Betrieb-IV Flashcards

1
Q

Betriebsabwicklung im Banhhof

35, 1

A

Für die gesamte Betriebsabwicklung im Bh ist der Fdl zuständig. Sind mehrere Fdl gleichzeitig eingeteilt, sind ihre Aufgabenbereiche in der Bsb abgegrenzt

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2
Q

Verständigung der Züge
Richtet sich an wen?

36, 1

A

An den Führer des führenden Tfz. Erfordet ein Auftrag die Verständigung des Zgf oder der Führer weiterer Tfz, so sorgt der den Auftrag erteilende hiefür, ggf. unter Mitwirkung der Zugmannschaft.

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3
Q

Schriftliche Aufträge an die Zugmannschaft

A

a) Buchfahrplan, Faplo
b) LA
c) Befehle (A, V, Sammel, ETCS)

Befehle müssen auch dann befolgt werden, wenn ausnahmsweise nicht das vorgeschriebene Befehlsmuster verwendet wird

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4
Q

Zub-/RCA-Auftrag

36, 2

A

Zub-Aufträge werden vom Zgf bzw. ZV im Zugsausgangs-/Grenzbh für die gesamte Laufstrecke des Zuges in zweif. Ausfertigung ausgestellt

Der RCA-Auftrag dient zur Verständigung des Tfzf über Besonderheiten und ev. Tätigkeiten am Zug.

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5
Q

Ausfertigung von Befehlen

36, 3,8

A

Fdl und Blockwärter
Grundsätzlich zweifach (außer Sammelbefehl), bei Bedarf mehr

der Fdl darf MA des ausführenden Betriebsdienstes - für jeden Einzelfall gesondert - den Auftrag zur Befehlsausfertigung erteilen.

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6
Q

Entgegennahme von Sammelbefehlen

36, 3

A

Während der Fahrt verboten

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7
Q

Regeln für Befehlsvorschreibungen

36, 9

A
  • nur Abkürzungen nach Anlage 1
  • bei mehreren Vorschr. auf einem Befehlsmuster, muss Reihenfolge Zuglauf entsprechen
  • Bei Verwendung mehrerer Vordrucke werden in einem A-Befehl die Vorschreibungen fortlaufend nummeriert; Nummer wird eingeringelt und ev. Hinweis (z.B: Nr. 1-A-Befehl); im Kopf der entsprechenden Befehlsmuster wird ebenfalls fortlaufende Nummer eingeringelt eingetragen.
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8
Q

Besonderheiten Aramis-O

36,9

A

Bei mehreren Befehlen in einem Ausdruck entfällt Zusammenstellung u. Nummerierung. Bei mehreren Seiten sind diese nummeriert u. ihre Gesamtzahl angegeben; nur letzte Seite ist zu unterschreiben
elektr. erstellte Befehle werden vom Aussteller nicht mehr unterschrieben
Entweder Angabe Namen Fdl und Ort oder Arbeitsplatz und Ort
Vorschreibungen für gesamten Zuglauf werden als erste Vorschreibung auf erster Seite angeführt
Mehrere solche Vorschreibungen aber als getrennter Befehl

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9
Q

Vorschreibungen, die nicht dem Zuglauf entsprechend eingeordnet werden können

36, 10

A

werden in die Nummerierung nicht einbezogen (z.B. Herabsetzung der Vmax auf Grund von Fahrzeugeinschränkungen, Vorsprungfahren etc.)

Für jede einzelne dieser Vorschreibungen muss gesondertes Muster verwendet werden.

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10
Q

Wann entfällt Nummerierung der Vorschreibungen

36, 11

A

Befehlsbeigabe nach Ausfolgung der nummerierten Befehle

Befehle, die ausnahmsweise nicht in dafür vorgesehenen Bh beigegeben werden

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11
Q

Vorschreibungen auf zweigleisigen Strecken

36, 12

A

Gelten grundsätzlich auf beiden Streckengleisen. erforderlichenfalls Zusatz “gilt nur auf dem Regelgleis (Gegengleis)”

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12
Q

Befehle bei vorhandenen Alternativstrecken

36, 13

A

Werden für beide Strecken ausgestellt. Die Vorschreibung ist mit der Streckennummer zu kennzeichnen.

