4.2 Urheberrecht Flashcards

1
Q

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein damit ein Werk urheberrechtlich geschützt ist ?

A

Es muss ein materieller Gegenstand sein, eine persönliche geistige Schöpfung. Außerdem gilt die Regel der “kleinen Münze”.

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2
Q

Was ist die Regel der “kleinen Münze” ?

A

Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz eines Werkes.

Das Werk muss sich von anderen unterscheiden, nicht von trivialer Natur ist, ein Original ist, von einer Person geschaffen wurde und einen gewissen Umfang aufweist.

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3
Q

Welche Werke können urheberrechtlich geschützt sein ?

A
  • Sprachwerke
  • Werke der Musik
  • pantomimische Werke
  • Werke der bildenden Künste
  • Lichbildwerke
  • Filmwerke
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art
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4
Q

Was sind Beispiele für “verwandte Schutzrechte” ?

A

Leistungsschutzrechte z.B. für den Schutz der Hersteller von Tonträgern und Datenbankhersteller.

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5
Q

Wer ist der Urheber ?

A

Derjenige der das Werk/die Gestaltung erstellt hat.

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6
Q

Wer kann ein einzelner Urheber sein ?

A

Immer nur eine natürliche Person, niemals ein Tier oder ein Unternehmen.

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7
Q

Kann man das Urheberrecht verkaufen ?

A

Nein, aber Unternehmen können Nutzungsrechte erwerben. Das Urheberrecht kann auch vererbt werden.

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8
Q

Wie verhält es sich mit dem Urheberrecht in Arbeit- und Dienstverhältnissen ?

A

Das Urheberrecht gilt auch dann. Jedoch erfolgt die Rechteübertragung bereits durch Regelungen im Arbeitsvertrag. Bei freien Mitarbeitern verhält es sich nochmal anders.

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9
Q

Was bedeutet “Miturheber” ?

A

Wenn mehrere natürliche Personen gemeinsam Urheber sind.

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10
Q

Wann liegt eine Miturheberschaft vor ?

A

Wenn eine gemeinsame Planungen ein gemeinsamer Wille zur Schaffung einer geschützten Darstellung dem Schaffungsvorgang vorausgeht und eine gesonderte Verwertung einzelner Teile nicht möglich ist.

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11
Q

Was ist eine Werkverbindung ?

A

Eine Verbindung mehrerer selbstständiger Werke.

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12
Q

Wer gilt nach dem deutschen Rechts als Urheber ?

A

Derjenige dessen Name bei der Veröffentlichung angegeben ist.

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13
Q

Gibt es ein Register für Urheber ?

A

Nein, jeder Urheber muss selbst dokumentieren wie er die geschützte Darstellung geschaffen hat, um seine Urheberschaft zu beweisen.

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14
Q

Wie lange ist ein Werk urheberrechtlich geschützt ?

A

Der Schutz läuft 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers aus. Danach ist das Werk

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15
Q

Wie ist die Schutzdauer in den verwandten Schutzrechten geregelt ?

A

z.B.

Für ein Lichtbild, 50 Jahre nach erscheinen.

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16
Q

Was macht das Urheberpersönlichkeitsrecht ?

A

Es räumt dem Urheber verschiedene Rechte ein, die nicht übertragbar sind.

17
Q

Was besagt § 12 UrhG ?

A

Nur der Urheber darf entscheiden, wie seine geschützte Leistung veröffentlicht werden soll, oder auch nicht.

18
Q

Was besagt § 13 UrhG ?

A

Es obliegt dem Urheber, die geschützte Darstellung mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

19
Q

Was besagt § 14 UrhG ?

A

Es besagt das geschützte Darstellungen vor Entstellung geschützt sind. Damit sollen grobe Verfälschungen verhindert werden.

20
Q

Wo sind die Verwertungsrechte von Urhebern niedergeschrieben ?

A

§§ 16-22 UrhG

21
Q

Was sind “Schranken” im Urheberrecht ?

A

Schranken ermöglichen Dritten trotz bestehender Rechte eine Nutzung vorzunehmen.

22
Q

Was ermöglicht § 44 UrhG Dritten ?

A

Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen. Z.b. beim browsen und Caching

23
Q

Was ermöglicht § 53 UrhG Dritten ?

A

Ermöglicht eine Privatkopie zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch. Bücher sind nicht betroffen wenn sie noch erhältlich sind.

24
Q

Wo ist die Einräumung von Nutzungsrechten geregelt ?

A

§ 31 UrhG

25
Q

Was ist der Unterschied zwischen ausschließlichen Nutzungsrechten und einfachen Nutzungsrechten ?

A

Einfach: Der Urheber kann mehreren Parteien die gleichen Nutzungsrechte einräumen

Ausschließlich: Der Urheber räumt nur einem Nutzer Nutzungsrechte ein. Er kann sie keinem anderen einräumen und auch selbst nicht nutzen sofern nicht vertraglich geregelt

26
Q

Inwiefern kann der Urheber Nutzungsrechte beschränken ?

A

einfach, ausschließlich

räumlich, zeitlich, inhaltlich

27
Q

Können Verträge über künftige Werke gekündigt werden ?

A

Ja, es gibt ein Kündigungsrecht das fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages Geltung erlangen kann. Falls es zu Problemen zwischen den Vertragsparteien kommt.

28
Q

Wo sind die Regelungen zu Verträgen über unbekannte Nutzungsarten zu finden ?

A

§ 31a UrhG

29
Q

Wie wird die Übertragung von Nutzungsrechten vergütet ?

A

Je nach vertraglicher Vereinbarung. Liegt keine vor, so wird eine angemessene Vergütung angenommen. Ist sie nicht angemessen, kann der Urheber eine Vertragsänderung verlangen.

30
Q

Welche Ansprüche kann der Urheber bei einer Urheberrechtsverletzung geltend machen ?

A

Unterlassung
Schadensersatz
Auskunft

Erfolgt im Regelfall über eine außergerichtliche Abmahnung.

31
Q

Wo sind Kriterien für eine Abmahnung im Urheberrecht zu finden ?

A

§ 97 UrhG

32
Q

Wozu dient der Anspruch auf Auskunft im Falle einer Urheberrechtsverletzung ?

A

Um den Umfang und den Zeitraum von Rechtsverletzungen festzustellen. Anhand dessen ist dann ein Schadensersatzanspruch möglich.

33
Q

Welche drei Arten der Berechnung des Schadensersatzanspruches gibt es ?

A
  • entgangener Gewinn
  • Herausgabe des Verletzungsgewinns
  • Lizenzanalogie
34
Q

Was ist die Lizenzanalogie ?

A

Dabei muss der Verletzer der Urheberrechte den Betrag zahlen, den er bei einer rechtmäßigen Erlaubnis des Urhebers hätte zahlen müssen.