Dienstrechtliche Vorgaben Flashcards
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Dienstschicht
Der gesamte Zeitraum zwischen dem Ende einer Ruhezeit und dem Beginn der nächstfolgenden Ruhezeit
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Arbeitszeit
Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Tagesarbeitszeit
TAZ ist die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden (Summer aller Teilzeiten ausgenommen “Pu” und “Pb”)
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Wochenarbeitszeit
WAZ ist die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag (Summe aller Teilzeiten ausgenommen “Pu” und “Pb”)
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Tägliche Normalarbeitszeit
TNAZ ist die Geplante Tagesarbeitszeit (Summer aller geplanten Teilzeiten ausgenommen “Pu” und “Pb”)
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Tägliche bezahlte Normalarbeitszeit
BAZ: Summer aller geplanten Teilzeiten ausgenommen “Pu”
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Wöchentliche Normalarbeitszeit
WNAZ ist die Geplante Wochenarbeitszeit incl. der bezahlten Ruhepausen (Summer aller geplanten Teilzeiten ausgenommen “Pu”)
Dienstrechtliche Vorgaben
Höchstgrenze
Tagesarbeitszeit
10 Stunden
12 Stunden, zur Aufrechterhaltung des Verkehrs und in Außergewöhnlichen Fällen (Abwendung unmittelbarer Gefahr, Verhütung eines unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Schadens)
Dienstrechtliche Vorgaben
Höchstgrenze
Tägliche Normalarbeitszeit
10 Stunden
12 Stunden am Wochenende bzw. zur Aufrechterhaltung des Verkehrs
Dienstrechtliche Vorgaben
Mindestdauer
Tägliche bezahlte Normalarbeitszeit
7 Stunden
Geringfügige Unterschreitung möglich. Weitere Ausnahmen:
- Im Anschluss an eine auswärtige Ruhezeit, wenn damit die Rückkehr zur Heimatdienststelle erfolgt
- Dienstunterricht
- Einvernahmen
- Zur Feststellung der Diensttauglichkeit notwendige ärztliche Untersuchungen
Dienstrechtliche Vorgaben
Höchstgrenze
Wochenarbeitszeit
- 48 Stunden: Durchschnittliche max. WAZ in 17 Wochen
- 60 Stunden: Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs
Dienstrechtliche Vorgaben
Höchstgrenze
Wöchentliche Normalarbeitszeit
56 Stunden
Im Schichtdienst darf die Normalarbeitszeit innerhalb eines festgelegten DRZ in einzelnen Wochen bis auf 56 Stunden ausgedehnt werden, wenn sie innerhalb des Durchrechnungszeitraums im Durchschnitt 40 Stunden nicht überschreitet. DRZ: Höchstens 13 Wochen
Dienstrechtliche Vorgaben
Höchstgrenze
Fahrgastfahrt
Durch eine Fahrtgastfahrt am Dienstschichtende darf die Höchstgrenze der Arbeitszeit überschritten werden
Dienstrechtliche Vorgaben
Begriffsbestimmung
Wochenende
Beginn der Nachtschicht zum Samstag (Fr. 18:00) bis zum Ende der Nachtschicht zum Montag (Mo. 06:00)
Dienstrechtliche Vorgaben
Wöchentliche Normalarbeitszeit
Mehrarbeit
WNAZ darf 38,5 Stunden nicht überschreiten, falls nicht anders bestimmt.
Unterschied zwischen verkürzter NAZ (38,5) und gesetzlicher NAZ (40 Stunden) stellt Mehrarbeit dar.
Mehrarbeitsstunden sind nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb des Kalendervierteljahres, in dem sie anfallen, durch Zeitausgleich 1:1 ausgeglichen werden.
Andernfalls gebührt ein Zuschlag von 25% (Monatsgehalt/167). Falls noch andere Zuschläge anfallen, gebührt nur der höchste.
Dienstrechtliche Vorgaben
Wöchentliche Normalarbeitszeit
Übertragung
Zeitguthaben oder -schulden an NAZ können im Ausmaß von 24 Stunden in den nächsten DRZ übertragen werden. Darüber hinaus gehende Guthaben werden zu Überstunden, Schulden verfallen am Ende des DRZ. Übertragene Guthaben, die im folgenden DRZ nicht ausgeglichen werden, werden zu Überstunden.
Zeitschulden können zweimal übertragen werden (und verfallen dann).
Dienstrechtliche Vorgaben
Wöchentliche Normalarbeitszeit
Feiertag an Werktagen
Reduzierung der NAZ im DRZ um 6:25 Stunden
Dienstrechtliche Vorgaben
Unbezahlte, ungeteilte Ruhepause
Sofern TAZ min. 6 Stunden:
TAZ > 6 Stunden: 30 Min
TAZ > 8 Stunden: 45 Min
DIe ungeteilte Ruhepause sollte zum überwiegenden Teil zwischen der 3. und 6. Arbeitsstunde gewährt werden und kann im Falle einer Verspätung in der Lage geändert werden
Dienstrechtliche Vorgaben Bezahlte Ruhepause ("Pb")
Im Tfz-Dienst sind alle Ruhepausen innerhalb einer Schicht zu addieren. Von der Geamtdauer sind 30 Min. (TAZ > 6 h) bzw. 45 Min. (TAZ> 8 h) abzuziehen, der Rest zu 100% zu bezahlen
Bezahlte Ruhepausen sind bei der Ermittlung der WNAZ und der ggf. damit in Zusammenhang stehenden Überstunden anzurechnen, gelten jedoch nicht als TAZ und die damit verbundenen Höchstgrenzen
Dienstrechtliche Vorgaben
Zeitlich nicht festgelegte Ruhepause
Variable Pause “Pv”
Sind ungeteilt zum überwiegenden Teil zwischen der 3. und 6. Arbeitsstunde zu gewähren. Sind mit dem zuständigen Betriebsrat zu vereinbaren und an die tägliche AZ anzurechnen.
Dienstrechtliche Vorgaben
Pausenbett
Auf Wunsch der Tfzf und Bestellung der Heimatdiensstelle ist für Ruhepausen ab 2:30 h ein frisch bezogenes Bett zur Verfügung zu stellen
Dienstrechtliche Vorgaben
Ruhezeit Minimum
Ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 h
Dienstrechtliche Vorgaben
Verkürzung Ruhezeit
An höchstens zwei Tagen pro Woche zulässig, wobei die erste Verkürzung innerhalb von 7 Tagen, die zweite innerhalb von 14 Tagen im Zusammenhang mit einer anderen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit auszugleichen ist.
Mindestausmaß Ruhezeit:
Heimatdienstsitz: 9 h
Auswärts: 6 h
Zwischen dem Beginn einer Dienstschicht, der eine Auswärtsruhe folgt und dem Ende der darauffolgenden Dienstschicht dürfen max. 32 Stunden liegen.
Dienstrechtliche Vorgaben
Auswärtige Ruhezeiten
Sind zu vermeiden, wenn sie zum überwiegenden Teil in die Zeit zwischen 06:00 und 22:00 fallen