Betrieb-VII Flashcards

1
Q

Gleissperre

A

Schutzmaßnahme, wenn das Gleis nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen befahren werden darf

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2
Q

Falls Tfzf unbefahrbare Stelle vermutet

A

Sofort an den Fdl melden. Falls Verständigung nicht möglich, soll der Blockabschnitt möglichst nicht verlassen werden

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3
Q

Gleissperre

wann

A
  • unbefahrbare Stelle
  • bei Vorfällen, wenn die Befahrbarkeit zweifelhaft ist
  • Zugtrennung
  • fehlendes Schlusssignal
  • Anordnung in einer BETRA
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4
Q

Fahrten während Gleissperren

A

Muss ein Bf-Gleis, in dem ein Gleisabschnitt gesperrt ist, befahren werden, sind vor unbefahrbaren Stellen provisorische Gleisabschlüsse zu errichten, die mit der Haltscheibe gekennzeichnet werden. fahrten in diese Bf-Gleise werden wie Einfahrten auf besetzte Gleise behandelt

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5
Q

Aufhebung von Gleissperren

A

Der Tfzf darf zur Beurteilung, ob eine Gleissperre aufgehoben werden darf, nicht herangezogen werden!

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6
Q

Keine Fahrten

A

Wird die Schutzmaßnahme - Keine Fahrten - beantragt. darf der Fdl im beantragten Abschnitt keine Fahrten zulassen.
(Im Gegensatz zur Gleissperre auch keine Neben- oder Verschubfahrten)

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