ZSB 04 Flashcards

1
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen

Allgemeines

A

EK

a) mit technischer Sicherung
1. Schrankenanlagen
2. Lichtzeichenanlagen

b) mit nichttechnischer Sicherung
1. Andreaskreuz und Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes
2. Andreaskreuz und Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus

c) mit Sicherung durch Bewachung und Regelung des Straßenverkehrs
1. durch Armzeichen
2. durch Lichtzeichen

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2
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
Bedienung von Schranken- und Lichtzeichenanlagen (EKSA)
Zeitpunkt des Schließens

A

Bei Zug- und Nebenfahrten sind Schrankenalagen so spät als möglich zu schließen.

Schrankenanlagen, deren Bedienung durch die Zugmannschaft vor Ort erfolgt, sind erst vor der Weiterfahrt zu schließen

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3
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
Bedienung von Schranken- und Lichtzeichenanlagen (EKSA)
Nahbedienung

A

Bei bestimmten Bauarten kann die Schrankenanlage zur Nahbedienung durch Verschubmannschaften freigegeben (Bsb) werden. In Einzelfällen kann die Bedienung durch die Zugmannschaft vorgeschrieben werden (Bsb, StL)

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4
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
Bedienung von Schranken- und Lichtzeichenanlagen (EKSA)
Erneutes Öffnen

A

Bereits geschlossene Schrankenanlagen dürfen vor der Vorbeifahrt der Zug- oder Nebenfahrt nur mit Zustimmung des Fdl geöffnet werden

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5
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
Bedienung von Schranken- und Lichtzeichenanlagen (EKSA)
Rechtzeitiges Schließen nicht gewährleistet

A

Ist bei Arbeiten auf der freien Strecke das rechtzeitige Schließen der Schrankenanlage nicht gewährleistet, ist der Nebenfahrt in der Fahrtanweisung vorzuschreiben:
“EK in km ….. nicht gesichert. Vor der EK anhalten. Beidenungsstelle verständigen. Fahrt nach der Sicherung der EK fortsetzen.”

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6
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
Bedienung von Schranken- und Lichtzeichenanlagen (EKSA)
Dienstruhe ohne planmäßige Fahrten

A

Fahrten haben, sofern das Schließen einer Schrankenanlage bzw. deren Überwachung nicht gewährleistet ist, vor der EK anzuhalten und dürfen die Fahrt erst nach Abgabe des Signals - ACHTUNG - fortsetzen.

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7
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
Bedienung von Schranken- und Lichtzeichenanlagen (EKSA)
Lichtzeichenanlagen

A

Lichtzeichenanlagen, deren Bedienung durch die Zugmannschaft vor Ort erfolgt, sind erst vor der Weiterfahrt einzuschalten.

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8
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
Überwachung von EKSA
Möglichkeiten

A
  • direkt bei der EK oder mittes Fernüberwachungseinrichtung

- durch den Tfzf mittels EKÜS oder Deckungssignal, welches nur der EK-Deckung dient.

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9
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
Überwachung von EKSA
Überwachung mittels EKÜS

A

Vor der EK muss angehalten werden,

  • wenn das EKÜS nicht - EK BEFAHREN ERLAUBT - zeigt
  • wenn zwischen EKÜS und EK angehalten wird und das Signal - EK BEFAHREN ERLAUBT - nicht an einem EKÜS erkannt wird
  • wenn zwischen EKÜS und EK langsamer als 20 km/h gefahren wird, ausgenommen im Bfpl ist eine geringere Geschw. als 20 km/h vorgeschrieben (und diese wird nicht unterschritten)

Weiterfahrt darf nach Abgabe des Signals - ACHTUNG - erfolgen

Zeigt das EKÜS nicht das Signal - EK BEFAHREN ERLAUBT - hat der Tfzf sofort den Fdl zu verständigen

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10
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
EK mit nichttechnischer Sicherung
Verschub

A

Für bestimmte EK ist beim Verschub Bewachung vorgeschrieben (Bsb, Verantwortung des Verschubleiters bzw. Fdl)

Abgabe von Achtungssignalen:
Gezogene Verschubfahrt:
- Beginnt Fahrt vor oder bei Pfeiftafel -> Vorgang wie bei Zugfahrt
- Beginnt Fahrt zwischen Pfeiftafel und EK: Verschubleiter verständigt Tfzf von den erforderlichen Achtungssignalen / bei Verschub ohne Mannschaft gibt Tfzf aufgrund seiner Streckenkenntnis von sich aus das Signal

Geschobene Verschubfahrt:
- SIgnal Achtung nur durch Vermittlung

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11
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen

Bewachung

A

Bei Zug/Nebenfahrten ist die Bewachung etwa 2 Min. vor dem Eintreffen des Schienenfz auf der EK durchzuführen.

Abweichend davon ist die Bewachung für Schienenfz, die unmittelbar vor der EK anhalten, wenn die Bewachung der Zugmannschaft obliegt, so durchzuführen, dass dem Straßenverkehr erst vor der Weiterfahrt Halt geboten wird

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12
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen

Störung der Sicherheitseinrichtung

A

a) Schienenfz müssen vor EK anhalten, Weiterfahrt erst anch Abgabe des Signals - ACHTUNG - . Verständigung durch V-Befehl (bzw. Fahrtanweisung)
b) Falls EK bewacht: Ab min. 100m vor EK vmax 80 km/h und Abgabe Signal - ACHTUNG -. Verständigung durch V-Befehl (bzw. Fahrtanweisung)
c) für bestimmte EK: Anstelle Bewachung wird Straßenverkehrszeichen Halt angebracht. Diesfalls ist die in der Bsb festgelegte Geschw. sowie die wiederholte Abgabe des SIgnals - ACHTUNG - mit V-Befehl bzw. Fahrtanweisung vorzuschreiben

In allen Fällen: Sobald Spitze des Schienenfz EK überfahren hat -> zulässige Fahrplangeschw. anstreben

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13
Q

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen

Außerbetriebnahme von EKSA

A

Bei Anlage mit EKÜS ist dieses mit - SIGNAL AUSSER BETRIEB - zu kennzeichen

Tfzf ist mit A-Befehl (La) zu verständigen:
“EK km ….. zwischen (in) ….. und ….. außer Betrieb”

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