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13
Q

Ausfolgung der Befehle

36, 14

A

Durch Fdl, in dessen Auftrag auch durch andere MA des ausführenden Betriebsdienstes, an den Führer des führenden Tfz.
Falls Verständigung des Zgf oder weiterer Tfzf erforderlich, sorgt Fdl für Ausfolgung der Gleichschriften

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14
Q

Gültigkeitsdauer der Befehle

36, 14

A

Gültig für den gesamten Lauf des Zuges (auch am Folgetag)

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15
Q

Empfangsbestätigung Befehl

36, 15

A

Tfzf des führenden Tfz auf der bei der ausfertigenden Stelle verbleibenden Gleichschrift; Lotsen fertigen mit

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16
Q

Überprüfung übernommener Befehle auf…

36, 15

A
Datum
Zugnummer
Nummerierung
Anzahl,
Lesbarkeit
Verständlichkeit
Zulässigkeit

Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit erfolgt nur im jeweils selbst befahrenen Streckenabschnitt, andere Befehle werden später vom übernehmenden Tfzf überprüft (der dann ggf zuständigen Fdl kontaktiert)

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17
Q

Befehlsübergabe
Allgemein

36, 17

A

Noch gültige Befehle sind grundsätzlich persönlich zu übergeben und zu übernehmen. Dies ist mit Anzahl, Datum, Uhrzeit und Name zu dokumentieren.

Ist persönliche Übergabe nicht möglich, sind noch gültige Befehle zu hinterlegen. Dokumentation s.o.
Falls keine Befehle ist eine Leermeldung zu dokumentieren.

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18
Q

Persönliche Übergabe

Anweisung PR

A

Übergabe Schriftlicher Aufträge ist im Bordbuch zu dokumentieren, Zugpapiere nicht
Bei Aramis-O Befehlsbündeln ist Seitenzahl einzutragen, nicht Anzahl der Vorschreibungen
Bei Vordrucken ist Anzahl getrennt und nach Art anzuführen

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19
Q

Befehlsübergabe nicht persönlich mit Tfz

A

Schriftliche Aufträge verbleiben im Bordbuch
Leermeldungen sind zu dokumentieren (“keine Vorschreibungen”)
Zugpapiere mit Bordbuch hinterlegen
Übern. Tfzf kontrolliert und bestätigt Übernahme im Bordbuch. Falls kein Eintrag ist Fdl bzw. zentraler Zugvorbereiter zu kontaktieren
Bei mehreren Tfz an Zugspitze ist jedes Bordbuch zu kontrollieren.

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20
Q

Befehlsübergabe nicht persönlich ohne Tfz

A

Ankommender Tfzf schreibt Anzahl der Aufträge ins Bordbuch mit Vermerk “Übergabeprotokoll” (in Befehlsübernahmefeld) und ins Befehlsübergabeprotokoll ein.
Aufträge werden gemeinsam mit Zugpapieren und Übergabeprotokoll hinterlegt (Postkasten, versiegelte Übergabetasche)
Übernehmender Tfz trägt Angaben des Protokolls im Bordbuch des neuen Tfz ein und bestätigt mit aktueller Uhrzeit

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21
Q

Vorbereitend ausgestellte Befehle

36, 19

A

können dem Tfzf ausgefolgt werden. Befehle gelten dann als beigegeben, wenn der Tfzf mit der Zugnummer beim zuständigen Fdl Empfang bestätigt hat (durch Vorlesen der ganzen Vorschreibung, der Befehls-ID oder des Befehlcodes)

(grundsätzlich sollte aber in diesen Fällen Sammelbefehl verwendet werden)

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22
Q

Beigabe elektr. übermittelter Befehle

36, 19

A

Ist eine Betriebsstelle unbesetzt, darf ein vorbereiteter Befehl von einem MA des ausführenden Betriebsdienstes an ein vor Ort befindliches Gerät übermittelt werden. Papierformat darf A4, Größe des Aufdruckes aber nur A5 sein, Bedruckung nur einseitig!

Tfzf bestätigt Besitz und Inhalt des Befehls an zuständigen Fdl

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23
Q

Widerruf von Aufträgen

36, 20

A

Schriftliche Aufträge dürfen nur schriftlich widerrufen werden

(“Widerruf [ürsprunglicher Auftrag]”)

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24
Q

Änderungen im Zugverkehr

37

A

Fahrplanangaben des Stammzuges gelten auch für seine Vor- und Nachzüge. Fahrpläne für Sonderzüge durch Faplo oder Betra

Ändert sich innerhalb des Zuglaufs mit “Hülsennummer” (mehrere Fahrpläne) der Fahrplan, ist der Tfzf schriftlich zu verständigen, bei Zügen mit einem Fahrplan ist mdl/fmdl ausreichen.

Änderungen Zugart erfordern schriftliche Verständigung.

