1.6 IT-spezifisches Strafrecht Flashcards
§§ 185ff. StGB
Straftaten gegen die persönliche Ehre
§ 185 StGB
Beleidigung
§ 186 StGB
üble Nachrede
§ 187 StGB
Verleumdung
Was gilt es bei § 185 StGB zu beachten ?
Es ist zwischen der Ehre des Betroffenen und dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung abzuwägen.
Wann ist der Strafbestand von § 186 StGB erfüllt ?
- Es muss eine Tatsache verbreitet werden
- Tatsache darf nicht erweislich wahr sein
- Tatsache muss geeignet sein um den Betroffenen verächtlich zu machen
Was unterscheidet § 186 StGB von § 187 StGB ?
Bei § 187 StGB uss die Tatsache “wider besseren Wissens verbreitet worden sein.
Was ist ein objektiver Tatbestand ?
Die äußeren erkennbaren Umstände einer Tat
Was ist ein subjektiver Tatbestand ?
Die innere Vorgehensweise des Täters.
§ 202a StGB
Ausspähen von Daten
§ 202b StGB
Abfangen von Daten
Unter welchen Vorraussetzungenist der Tatbestand von § 202a StGB erfüllt ?
- Es müssen Daten vorhanden sein, die in Dateien oder Datenbanken hinterlegt sind. Nur Daten die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar sind
- Daten sind nicht für den Täter bestimmt
- Daten müssen besonders gesichert sein
Was sind Beispiele für die Verwirklichung von
§ 202a StGB?
- Hacking
- Trojaner
- Keylogger
Was sind die Vorraussetzungen für die Erfüllung von §202b StGB ?
- die Anwendung technischer Mittel
- Daten müssen vom Täter aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlungoder der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft worden sein
- bedingter Vorsatz
§ 206 StGB
Verletzung des Fernmeldegeheimnisses
Wen betrifft § 206 StGB und was wird geschützt ?
- alle Mitarbeiter die das Fernmelde- und Postgeheimnis zu wahren haben
- geschützt wird eine Tatsache
- Beim Fernmeldegeheimnis sind das: alle nicht körperlichen Nachrichten
§263 StGB
Betrug
Wann ist § 263 StGB erfüllt ?
z. B. durch die Angabe falscher Daten bei einer Onlinebestellung
- Täuschung eines Menschen
-Täuschung muss über
Tatsachen erfolgen
Was sindTatsachen ?
Konkrete Zustände oder Vorgänge aus Gegenwart und Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind.
§ 263a StGB
Computerbetrug
Welche Tathandlungen sind nach §263a StGB möglich ?
- unrichtige Gestaltung eines Programms
- Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
- unbefugte Verwendung von Daten
- sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
Was setzt § 263a StGB voraus ?
- Täuschung eines Computers
- Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs muss beeinflusst worden sein
§ 263a StGB - unrichtige Gestaltung eines Programms
- Manipulation von Programmen
- richtige Eingabe von Daten führt zu einem unrichtigen Ergebis
§ 263a StGB - Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
z.B. die Verwendung manipulierter EC-Karten
§ 263a StGB - unbefugte Verwendung von Daten
zum Beispiel:
- missbräuchliche Verwendung von Zahlungskarten
- Phishing
§ 263a StGB - unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
- Auffangstatbestand
- kommt in Betracht wenn keine der drei anderen Tathandlungen verwirklicht sind
- z.B. Einwirkung auf Hardware
§ 269 StGB
Fälschung beweiserheblicher Daten
Wann ist der Tatbestand von § 269 StGB erfüllt ?
Daten die in den Computer aufgenommen worden sind, werden verändert
- bedingter Vorsatz
- Täter muss zur Täuschung im Rechtsverkehr handeln
Damit sollen beweiserhebliche Daten (Kontostände, Daten zu Personen von Behörden) unverändert fortbestehen
§ 303a StGB
Datenveränderung
Welche Tathandlungen sind nach § 303a StGB möglich ?
