1.6 IT-spezifisches Strafrecht Flashcards

1
Q

§§ 185ff. StGB

A

Straftaten gegen die persönliche Ehre

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2
Q

§ 185 StGB

A

Beleidigung

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3
Q

§ 186 StGB

A

üble Nachrede

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4
Q

§ 187 StGB

A

Verleumdung

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5
Q

Was gilt es bei § 185 StGB zu beachten ?

A

Es ist zwischen der Ehre des Betroffenen und dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung abzuwägen.

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6
Q

Wann ist der Strafbestand von § 186 StGB erfüllt ?

A
  • Es muss eine Tatsache verbreitet werden
  • Tatsache darf nicht erweislich wahr sein
  • Tatsache muss geeignet sein um den Betroffenen verächtlich zu machen
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7
Q

Was unterscheidet § 186 StGB von § 187 StGB ?

A

Bei § 187 StGB uss die Tatsache “wider besseren Wissens verbreitet worden sein.

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8
Q

Was ist ein objektiver Tatbestand ?

A

Die äußeren erkennbaren Umstände einer Tat

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9
Q

Was ist ein subjektiver Tatbestand ?

A

Die innere Vorgehensweise des Täters.

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10
Q

§ 202a StGB

A

Ausspähen von Daten

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11
Q

§ 202b StGB

A

Abfangen von Daten

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12
Q

Unter welchen Vorraussetzungenist der Tatbestand von § 202a StGB erfüllt ?

A
  • Es müssen Daten vorhanden sein, die in Dateien oder Datenbanken hinterlegt sind. Nur Daten die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar sind
  • Daten sind nicht für den Täter bestimmt
  • Daten müssen besonders gesichert sein
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13
Q

Was sind Beispiele für die Verwirklichung von

§ 202a StGB?

A
  • Hacking
  • Trojaner
  • Keylogger
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14
Q

Was sind die Vorraussetzungen für die Erfüllung von §202b StGB ?

A
  • die Anwendung technischer Mittel
  • Daten müssen vom Täter aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlungoder der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft worden sein
  • bedingter Vorsatz
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15
Q

§ 206 StGB

A

Verletzung des Fernmeldegeheimnisses

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16
Q

Wen betrifft § 206 StGB und was wird geschützt ?

A
  • alle Mitarbeiter die das Fernmelde- und Postgeheimnis zu wahren haben
  • geschützt wird eine Tatsache
  • Beim Fernmeldegeheimnis sind das: alle nicht körperlichen Nachrichten
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17
Q

§263 StGB

A

Betrug

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18
Q

Wann ist § 263 StGB erfüllt ?

A

z. B. durch die Angabe falscher Daten bei einer Onlinebestellung
- Täuschung eines Menschen

-Täuschung muss über
Tatsachen erfolgen

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19
Q

Was sindTatsachen ?

A

Konkrete Zustände oder Vorgänge aus Gegenwart und Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind.

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20
Q

§ 263a StGB

A

Computerbetrug

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21
Q

Welche Tathandlungen sind nach §263a StGB möglich ?

A
  • unrichtige Gestaltung eines Programms
  • Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
  • unbefugte Verwendung von Daten
  • sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
22
Q

Was setzt § 263a StGB voraus ?

A
  • Täuschung eines Computers

- Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs muss beeinflusst worden sein

23
Q

§ 263a StGB - unrichtige Gestaltung eines Programms

A
  • Manipulation von Programmen

- richtige Eingabe von Daten führt zu einem unrichtigen Ergebis

24
Q

§ 263a StGB - Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten

A

z.B. die Verwendung manipulierter EC-Karten

25
Q

§ 263a StGB - unbefugte Verwendung von Daten

A

zum Beispiel:

  • missbräuchliche Verwendung von Zahlungskarten
  • Phishing
26
Q

§ 263a StGB - unbefugte Einwirkung auf den Ablauf

A
  • Auffangstatbestand
  • kommt in Betracht wenn keine der drei anderen Tathandlungen verwirklicht sind
  • z.B. Einwirkung auf Hardware
27
Q

§ 269 StGB

A

Fälschung beweiserheblicher Daten

28
Q

Wann ist der Tatbestand von § 269 StGB erfüllt ?

A

Daten die in den Computer aufgenommen worden sind, werden verändert

  • bedingter Vorsatz
  • Täter muss zur Täuschung im Rechtsverkehr handeln

Damit sollen beweiserhebliche Daten (Kontostände, Daten zu Personen von Behörden) unverändert fortbestehen

29
Q

§ 303a StGB

A

Datenveränderung

30
Q

Welche Tathandlungen sind nach § 303a StGB möglich ?

A
  • Löschen von Daten
  • Unterdrücken von Daten
  • Unbrauchbarmachen von Daten
  • Verändern von Daten
31
Q

§ 303a StGB - Löschen von Daten

A
  • vollständige Zerstörung von Daten

- sind sie rekonstruirbar, ist der Tatbestand nicht verwirklicht

32
Q

§ 303a StGB - Unterdrücken von Daten

A
  • Daten werden dauerhaft/vorrübergehend dem Zugriff des Berechtigten entzogen
  • z.B. Umbenennung, technische Zugriffssperre, Manipulation des Datenträgers
33
Q

§ 303a StGB - Unbrauchbarmachen von Daten

A

Wenn Daten nicht mehr gemäß ihrer eigentlichenBestimmung verwendet werden können

34
Q

§ 303a StGB - Verändern von Daten

A

Daten werden so verändert, dass ihr Inhalt nicht mehr gemäß dem urprünglichen Verwendungszweck nutzbar ist

35
Q

§ 303b StGB

A

Computersabotage

36
Q

Was wird mit § 303b StGB geschützt ?

A

Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitung und der damit verbundenen IT-Systeme

37
Q

Welche Tathandlungen können nach §303b StGB eine Strafbarkeit begründen ?

A
  • Datenveränderung § 303a Abs. 1 StGB
  • Eingabe oder Übermittlung von Daten 202a Abs. 2 StGB
  • Zerstörung, Beschädigung, Unbrauchbarmachung, Beseitigung oder Veränderung einer Datenverarbeitungsanlage oder eines Datenträgers § 303 Abs. 1 Nr.3 StGB
38
Q

§ 303b StGB - Datenveränderung

A
  • Durch Tathandlung muss es zu einer Störung der Datenverarbeitung kommen
  • Muss sich um eine erhebliche Einwirkung handeln
  • Wenn Handlung durch einen geringen Einsatz von Geld oder Zeit behoben werden können, ist Tatbestand nicht verwirklicht
39
Q

§ 303b StGB - Eingabe oder Übermittlung von Daten

A
  • Denial-of-Service-Attacken (DoS)
  • Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDoS)
  • Distributed-Reflected-Denial-of-Service-Attacken (DRDoS)

Nachteilzufügungsabsicht reicht aus

40
Q

§ 303b StGB - Zerstörung, Beschädigung Unbrauchbarmachung, Beseitigung oder Veränderung einer Datenverarbeitungsanlage oder eines Datenträgers

A
  • Hier ist die unmittelbare Einwirkung auf die Hardware sanktioniert
  • Besonders schwerer Fall wenn:
  1. Ein großer Vermögensverlust herbeigeführt wird
  2. Täter handelt gewerbsmäßig als Mitglied einer Bande
  3. durch die Tat wird die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern/Dienstleistungen/Sicherheit der BRD beeinträchtigt
41
Q

Was regelt§ 143 MarkenG ?

A

Die Verletzung deutscher Marken und Unternhemenskennzeichen.

42
Q

Was ist für die Erfüllung von § 143 Abs. 1 MarkenG erdorderlich ?

A

Das der Täter im “geschäftlichen Verkehr” handelt.

43
Q

Was setzt § 143 Abs.1 Nr.1 vorraus ?

A

Identische Verwendung einer geschützten Marke

Verwendung eines Zeichen die eine Verwechslungsgefahr mit einer geschützten Marke begründet

44
Q

Was setzt § 143 Abs.1 Nr.2vorraus ?

A

Verletzung oder unzulässige Beeinträchtigung einer geschützten Marke

45
Q

Was setzt § 143 Abs.1 Nr.4vorraus ?

A

Verletzung einer geschützten geschäftlichen Beziehung durch Verwendung eines Zeichens und damit verbunden das Hervorrufen einer Verwechslungsgefahr

46
Q

§ 16 UWG

A

Strafbare Irreführung

47
Q

Was setzt § 16 Abs. 1UWG vorraus ?

A
  • Es liegen unwahre oder irreführende Angaben vor
  • Werbung wird in einer öffentlichen Bekanntmachung oder Mitteilung,die für einen größeren Personenkreis bestimmt ist, veröffentlicht
48
Q

§ 16 Abs. 2 UWG

A

progressive Kundenwerbung

49
Q

Welche Erscheinungsformen hat

$ 16 Abs. 2 UWG ?

A
  • Schneeballsystem

- Pyramidensystem

50
Q

§ 23 GeschGehG

A

Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

51
Q

Was sind die Voraussetzungen für ein Geschäftsgeheimnis ?

A
  • Informationen dürfen nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sein.
  • Info muss von wirtschaftlichen Wert sein.
  • Es müssen Maßnahmen getroffen worden sein, um die Information zu schützen
  • Es muss einen guten Grund für die Geheimhaltung geben.