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25
Q

Fahrweg eines Zuges

39, 1

A

a) Einfahrende, haltende Züge: Gleisabschnitt von Verschubhalttafel (Trapeztafel) bis Ende Einfahrgleis
b) Vorrückende Züge: Gleisabschnitt von Zugschluss bis Ende Einfahrgleis
c) Ausfahrende Züge: Gleisabschnitt von Zugschluss bis Höhe Verschubhalttafel (Trapeztafel)

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26
Q

Ende Einfahrgleis

39, 2

A

Das jeweils ersterreichte der folgenden Signale, welches nicht zu überfahren ist:

a) AS mit allen Signalbegriffen
b) ZS mit - HALT -
c) Schutzsignal mit - FAHRVERBOT -
d) Signal Fahrwegende
e) Sperrsignal an Stumpfgleisabschlüssen

In Ausnahmefällen schriftliche Bekanntgabe

In Bf ohne ES: Weichenspitze oder Grenzmarke auf Ausfahrseite

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27
Q

Begriff Fahrstraße

39, 4,7

A

Der gesicherte Fahrweg

Zugfahrten dürfen nur über Fahrstraßen zugelassen weden, davor muss Fahrstraßenprüfung durchgeführt werden. dazu gehört die Prüfung, ob Fahrweg samt Grenzmarken frei ist.

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28
Q

Bildung von Fahrstraßen durch Verschubstraßen

39, 4

A

Werden Fahrstraßen durch Verschubstraßen mit dem Signal - VERSCHUBVERBOT AUFGEHOBEN - gebildet, sind nP-Züge zu verständigen, dass Fahrt nicht als Verschubfahrt durchgeführt wird.

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29
Q

Zurückstellung von Signalen

40, 10

A

Muss ein bereits freizeigendes HS (od. Schutzs.) zurückgestellt werden und befindet sich der Zug bereits im Abschnitt vor diesem Signal, muss - ausgenommen bei Gefahr - der Zug vor der Rückstellung verständigt werden

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30
Q

Starke Abweichung von Fahrplanzeit

41, 4

A

Starke verspätete oder mit großem Vorsprung fahrende Züge sollen in einen entsprechenden Fahrplan umgelegt werden. Der Zug wir schriftlich verständigt.

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31
Q

Anhalten vor Trapeztafel

41, 8

A

Ist im Fahrplan mit Zeichen vorgeschrieben.

Andernfalls schiftliche Verständigung
“Vor Trapeztafel des Bahnhofes …… anhalten!”

Bei Entfall des Halts:
“Halt vor Trapeztafel des Bahnhofes …… entfäält!”

Ein vor der Tafel haltender Zug setzt die Fahrt vor, wenn er das Signal - KOMMEN - wahrgenommen hat. Dieses gibt der Fdl (Geschäftsführer) selbst oder ein im Bh befindliches Tfz in seinem Auftrag

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32
Q

Übergang von Zug- in Verschubfahrt
P- od. Leerpersonenzug

41, 9

A

Am Ende des Einfahrgleises…

  • Durch den Stillstand am letzten Bahnsteig des Zuglaufes
  • Anordnung Fdl mdl/fmdl
  • mit Symbol “Vereinigen” im Buchfahrplan (nur in Bh mit ZS od. Schutzs. neuer Bauart
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33
Q

Übergang von Zug- in Verschubfahrt
nP-Zug

41, 9

A
  • Anordnung Fdl mdl/fmdl

- Verständigung mittels Signal - VERSCHUBVERBOT AUFGEHOBEN - (ausg. rückstrahlend)

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34
Q

Wann beginnt die Zugfahrt?

41, 10

A

Nach Erteilung der Zustimmung zur Abfahrt

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35
Q

Gleiswechselbetrieb

42, 1

A

Streckengleise können signalmäßig in beide Richtungen befahren werden. Streckenabschnitte mit Gleiswechselbetrieb sind mit Anführung des Regelgleises in der StL angegeben.

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36
Q

Änderung des Einfahr-/Ausfahrgleises

43, 5

A

Verständigung nur nötig, wenn in Bh mit Form-EVS ohne GVA Einfahrt mit Geschwindigkeitsbegrenzung nötig. Auftrag durch

a) schriftlich
b) durch Belassen des EVS (od. ZVS) in - VORSICHT -
c) durch Anhalten beim ES (od. ZS)

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37
Q

Definition besetztes Gleis

43, 6

A

Gleis bzw. -abschnitt, das nicht in der ganzen Länge des Fahrwegs (einschließlich Grenzmarken) frei oder befahrbar ist. Ab dem deckenden Signal bzw. ab der Trapeztafel Fahren auf Sicht.

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38
Q

Wahl des Haltepunkts
Planmäßig haltende P-Züge

44, 1

A
  1. Zugspitze ersterreichter - HALTEPUNKT -
  2. Orientierungstafeln
  3. Bahnsteiggerechtes Anhalten
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39
Q

Wahl des Haltepunkts
nP-Züge, Züge mit Betriebsaufenthalt, Außerplanmäßig haltende Züge

44, 2

A

Ende des Einfahrgleises

für nP-Züge ev. Orientierungstafeln

40
Q

Anhalten von Zügen vor Ende Einfahrgleis

44, 3

A

Tfzf ist vom vorzeitigen Haltepunkt schriftlich zu verständigen (keine km-Angaben, nur durch markante Punkte, Verständigung durch Tfz-Fahrordnung möglich)

41
Q

Grenzfreies Anhalten

44, 4

A

Zugspitze und -schluss eines im Bh haltenden Zuges müssen grenzfrei stehen (ausg. überlange Züge oder nur kurz anhaltende Züge [z.B. Befehlsbeigabe])

42
Q

Grenzfreimeldung

44, 6

A

Falls nicht durch Sicherungsanlage, Fdl oder Stellwerkswärter:

Zub mdl/fmdl meldet grenzfreie Einfahrt mit Wortlaut
“(Zugnr.) grenzfrei mit Schlusssignal”

(festgelegt in StL, Bsb. Im 0:0 Betrieb erfolgt Meldung durch Tfzf)

43
Q

Abfahren von Zügen im Bh

45, 1

A

Im Bh darf grundsätzlich kein Zug ohne Zustimmung des Fdl abfahren

44
Q

Voraussetzungen für Zustimmungserteilung

45, 2

A

Fdl muss sich überzeugen, dass

a) alle Voraussetzungen für die sichere Durchführung der Zugfahrt erfüllt sind (z.B. Fahrstraßenprüfung, Zugmeldeverfahren, EK bedienen, Abfahrbereitschaft)
b) erforderliche Verständigungen durchgeführt sind
c) das führende Tfz nicht über das AS steht
d) sonstige Anordnungen befolgt wurden (Bsb)

45
Q

An wen richtet sich die Zustimmung

45, 3

A

An die Zugmannschaft

46
Q

Wie wird die Zustimmung erteilt

45, 3

A

a) durch den angezeigten Freibegriff an EinzelAS/ZS, Signalnachahmern, VS, SchS, Erlaubniss. sowie Signalen - ZUSTIMMUNG -
b) in Bf ohne zustimmende Signale bzw. Bf mit Gruppensignalen ohne Erlaubnis. mdl/fmdl mit Wortlauft “Zustimmung zur Abfahrt für (Zugnummer) erteilt.”
c) bei untauglichen EinzelAS/ZS sowie SchS, durch die Verständigung zur Vorbeifahrt an untauglichen Signalen
d) bei untauglichen Gruppensignalen durch c + Wortlaut b
e) ETCS-Fahrerlaubnis

47
Q

Wann beginnt der Prozess “Abfahrt”

45, 3

A

Nach Stillstand des Zuges. Signale die während der Einfahrt des Zuges angetroffen werden, erteilen keine Zustimmung für die nachfolgende Abfahrt des Zuges.

48
Q

Bf, in denen die Zustimmung mit Wortlaut erteilt wird
Eintrag in Streckenliste

45, 3

A

Bf mit Gruppensignalen: “Verm”

Bf ohne zustimmende Signale: “mdl/fmdl”

49
Q

Falls am selben Gleisabschnitt vor dem zustimmenden Signal mehrere Züge hintereinander zur Abfahrt bereit stehen

A

Jene Züge sind zu verständigen, für die die Zustimmung nicht gilt (“Zustimmung gilt nicht für Zug ……”)

(Ausgenommen Zustimmungserteilung erfolgt mdl/fmdl)

50
Q

Vermittlung der Zustimmung durch Zub an Tfzf

45, 4

A

a) Wenn Zustimmung für Tfzf nicht wahrnehmbar und das Signal - ZUSTIMMUNG VERMITTELN - angebracht ist
b) bei unvorhergesehenen sichtbehinderten Verhältnissen auch ohne Signal s.o.
c) durch Signal - ABFAHREN ERLAUBT -

51
Q

Tfzf hat keine Sicht auf zustimmendes Signal aber Zub gibt - FERTIG -

45, 4

A

Tfzf fordert Zub auf, ihm die Zustimmung zu vermitteln

52
Q

Anweisung zur Vermittlung der Zustimmung zur Abfahrt

45, 4

A
  • Tfzf darf sich bei vermittelter Zustimmung (außer mdl/mfdl 3b) keinesfalls darauf verlassen, dass das ersterreichte HS/SchS frei zeigt.
  • Für die Signalbeachtung ist der Tfzf alleine verantwortlich.
  • Solange sich der Tfzf von der “Freistellung” nicht selbst überzeugt hat muss die Geschwindigkeit so gewält werden, dass vor dem Signal sicher angehalten werden kann
53
Q

Wann entfällt Zustimmung

45, 5

A

a) bei Dienstruhe
b) wenn sich im Bh ein Bahnsteig zur Gänze nach dem AS befindet
c) in Bahnsteigbereichen mit dem Signal - ZUSTIMMUNG ENTFÄLLT -. Der Tfzf muss damit rechnen, dass das nächsterreichte Signal auch einen Haltbegriff zeigen kann.

