich innerhalb des Verfüg.rahmens hält, wäre bei Geldabhebung durch nicht solventen Kunden NICHT getäuscht
    -> mangels täuschungsäquivalenz keine unbefugte Verwendung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Ausnutzen eines Automatendefekts strafbar als Computerbetrug?

A

OLG: §263a Var.4 (+)
- unbefugtes Einwirken auf dessen Ablauf, wenn jemand mit rechtswidrig erlang-tem Wissen den Programmablauf zulasten des Automatenbetreibers (Rechtsinhabers), dessen Willen eine maßgebliche Bedeutung zukommt, beeinflusst. (vorhandene PC-Programm wurde nicht verändert)
Lit: §263a Var.4 (-), wenn..
- bestehende technische Unzulänglichkeiten eines Spielautomaten im Rahmen einer formell ordnungsgemäßen Bedienung ausgenutzt werden, die dem Automatenhersteller bekannt sind. -> kein erforderl Täuschungsäquivalent u entgegenstehende und damit schützenswerten Willen des Automatenbetreibers

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Konkurrenzen §263a

A
  • bei gleichzeitiger Täuschung einer Person subsidiär ggü §263
  • bei Bankautomatenmissbrauch verdrängt §263a die §§242, 246
  • bei mehrmaliger Einsetzung fremder Karte in denselben Geldautomaten liegt einheitl Tat nach §263a vor
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Wann ist §265a I 2.Alt. vollendet? (Schwarzfahren)

A
  • Die Vollendung setzt einen Vermögensschaden voraus, der in dem Entgehen des Entgelts liegt und regel-mäßig mit der Verwirklichung des „Erschleichens“ gegeben ist.
  • Taterfolg ist nicht das Stattfinden des Leistungsereignisses, sondern seine Nutzung durch den Täter unter Vorenthalten des Entgelts
  • Vollendet ist die Tat mit dem Beginn der Beförderungsleistung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q
  1. Zutrittserschleichung (§ 265a Abs. 1 Alt. 3 StGB)
A
  • erforderl ist Absicht, das Entgelt nicht oder nicht in voller Höhe zu entrichten.
  • ausdrückliche Subsidiaritätsklausel
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Unterschiedl Verwendungsmögl.k der Girokarte bei Lastschrift durch Unterschrift od mit PIN

A
  1. Lastschriftauftrag durch Unterschrift: KEINE Zahlungsgarantie, Einlösungsrisiko trägt Gläubiger
    = KEIN 3-Personen-Verhältnis, sondern Direktbeziehung
    a. durch Berechtigten Inhaber
    -> §266b, 263a scheidet aus
    -> §263 Betrug über Zahlungsfhk ggü V
    b. durch Unberechtigten
    -> §267, §263 (Dreiecksbetrug: ggü V zulasten B)
  2. Lastschriftauftrag durch PIN: Zahlungsgarantie, kein Einlösungsgarantie
    - > durch Berechtigten §262a, 266b
    - > durch Nichtberechtigten §263a
  3. kontaktlos
    = Zahlungsgarantie, kein Einlösungsrisiko
    -> durch Berechtigten §266b
    -> durch Nichtberechtigten §263a
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Liegt in der unbefugten Abhebung von fremden Bankkonto ein Diebstahl §242?

A
  1. fremde bew Sache
    = Problem: findet mit Auszahlung Übereignung statt, sodass Nichtberechtigter Eigentümer wird?
    (-) aus Sicht eines obj Empfängers will Bank das Geld nur an denjenigen übereignen, der berechtigter Inhaber der Bankkarte ist u nicht an beliebigen Dritten
  2. Wegnahme (-)
    = Problem: liegt ein Einverständnis zum Gewahrsamswechsel durch Bank mit der Auszahlung vor?
    = modifiziertes Einverständnis: nur an Bedingungen anknüpfbar, die nach außen erkennbar sind
    (+) Bank ist mit Gewahrs.übertragung an denjenigen einverstanden, der den Automaten techn ordn.gem mit Bankkarte u PIN bedient unabhängig von Identität des Abhebenden
    -> mangels Gewahrs.bruchs liegt keine Wegnahme u kein Diebstahl vor
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly