Dienstrechtliche Vorgaben Flashcards
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Dienstschicht
Der gesamte Zeitraum zwischen dem Ende einer Ruhezeit und dem Beginn der nächstfolgenden Ruhezeit
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Arbeitszeit
Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Tagesarbeitszeit
TAZ ist die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden (Summer aller Teilzeiten ausgenommen “Pu” und “Pb”)
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Wochenarbeitszeit
WAZ ist die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag (Summe aller Teilzeiten ausgenommen “Pu” und “Pb”)
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Tägliche Normalarbeitszeit
TNAZ ist die Geplante Tagesarbeitszeit (Summer aller geplanten Teilzeiten ausgenommen “Pu” und “Pb”)
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Tägliche bezahlte Normalarbeitszeit
BAZ: Summer aller geplanten Teilzeiten ausgenommen “Pu”
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Wöchentliche Normalarbeitszeit
WNAZ ist die Geplante Wochenarbeitszeit incl. der bezahlten Ruhepausen (Summer aller geplanten Teilzeiten ausgenommen “Pu”)
Dienstrechtliche Vorgaben
Höchstgrenze
Tagesarbeitszeit
10 Stunden
12 Stunden, zur Aufrechterhaltung des Verkehrs und in Außergewöhnlichen Fällen (Abwendung unmittelbarer Gefahr, Verhütung eines unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Schadens)
Dienstrechtliche Vorgaben
Höchstgrenze
Tägliche Normalarbeitszeit
10 Stunden
12 Stunden am Wochenende bzw. zur Aufrechterhaltung des Verkehrs
Dienstrechtliche Vorgaben
Mindestdauer
Tägliche bezahlte Normalarbeitszeit
7 Stunden
Geringfügige Unterschreitung möglich. Weitere Ausnahmen:
- Im Anschluss an eine auswärtige Ruhezeit, wenn damit die Rückkehr zur Heimatdienststelle erfolgt
- Dienstunterricht
- Einvernahmen
- Zur Feststellung der Diensttauglichkeit notwendige ärztliche Untersuchungen
Dienstrechtliche Vorgaben
Höchstgrenze
Wochenarbeitszeit
- 48 Stunden: Durchschnittliche max. WAZ in 17 Wochen
- 60 Stunden: Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs
Dienstrechtliche Vorgaben
Höchstgrenze
Wöchentliche Normalarbeitszeit
56 Stunden
Im Schichtdienst darf die Normalarbeitszeit innerhalb eines festgelegten DRZ in einzelnen Wochen bis auf 56 Stunden ausgedehnt werden, wenn sie innerhalb des Durchrechnungszeitraums im Durchschnitt 40 Stunden nicht überschreitet. DRZ: Höchstens 13 Wochen
Dienstrechtliche Vorgaben
Höchstgrenze
Fahrgastfahrt
Durch eine Fahrtgastfahrt am Dienstschichtende darf die Höchstgrenze der Arbeitszeit überschritten werden
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Wochenende
Beginn der Nachtschicht zum Samstag (Fr. 18:00) bis zum Ende der Nachtschicht zum Montag (Mo. 06:00)
Dienstrechtliche Vorgaben
Wöchentliche Normalarbeitszeit
Mehrarbeit
WNAZ darf 38,5 Stunden nicht überschreiten, falls nicht anders bestimmt.
Unterschied zwischen verkürzter NAZ (38,5) und gesetzlicher NAZ (40 Stunden) stellt Mehrarbeit dar.
Mehrarbeitsstunden sind nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb des Kalendervierteljahres, in dem sie anfallen, durch Zeitausgleich 1:1 ausgeglichen werden.
Andernfalls gebührt ein Zuschlag von 25% (Monatsgehalt/167). Falls noch andere Zuschläge anfallen, gebührt nur der höchste.