54
Q

Wann gilt - ZUSTIMMUNG ENTFÄLLT - nicht?

45, 5

A

Wenn nach dem zustimmenden Signal ein Zug gebildet wird und sich die Zugspitze zwischen zustimmendem Signal und Signal - ZUSTIMMUNG ENTFÄLLT - befindet

55
Q

Vorrücken

45, 6

A

Soll ein Zug, der in einem Bh nicht unmittelbar vor einem HS od. SchS steht, seine Fahrt beginnen od. fortsetzen, kann der Fdl das Vorrücken bis zum nächsten obg. Signal anordnen: schriftlich od. mündlich mit dem Wortlaut:

“Zug …… vorrücken!”

Tfzf gibt bei P-Zügen den Auftrag mdl/fmdl an den Zgf weiter, dieser stellt Abfahrtbereitschaft her.

Fahrt erfolgt als Zugfahrt, Vmax 40 km/h, nächstes Signal kann auch Halt sein.

56
Q

Bereitschaft zur Abfahrt

45, 7

A

a) bei P-Zügen, die -auch nur zum Teil - in Bahnsteigbereichen stehen oder
b) wenn es schriftlich vorgeschrieben ist

stellt grundsätzlich die Zugbegleitmannschaft unmittelbar vor Abfahrt die Bereitschaft zur Abfahrt her.
Der an der Spitze befindliche Zub teilt diese dem Tfzf mdl/fmfl oder mit Signal - FERTIG - mit.

Bei P-Zügen ohne Zub steltt der Tfzf die Bereitschaft zur Abfahrt her.

57
Q

Entfall der Bereitschaft zur Abfahrt

45, 7

A
  • Bei außerplanmäßigen Aufenthalten bei tauglicher seitenselektiver Türsteuerung.
  • Kommt ein Zug im Bereich eines außer Betrieb befindlichen Bahnsteiges zum Stillstand.
58
Q

P-Zug kommt nach dem Anfahren wieder zum Stillstand

45, 7

A

Eine neuerliche Bereitschaft zur Abfahrt ist notwendig

bei Zügen mit seitenselektiver Türsteuerung nur dann, wenn Türen freigegeben wurden

59
Q

Anhalten bei Bahnsteig außer Betrieb

45, 8

A

Bei nicht vorhandener seitenselektiver Türsteuerung verständigt das EVU die Bahnbenützenden darüber, dass nicht ausgestiegen werden darf. Bereitschaft zur Abfahrt ist nicht herzustellen.

60
Q

Wann fährt der Zug ab

45, 9

A

Wenn die Zustimmung erteilt und bei Herannahen der Abfahrtszeit die Bereitschaft zur Abfahrt hergestellt wurde. Die Abfahrt eines P-Zuges darf nicht vor der öffentlich verlautbarten planmäßigen Abfahrtszeit erfolgen.

Für die Einhaltung der Abfahrtszeit sind Zub und Tfzf verantwortlich

Bei nP-Zügen genügt die Zustimmung zur Abfahrt.

61
Q

Außerplanm. Anhalten
Grundsatz

46, 1

A

Züge dürfen außerplanm. nur angehalten werden, wenn zwingende betriebliche Gründe hierfür vorliegen; sonst ist die Zustimmung des EVU erforderlich

62
Q

Außerplanm. Anhalten
Vorgang

46, 2

A

Anhalten des Zuges entweder

a) schriftlich (Befehl) oder

b) mit AVS/ZVS - VORSICHT - und
- AS/ZS - HALT - od.
- SchS - FAHRVERBOT - od.
- Signal - FAHRWEGENDE -

63
Q

Außerplanm. Anhalten im Trapeztafelbh.

46, 3

A

Muss der Zug bei der Trapeztafel anhalten, wird er dort vom außerplanmäßigen Anhalten schriftlich (Befehl) verständigt. Andernfalls muss er möglichst weit vor der Trapeztafel mit Gefahrsignal angehalten und mdl. verständigt werden.

64
Q

Entfall von Aufenthalten

46, 4

A

Aufenthalte dürfen entfallen, wenn sich der Fdl davon überzeugt hat, dass sie nicht benötigt werden.
veröffentlichte planmäßige Aufenthalte von P-Zügen dürfen nur mit Zustimmung des EVU entfallen.
Die Züge sind vom Entfall schriftlich (Befehl) zu verständigen.