- Löschen von Daten
- Unterdrücken von Daten
- Unbrauchbarmachen von Daten
- Verändern von Daten
§ 303a StGB - Löschen von Daten
- vollständige Zerstörung von Daten
- sind sie rekonstruirbar, ist der Tatbestand nicht verwirklicht
§ 303a StGB - Unterdrücken von Daten
- Daten werden dauerhaft/vorrübergehend dem Zugriff des Berechtigten entzogen
- z.B. Umbenennung, technische Zugriffssperre, Manipulation des Datenträgers
§ 303a StGB - Unbrauchbarmachen von Daten
Wenn Daten nicht mehr gemäß ihrer eigentlichenBestimmung verwendet werden können
§ 303a StGB - Verändern von Daten
Daten werden so verändert, dass ihr Inhalt nicht mehr gemäß dem urprünglichen Verwendungszweck nutzbar ist
§ 303b StGB
Computersabotage
Was wird mit § 303b StGB geschützt ?
Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitung und der damit verbundenen IT-Systeme
Welche Tathandlungen können nach §303b StGB eine Strafbarkeit begründen ?
- Datenveränderung § 303a Abs. 1 StGB
- Eingabe oder Übermittlung von Daten 202a Abs. 2 StGB
- Zerstörung, Beschädigung, Unbrauchbarmachung, Beseitigung oder Veränderung einer Datenverarbeitungsanlage oder eines Datenträgers § 303 Abs. 1 Nr.3 StGB
§ 303b StGB - Datenveränderung
- Durch Tathandlung muss es zu einer Störung der Datenverarbeitung kommen
- Muss sich um eine erhebliche Einwirkung handeln
- Wenn Handlung durch einen geringen Einsatz von Geld oder Zeit behoben werden können, ist Tatbestand nicht verwirklicht
§ 303b StGB - Eingabe oder Übermittlung von Daten
- Denial-of-Service-Attacken (DoS)
- Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDoS)
- Distributed-Reflected-Denial-of-Service-Attacken (DRDoS)
Nachteilzufügungsabsicht reicht aus
§ 303b StGB - Zerstörung, Beschädigung Unbrauchbarmachung, Beseitigung oder Veränderung einer Datenverarbeitungsanlage oder eines Datenträgers
- Hier ist die unmittelbare Einwirkung auf die Hardware sanktioniert
- Besonders schwerer Fall wenn:
- Ein großer Vermögensverlust herbeigeführt wird
- Täter handelt gewerbsmäßig als Mitglied einer Bande
- durch die Tat wird die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern/Dienstleistungen/Sicherheit der BRD beeinträchtigt
Was regelt§ 143 MarkenG ?
Die Verletzung deutscher Marken und Unternhemenskennzeichen.
Was ist für die Erfüllung von § 143 Abs. 1 MarkenG erdorderlich ?
Das der Täter im “geschäftlichen Verkehr” handelt.
Was setzt § 143 Abs.1 Nr.1 vorraus ?
Identische Verwendung einer geschützten Marke
Verwendung eines Zeichen die eine Verwechslungsgefahr mit einer geschützten Marke begründet
Was setzt § 143 Abs.1 Nr.2vorraus ?
Verletzung oder unzulässige Beeinträchtigung einer geschützten Marke
Was setzt § 143 Abs.1 Nr.4vorraus ?
Verletzung einer geschützten geschäftlichen Beziehung durch Verwendung eines Zeichens und damit verbunden das Hervorrufen einer Verwechslungsgefahr
§ 16 UWG
Strafbare Irreführung
Was setzt § 16 Abs. 1UWG vorraus ?
- Es liegen unwahre oder irreführende Angaben vor
- Werbung wird in einer öffentlichen Bekanntmachung oder Mitteilung,die für einen größeren Personenkreis bestimmt ist, veröffentlicht
§ 16 Abs. 2 UWG
progressive Kundenwerbung
Welche Erscheinungsformen hat
$ 16 Abs. 2 UWG ?
- Schneeballsystem
- Pyramidensystem
§ 23 GeschGehG
Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
Was sind die Voraussetzungen für ein Geschäftsgeheimnis ?
- Informationen dürfen nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sein.
- Info muss von wirtschaftlichen Wert sein.
- Es müssen Maßnahmen getroffen worden sein, um die Information zu schützen
- Es muss einen guten Grund für die Geheimhaltung geben.