ZSB 32 Flashcards
Voraussetzungen zur Verwendung eines Tfzf im Streckendienst
- Fahrerlaubnis für Tfzf und Zusatzbescheinigung als Nachweis der erforderlichen Eignung, kentnisse und Anforderungen
- Triebfahrzeugprüfung gemäß Triebfahrzeugführerverordnung (TFVO), vollendetes 21. Lebensjahr, Typen-/ Streckenkenntnis
Voraussetzungen für Tfzf im Verschubdienst
- Fahrerlaubnis für Tfzf und Zusatzbescheinigung als Nachweis der erforderlichen Eignung, kentnisse und Anforderungen
- Triebfahrzeugprüfung gemäß Triebfahrzeugführerverordnung (TFVO), jedoch noch nicht vollendetes 21. Lebensjahr, Typen-/Ortskenntnis
Für den Tfzf mitzuführende Dokumente
- Fahrerlaubnis für Tfzf
- Zusatzbescheinigung oder Berechtigungsausweis zum Führen von Tfz im Netz der ÖBB
Tfzf Klassen
A: Verschub (A4), Bauzüge (A2), Eisenbahnfz für Unterhaltungsarbeiten (A3), sonstige (A5)
B: Strecken-Tfzf für Personen (B1) oder Güterverkehr (B2)
Mitzuführende Unterlagen und Gegenstände
- La
- alle gültigen Checklisten (bei entsprechender Strecken-/Typenkenntnis
- DB 822 Fehlersuchanleitung/Bedienungsanleitung für das jeweilige Fz
- Streckenliste (kann bei guter Streckenkenntnis entfallen)
- Gültiger Schichtplan
- Taschenlampe
- Warnbluse
- TIM und Diensthandy
Bei np-Zügen
- Befehlsübergabeprotokolle
- Versiegelbare Übergabetasche
Unterlagen, die in Papierform mitgeführt werden müssen
- Checkliste 2a/2b Zuglaufcheckpoint (HOA/FOA/SOA) + Bezettelung gem. ZSB 31
- Checkliste 3 Weichenstörung
- Checkliste Vorfall mit Personenschaden
- Checkliste Vorfall Grenzverkehr Slowakei (falls entsprechender Einsatz
- Checkliste Gefahrgut
- Kunden Checklisten 1 (Fz-Prüfung) für die jeweiligen Typen
- La
- Befehlsblöcke
Führen eines Tfz erfolgt von wo
vom in Fahrtrichtung vordersten Führerstand. Beim Verschub dürfen auch andere Führerstände benutzt werden
Grundsätze Sanden
- Sand niemals auf schleudernde Radsätze
- Sand grundsätzlich nicht auf Weichen und Gleiskreuzungen
- Sand beim Bremsvorgang grundsätzlich nicht unter 20 km/h
- Muss im Bh dennoch bis zum Stillstand gesandet werden, ist bei alleinverkehrenden tfz der Fdl zu verständigen
Spitzensignal Grundsätze
Grundsätzlich ist das stärkste Licht zu verwenden
Blendungen sind zu vermeiden
Das Spitzensignal ist auf Vollständigkeit zu überprüfen
- gem. Checklisten zur ZSB 31
- beim Ablösen
Erprobung Makrophon
Einmal während der Zugfahrt an einer Stelle mit wenig Lärmbelastung der Anrainer
Maximal zulässige Zugkräfte an der Zugspitze
450 kN
500 bzw. 600 kN auf definierten Strecken
700 kN für Schwergüterzüge
Max. zulässige Zugkräfte an Zwischentfz
150 kN
240 kN falls Zug ausschließlich mit DG
100 kN im Weichenbereich mit Signalisierung bis vmax 40 km/h
Voraussetzungen für erhöhte Zugkraftabgabe bei Schwergüterzügen
- im Kopf des Bfpl muss Zugklasse “SWGN” oder “SWGM” stehen
- Züge müssen ausschließlich aus Fz mit verstärkter Zugeinrichtung gebildet sein (Piktogramm) (ausg. N-Tfz)
- Vor Fahrtantritt muss Tfzf die Piktogramme an den Tfz überprüfen
Erhöhung der Zugkraft auf bestimmten Rampenstrecken
- Leistungsabgabe max. 600 kN, bei RoLa 500 kN
- Tfz müssen sich in einer Steigung von min. 20 Prom. befinden (siehe Diagramme in ZSB 32)
- am führenden Fz muss due Gesamtzugkraft aller Fz an der Spitze angezeigt werden können
Zulässige Druckkräfte am Zugschluss
Nachgeschobene Züge
Grundsatz: 150 kN
Zug ausschließlich aus DG: 240 kN (bei ROLA gemäß Auftrag)
Weichenbereiche mit Signalisierung bis 40 km/h: 100 kN (bei einfahrenden Zügen ab ersterreichter Weiche)
Zulässige Druckkräfte am Zugschluss
Wendezüge
Grundsatz: 300 kN
Weichenbereiche mit Signalisierung bis 40 km/h: 150 kN
Besteht ein WZ aus mehreren gekuppelten Wendezuggarnituren, gilt diese Begrenzung je Tfz
Bei Ausfall der kN Anzeige
Weiterfahrt nur zur Beendigung dieser Zugfahrt unter vorsichtiger Einschätzung der zulässigen Zug- und Stoßkräfte
Tfz ohne kN Anzeige
Angebrachte Tabelle ermöglicht Umrechnen der Motorströme in kN
Marke 2 entspricht 225 kN, Marke 3 150 kN
Zulässige dynamische Bremskräfte an Zugspitze
Grundsatz: 150 kN
Ausschließlich DG: 240 kN
ROLA: Gemäß Auftrag
Weichenbereich 40 km/h: 100 kN
Zulässige dynamische Bremskräfte am Zugschluss
450 kN
Zulässige dynamische Bremskräfte am Zwischentfz
Eigengewichtsabstützung 50 kN
Wird die E-Bremse HLL-gesteuert, kann dieser Wert überschritten werden
E-Bremse bei Mehrfachtraktion von nP-Zügen
An der Zugspitze darf nur bei einem Tfz der folgenden Baureihen die E-Bremse wirken:
- 1014
- 1142
- 1044/1144 (falls noch nicht umgebaut)
- DB 110
- DB 111
Dies ist unabhängig, ob 150 od. 240 kN zulässig sind!
Beschränkung der geschobenen Achsen bei WZ
Im Nahverkehr ist die Anzahl der zu schiebenden Achsen auf 32 begrenzt.
Falls bei einer Railjet-Doppelgarnitur keine Traktionsabgabe des eingeschobenen Tfz möglich ist, dürfen vom Zugschluss aus auch mehr Achsen geschoben werden.
Besondere Bestimmungen auch für Autoschleuse Tauernbahn
Schleppen
Def.
Unter Schleppen wird die Beförderung nicht leistungsabgebender Tfz verstanden
Schleppen
Typenkunde
Der MA, der das Tfz zum Schleppen vorbereitet, muss typenkundig sein.
Nicht so der Tfzf, der schleppt!
Fahrten im Gefälle mit nP-Zügen
- Grundsätzlich Tfz mit dyn. Bremse
- Ohne bzw. bei nicht ausreichender dyn. Bremse -> Sägezahnmethode
- Unterschreitung der Fahrplangeschw. um min. 20 km/h (benötigte Zeit max. 60 sec)
- Lösen
- erneutes Anlegen erst nach min. 90 sec
Falls Sägezahn nicht möglich: vmax 40 km/h
Sägezahnfahren
- Unterschreitung der Fahrplangeschw. um min. 20 km/h (benötigte Zeit max. 60 sec)
- Lösen
- erneutes Anlegen erst nach min. 90 sec
Falls Sägezahn nicht möglich: vmax 40 km/h
Tauerntabelle
Auf bestimmten Steilabschnitten der Tauernbahn
vmax Sägezahn ergibt sich aus Wagenzuggew. und Bh
Tabelle 1 bei verf. E-Bremskraft bis 120 kN
Tabelle 2 bei verf. E-Bremskraft zw. 120 und 200 kN
Bei mehr als 200 kN entfällt bei Wagenzuggew. bis 1500 t vmx-Begrenzung. Bei mehr als 1500 t gilt Sägezahn vmax 90 km/h
Fahrten im Gefälle mit P-Zügen
Fällt die dyn. bremse aus oder ist nicht vorhanden gilt auf Rampen/Steilstrecken vmax 60 km/h - Sägezahn
Fdl ist zu verständigen
Bremstechnisch unterschiedliches Wagenmaterial
Erste Bremsstufe ist mit min. 0,7 bar Druckabsenkung einzuleiten
Vorspannfahren vor Triebwagen und WZ (Schleppen)
Es dürfen aufgrund der Gefahr einer Überladung keine Füllstöße gegeben werden
Talfahrt mit alleinverkehrendem Tfz ohne dyn. Bremse
Bei Gefälle von 15 Prom. und mehr vmax 50 km/h
Fdl verständigen
ZSB 32
Wahl des Stromabnehmers
Grundsätzlich der in Fahrtrichtung hintere. Ausgenommen unmittelbar vor
- mit Kfz beladener Wagen
- Fz mit Führerstand
- mit Container/Wechselbehälter beladener Wagen
- RoLa
ZSB 32
Vmax mit Sta
Grundsätzlich 100 km/h.
Über 100 km/h abhängig von Anzahl und Abständen der Sta
ZSB 32
Sta-Stellung für vmax 160 km/h
a) eine Lokomotive mit einem angehobenen Sta
b) zwei unmittelbar aneinander gekuppelte Loks, wenn beide den vorderen oder beide den hinteren Sta angehoben haben
c) Kombination von b) und weiteren Loks mit angehobenem Sta, wenn dazwischen min. drei 4-achsige Reiszugwagen gereiht sind (70m)
d) Triebwagen/züge
ZSB 32
Sta-Stellung für vmax über 160 km/h
a) eine Lokomotive mit einem angehobenen Sta
b) zwei unmittelbar aneinander gekuppelte Loks mit jeweils äußerem Sta angehoben
c) bei zwei nicht unmittelbar aneinander gekuppelten loks mit jeweils einem angehobenen Sta, wenn dazwischen min. 3 4-achsige Reisezugwagen (70m) gereiht sind
d) Kombination von a) und b), wenn dazwischen min. 3 4-achsige Reisezugwagen (70m) gereiht sind
e) Triebwagen/Triebzüge