65
Q

Durchfahren

46, 5

A

Zug erhält Zustimmung zum Durchfahren
a) in Bh mit AS durch Freistellung des AS/ZS (sowie Erlaubnissignals, bei untauglichem Signal durch Verständigung zur Vorbeifahrt an untauglichem Signal

b) in Bh ohne AS schriftlich (Befehl)

66
Q

Bedarfsaufenthalt
Grundsätze

46, 6

A

Bedarfsaufenthalte können bei P-Zügen vorgesehen werden, wenn eine eindeutige Verständigung (z.B. mdl, fmdl, Haltewunschtaste, …) des Tfzf gewährleistet ist. Der Zug gilt weiterhin als Durchfahrzug

67
Q

Verhalten bei Bedarfsaufenthalt

46, 7

A

P-Züge müssen in Bst mit Bedarfsaufenthalt so langsam einfahren, dass sie anhalten können, sobald am Bahnsteig Bahnbenützende wahrgenommen werden. Wollen Bahnbenützende aussteigen, verständigen die Zub den Tfzf, ausgenommen bei Haltewunschtaste

68
Q

Vorsprungfahren

47, 8

A

P-Züge dürfen nicht vor der öffentlich verlautbarten Abfahrtszeit abfahren (Außnahme: Halt mit Fußnote “Hält nur zum Aussteigen” im Buchfahrplan)

P-Vorzügen wird das Ausmaß des Vorsprungs mit A-Befehl vorgeschrieben.

69
Q

Kreuzungen, Vorfahren

48, 1-9

A

Ausweichen von Zügen, die das selbe Streckengleis benutzen bei

  • entgegengesetzter Fahrtrichtung (Kreuzung)
  • gleicher Fahrtrichtung (Vorfahren)

Züge werden davon grundsätzlich nicht verständigt.

70
Q

Überlange Züge
Def.

49, 1-3

A

Überlang ist ein Zug, dessen Länge die Aufnahmsfähigkeit eines Bahnhofs (StL) überschreitet.

Grundsätzlich dürfen P-Züge nicht länger als die Bahnsteigkanten der Haltebh und Haltestellen (StL) sein

71
Q

Überlange Züge
Vorgangsweise

49, 4

A

Bh, der den Zug bildet, verständigt die betroffenen Haltebh. Diese müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen (z.B. Einfahränderung, Vorziehen). Ist das nicht möglich bzw. der Zug für den Bahnsteig einer Haltestelle zu lang, werden die Zub beauftragt, die Bahnbenutzenden von den gebotenen Ausstiegsmöglichkeiten zu verständigen.

Die Entscheidung, ob über das Bahnsteigende hinausgefahren wird, liegt beim Zugführer.
Ohne Verständigung darf mit dem Tfz über das Bahnsteigende gefahren werden (wenn kein Signal Haltepunkt)
Mit Verständigung (Zub-Auftrag) muss über das Bahnsteigende gefahren werden.

72
Q

Zub Auftrag
Überlanger Zug

49, 4

A

Wird festgestellt, dass ein Zug in einer Bst mit fahrplanmäßig veröffentlichtem Halt zu lang ist, wird - wenn ein Vorziehen möglich ist - durch den Zgf bzw. ZV ein ZUB-Auftrag ausgestellt.

Der Tfzf fährt in der betroffenen Bst um eine Tfz-Länge über das Bahnsteigende, max. bis zur Orientierungstafel “Lok”

73
Q

Wann kann Signalabhängigkeit aufgehoben sein

50, 1

A

a) bei untauglichen Signalen sowie bei Ausfahrt ohne AS

b) bei Störungen oder Arbeiten an der Signalanlage

74
Q

Fehlende Signalabhängigkeit
Geschwindigkeit

50, 2

A

Vmax 40 km/h im betroffenen Bereich, diesfalls sind die Fahrten schriftlich (Befehl, La) von der aufgehobenen Signalabhängigkeit zu verständigen

Wird einer Fahrt die Vorbeifahrt an einem untauglichen Signal gestattet gilt dies als Verständigung für den anschließenden Weichenbereich.

75
Q

Untaugliche Signale
Def.

51, 1

A

Signale, die nicht bedient (frei- oder haltgestellt) werden können oder dürfen. Erloschene Lichtsignale sind untauglich.

