Betrieb-VII Flashcards
Gleissperre
Schutzmaßnahme, wenn das Gleis nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen befahren werden darf
Falls Tfzf unbefahrbare Stelle vermutet
Sofort an den Fdl melden. Falls Verständigung nicht möglich, soll der Blockabschnitt möglichst nicht verlassen werden
Gleissperre
wann
- unbefahrbare Stelle
- bei Vorfällen, wenn die Befahrbarkeit zweifelhaft ist
- Zugtrennung
- fehlendes Schlusssignal
- Anordnung in einer BETRA
Fahrten während Gleissperren
Muss ein Bf-Gleis, in dem ein Gleisabschnitt gesperrt ist, befahren werden, sind vor unbefahrbaren Stellen provisorische Gleisabschlüsse zu errichten, die mit der Haltscheibe gekennzeichnet werden. fahrten in diese Bf-Gleise werden wie Einfahrten auf besetzte Gleise behandelt
Aufhebung von Gleissperren
Der Tfzf darf zur Beurteilung, ob eine Gleissperre aufgehoben werden darf, nicht herangezogen werden!
Keine Fahrten
Wird die Schutzmaßnahme - Keine Fahrten - beantragt. darf der Fdl im beantragten Abschnitt keine Fahrten zulassen.
(Im Gegensatz zur Gleissperre auch keine Neben- oder Verschubfahrten)