5.2 Telemediengesetz Flashcards
Was ist das TMG ?
Telemediengesetz
Es regelt wichtige Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets, die Zurverfügungstellung von Internetseiten sowie von Dienstleistungen dazu.
Welchen Anwendungsbereich hat das TMG ?
Ergibt sich aus § 1 TMG
Alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste.
D.h. jede Darstellung im Internet.
Wer ist ein Diensteanbieter nach § 2 Nr. 1 TMG ?
Jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt.
Jede natürliche Person, die einen privaten Blog oder einen Social media Account betreibt, muss…
…das TMG einhalten. Erforderlich ist dafür nicht, das die Nutzung des Dienstes erfolgt um damit Geld zu verdienen.
§ 5 TMG
Rechtsgrundlage zur Anbieterkennzeichnung.
Was bedeutet Anbieterkennzeichnung ?
Impressum
Wann ist ein Impressum notwendig ?
Wenn ein Telemedium geschäftsmäßig angeboten wird.
Wo stehen die Voraussetzungen für den Inhalt von einem Impressum ?
§ 5 Abs.1 Nr. 1-7 TMG
Was schreibt § 5 Nr. 1 TMG für natürliche Personen vor ?
Der Diensteanbieter muss immer einen Vor- und Nachnamen und eine ladungsfähige Anschrift angeben.
Was schreibt § 5 Nr. 1 TMG für juristische Personen Personen vor ?
Es muss immer der richtige Vertretungsberechtigte angegeben werden.
Was schreibt § 5 Nr.2 TMG vor ?
Der Diensteanbieter muss ausnahmslos immer eine funktionierende eMail-Adresse angeben. Außerdem ist ein zweiter Kommunikationsweg zu eröffnen. z.B. Telefonnummer
Was schreibt § 5 Nr.4 TMG vor ?
Diensteanbieter müssen, sofern sie davon betroffen sind, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister in das sie eintragen sind und die Registernummer angeben.
Was schreibt § 5 Nr.6 TMG vor ?
Umsatzsteueridentifikationsnummer muss angegeben werden. Niemals die Umsatzsteuernummer.
Welche Kriterien gelten nach § 5 Abs. 1 TMG für die Darstellung des Impressums ?
- unmittelbar erreichbar
- ständige Verfügbarkeit
- leichte Erkennbarkeit
Welche Rechtsfolgen können sich ergeben wenn das Impressum fehlend, unvollständig oder falsch ist ?
Zum einen ein Bußgeld von bis zu 50.000€ weil es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Zum anderen Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts durch Mittbewerber etc.