76
Q

Vorbeifahrt an untauglichen Signalen
Möglichkeiten zur Erteilung

51, 5

A

a) Ersatz- od. Vorsichtssignal
b) mdl für das nächst erreichte HS od. SchS durch den Fdl od. einen von ihm beauftragten MA des ausf. Betrd. od. schriftlich (Befehl) am Standort des Signals mit Wortlaut:
“ (Signal) untauglich! Vorbeifahrt für (Zugnummer) am AS/ES/ZS/SchS/DS/BS (Signalbezeichnung) erlaubt!”
c) mit SIgnal - VORBEIFAHRT ERLAUBT -, wenn der Zug zuvor schriftlich (Befehl, La) mit dem Wortlaut verständigt wurde:
“ (Signal) untauglich! Beim (Signal) in (Bst) auf Signal - VORBEIFAHRT ERLAUBT - achten, bei Fehlen anhalten!”

77
Q

Untaugliche Signale
Tfzf hat Erlaubnis zur Vorbeifahrt einzuholen

51, 6

A

Dies ist schriftlich (Befehl, La) vorzuschreiben:

” (Signal) in (Bst) untauglich! Fahrerlaubnis einholen!”

Der Fdl erteilt die Erlaubnis zur Vorbeifahrt schriftlich (Befehl) gemäß 51, 5 b)

78
Q

Untaugliche Signale
Mehrere untaugliche Signale in einem Bh

51, 8

A

Am Standort eines Signals darf die Verständigung und Erlaubnis zur Vorbeifahrt an den anderen untauglichen Signalen des gleichen Bh erteilt werden. Dies gilt sinngemäß auch für im Ausfahrweg liegende untaugliche Signale bei ihm Bh haltenden Zügen.
Verständigung darf nur schriftlich erfolgen.
Im Sammelbefehl 1.1. mehrere Signale eintragen

79
Q

Untaugliche Formsignale

51, 10

A

Kann ein FormHS nicht auf Halt gestellt werden, muss die rückgelegene Zugfolgestelle verständigt werden. Eine Zugfahrt auf das betroffene Signal darf nur zugelassen werden, wenn der Zug schriftlich nach Abs 5 verständigt ist. Kann eine FormVS nicht in Stellung - VORSICHT - gebracht werden, darf eine Zugfahrt auf das betroffene Signal hin nur zugelassen werden, wenn der Zug schriftlich (Befehl) verständigt ist:
“……vorsignal des (Bst) untauglich. Vorsichtsstellung annehmen!”

80
Q

Signal wieder tauglich

51, 11

A

Wird ein Signal wieder tauglich und sind Fahrten mit Vorschriebung gem. Abs. 5/6 schriftlich verständigt, sind vor Freistellung der Signale die Verständigungen zu widerrufen.

81
Q

Untaugliche BS ohne Ersatz-/Vorsichtssignal

51, 12

A

Kann bei Sbls das Ersatz-/Vorsichtssignal nicht bedient werden, so dürfen die Züge schriftlich (Befehl) beauftragt werden:
“Blocksignal(e) und Vorsignal(e) der Selbstblockstelle(n) …… ausnahmsweise nicht beachten!”

PZB ist wirksam!

82
Q

Untaugliche Signale
Geschwindigkeitsverminderung

51, 13

A

Bei Fahrten, für die sonst ein GA mit der Kennziffer “2” oder “3” aufleuchtet, darf das Signal - ERSATZSIGNAL- o. - VORSICHTSSIGNAL - sowie Signal - VORBEIFAHRT ERLAUBT - erst dann verwendet werden, wenn die Fahrt von der Geschwindigkeitsverminderung schriftlich (Befehl) verständigt wurde.

83
Q

Ausfahrt ohne AS

52

A

Bei einer Ausfahrt ohne AS wird in einem Bh mit AS ein Gleis benützt, für das kein AS vorhanden ist.
Der Zug wird schriftlich (Befehl) verständigt:
“Zug fährt ohne Ausfahrsignal aus!”
Der Befehl darf erst ausgefolgt werden, wenn alle Voraussetzungen für die Zustimmung zur Abfahrt gegeben sind (also gemeinsam mit Erteilung der Zustimmung)
HS im Ausfahrweg werden nicht beachtet. Vmax 40 km/h im Weichenbereich
Ist für bestimmte Fahrten, für die kein AS vorhanden ist, ein ZS vorgesehen, übernimmt dieses die Funktion des AS

84
Q

Längerer Halt

54

A

Ist der außerplanmäßige Stillstand eines P-Zugs von mehr als 10 min außerhalb eines Bahnsteigbereiches
Es ist sofort eine Prognose der voraussichtlichen Dauer zu erstellen und danach zu trachten, den Zug so rasch als möglich in einen Bahnsteigbereich zu bringen

85
Q

Schienengleiche Übergänge zu Bahnsteigen
Grundsätze

54, 1-2

A

Fahrten dürfen auf Übergängen, die Bahnbenützende überschreiten müssen, grundsätzlich nicht zugelassen werden.
Falls doch nötig folgende Maßnahmen:
- Beaufsichtigen oder Sperren, oder
- Vmax 40 km/h
Ist vmax 40 nicht über Signalisierung oder Eintrag im Bfp (zusammen mit Orientierungstafel “Ü”) gegeben, ist der Zug (Nebenfahrt) schriftlich (Befehl, Fahrtanweisung) zu verständigen.
40 km/h gelten bis zur Vorbeifahrt mit Zugspitze am Bahnsteigübergang

86
Q

Anfahren des Zuges vor Übergang

54, 3

A

Wird vor dem Anfahren des Zuges (Nebenfahrt) vor einem Übergang erkannt, dass Bahnbenutzende im Begriff stehen, diesen zu benützen, müssen sie vor dem Anfahren gewarnt werden (Zuruf, Signal Achtung…)

87
Q

Verschubfahrten über Übergänge

54, 4

A

Werden Verschubfahrten über Übergänge, die von Bahnbenutzenden benützt werden, notwendig, sind die Übergänge zu beaufischtigen. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, ist am Übergang mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren

88
Q

Fehlverhalten von Bahnbenützenden

54, 6

A

Wird erkannt, dass Bahnbenützende die vorgesehenen Übergänge nicht benützend oder auf der falschen Seite aussteigen, müssen sie in geeigneter Weise gewarnt werden. Bahnbenützende, die auf- oder abspringen wollen, werden durch Zuruf gewarnt, nicht aber gewaltsam gehindert

89
Q

Benützung nicht vorsehener Bahnsteige

54, 7-8

A

Benützt ein Zug nicht den vorhergesehenen Bahnsteig, müssen die Bahnbenützenden in der betreffenden Bst verständigt werden.

War dies nicht möglich, werden die Züge schriftlich (Befehl) beauftragt:
“In (Bst) konnten Bahnbenützende nicht verständigt werden. Bahnbenützende einholen!”
Zuständigt ist der Zgf (oder Tfzf bei 0:0)

90
Q

Dienstruhe
Allgemeines

56, 1

A

Bh und Blockstellen können zeitweise unbesetzt bleiben (Dienstruhe). Möglichkeiten:

  • planmäßige Fahrten
  • ohne planmäßige Fahrten
  • ohne Fahrten
91
Q

Dienstruhe mit planmäßigen Fahrten

56, 6

A

HS und SchS sind mit Signal - DIENSTRUHE - zu kennzeichnen, außer sie sind freizeigend.
In Bh ist das Signal - DIENSTRUHE - am Bahnsteig aufzustellen.

92
Q

Dienstruhe mit planmäßigen Fahrten
Untaugliche Signale bzw. fehlendes Signal - DIENSTRUHE -

56, 8

A

Werden in einer Bst HS od. SchS untauglich oder fehlt das Signal - DIENSTRUHE - an den HS/SchS ist die jeweils betroffene Fahrt von der Dienstruhe und der Erlaubnis zur Vorbeifahrt zu verständigen.
Felt in einer Bst das Signal - DIENSTRUHE - am Bahnsteig, sind für die Weiterfahrt entsprechende Weisungen des zuständigen Fdl einzuholen,

93
Q

Dienstruhe mit planmäßigen Fahrten
nP-Züge mit Entfall des Aufenthalts

56, 8

A

Falls Zug nicht verständigt: In der betreffenden Bst anhalten und Kontakt mit Fdl aufnehmen. Ist dies nicht möglich, so darf die Weiterfahrt nach Ablauf der Dauer des planmäßigen Aufenthalts erfolgen.
Freizeigendes AS bei Dienstruhe ist Durchfahrauftrag.

94
Q

Dienstruhe ohne planmäßige Fahrten

56, 14

A

Ist ausnahmsweise eine Fahrt durchzuführen, ist für den befahrenen Streckenabschnitt der Anhang 1 zur StL schriftlich (Befehl) vorzuschreiben.
Ist von dieser Situation nur eine Bst betroffen, sind die betreffenden Angaben des Anhangs 1 zur StL schriftlich (A-/V-Befehl) vorzuschreiben.

95
Q

Vorbemerkungen zum Anhang 1 der StL

56, 14

A

x) vor allen angeführten EK mit EKSA - ausgenommen jene mit EKÜS - müssen Züge und NEbenfahrten, die während der Dienstruhe verkehren, anhalten. Weiterfahrt erst nach Abgabe des Signals - ACHTUNG -
x) Die in den Bst angeführten Signale sind ausnahmsweise nicht zu beachten. Vmax im Weichenbereich 40 km/h
x) Anhang 1 darf nicht für geplante Fahrten verwendet werden
x) Anhang 1 gilt als V-Befehl. Er ist dem Tfzf bei fahrten während der Dienstruhe auszufolgen und mit A-Befehl vorzuschreiben.