Betrieb-IV Flashcards
Betriebsabwicklung im Banhhof
35, 1
Für die gesamte Betriebsabwicklung im Bh ist der Fdl zuständig. Sind mehrere Fdl gleichzeitig eingeteilt, sind ihre Aufgabenbereiche in der Bsb abgegrenzt
Verständigung der Züge
Richtet sich an wen?
36, 1
An den Führer des führenden Tfz. Erfordet ein Auftrag die Verständigung des Zgf oder der Führer weiterer Tfz, so sorgt der den Auftrag erteilende hiefür, ggf. unter Mitwirkung der Zugmannschaft.
Schriftliche Aufträge an die Zugmannschaft
a) Buchfahrplan, Faplo
b) LA
c) Befehle (A, V, Sammel, ETCS)
Befehle müssen auch dann befolgt werden, wenn ausnahmsweise nicht das vorgeschriebene Befehlsmuster verwendet wird
Zub-/RCA-Auftrag
36, 2
Zub-Aufträge werden vom Zgf bzw. ZV im Zugsausgangs-/Grenzbh für die gesamte Laufstrecke des Zuges in zweif. Ausfertigung ausgestellt
Der RCA-Auftrag dient zur Verständigung des Tfzf über Besonderheiten und ev. Tätigkeiten am Zug.
Ausfertigung von Befehlen
36, 3,8
Fdl und Blockwärter
Grundsätzlich zweifach (außer Sammelbefehl), bei Bedarf mehr
der Fdl darf MA des ausführenden Betriebsdienstes - für jeden Einzelfall gesondert - den Auftrag zur Befehlsausfertigung erteilen.
Entgegennahme von Sammelbefehlen
36, 3
Während der Fahrt verboten
Regeln für Befehlsvorschreibungen
36, 9
- nur Abkürzungen nach Anlage 1
- bei mehreren Vorschr. auf einem Befehlsmuster, muss Reihenfolge Zuglauf entsprechen
- Bei Verwendung mehrerer Vordrucke werden in einem A-Befehl die Vorschreibungen fortlaufend nummeriert; Nummer wird eingeringelt und ev. Hinweis (z.B: Nr. 1-A-Befehl); im Kopf der entsprechenden Befehlsmuster wird ebenfalls fortlaufende Nummer eingeringelt eingetragen.
Besonderheiten Aramis-O
36,9
Bei mehreren Befehlen in einem Ausdruck entfällt Zusammenstellung u. Nummerierung. Bei mehreren Seiten sind diese nummeriert u. ihre Gesamtzahl angegeben; nur letzte Seite ist zu unterschreiben
elektr. erstellte Befehle werden vom Aussteller nicht mehr unterschrieben
Entweder Angabe Namen Fdl und Ort oder Arbeitsplatz und Ort
Vorschreibungen für gesamten Zuglauf werden als erste Vorschreibung auf erster Seite angeführt
Mehrere solche Vorschreibungen aber als getrennter Befehl
Vorschreibungen, die nicht dem Zuglauf entsprechend eingeordnet werden können
36, 10
werden in die Nummerierung nicht einbezogen (z.B. Herabsetzung der Vmax auf Grund von Fahrzeugeinschränkungen, Vorsprungfahren etc.)
Für jede einzelne dieser Vorschreibungen muss gesondertes Muster verwendet werden.
Wann entfällt Nummerierung der Vorschreibungen
36, 11
Befehlsbeigabe nach Ausfolgung der nummerierten Befehle
Befehle, die ausnahmsweise nicht in dafür vorgesehenen Bh beigegeben werden
Vorschreibungen auf zweigleisigen Strecken
36, 12
Gelten grundsätzlich auf beiden Streckengleisen. erforderlichenfalls Zusatz “gilt nur auf dem Regelgleis (Gegengleis)”
Befehle bei vorhandenen Alternativstrecken
36, 13
Werden für beide Strecken ausgestellt. Die Vorschreibung ist mit der Streckennummer zu kennzeichnen.
Ausfolgung der Befehle
36, 14
Durch Fdl, in dessen Auftrag auch durch andere MA des ausführenden Betriebsdienstes, an den Führer des führenden Tfz.
Falls Verständigung des Zgf oder weiterer Tfzf erforderlich, sorgt Fdl für Ausfolgung der Gleichschriften
Gültigkeitsdauer der Befehle
36, 14
Gültig für den gesamten Lauf des Zuges (auch am Folgetag)
Empfangsbestätigung Befehl
36, 15
Tfzf des führenden Tfz auf der bei der ausfertigenden Stelle verbleibenden Gleichschrift; Lotsen fertigen mit
Überprüfung übernommener Befehle auf…
36, 15
Datum Zugnummer Nummerierung Anzahl, Lesbarkeit Verständlichkeit Zulässigkeit
Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit erfolgt nur im jeweils selbst befahrenen Streckenabschnitt, andere Befehle werden später vom übernehmenden Tfzf überprüft (der dann ggf zuständigen Fdl kontaktiert)
Befehlsübergabe
Allgemein
36, 17
Noch gültige Befehle sind grundsätzlich persönlich zu übergeben und zu übernehmen. Dies ist mit Anzahl, Datum, Uhrzeit und Name zu dokumentieren.
Ist persönliche Übergabe nicht möglich, sind noch gültige Befehle zu hinterlegen. Dokumentation s.o.
Falls keine Befehle ist eine Leermeldung zu dokumentieren.
Persönliche Übergabe
Anweisung PR
Übergabe Schriftlicher Aufträge ist im Bordbuch zu dokumentieren, Zugpapiere nicht
Bei Aramis-O Befehlsbündeln ist Seitenzahl einzutragen, nicht Anzahl der Vorschreibungen
Bei Vordrucken ist Anzahl getrennt und nach Art anzuführen
Befehlsübergabe nicht persönlich mit Tfz
Schriftliche Aufträge verbleiben im Bordbuch
Leermeldungen sind zu dokumentieren (“keine Vorschreibungen”)
Zugpapiere mit Bordbuch hinterlegen
Übern. Tfzf kontrolliert und bestätigt Übernahme im Bordbuch. Falls kein Eintrag ist Fdl bzw. zentraler Zugvorbereiter zu kontaktieren
Bei mehreren Tfz an Zugspitze ist jedes Bordbuch zu kontrollieren.
Befehlsübergabe nicht persönlich ohne Tfz
Ankommender Tfzf schreibt Anzahl der Aufträge ins Bordbuch mit Vermerk “Übergabeprotokoll” (in Befehlsübernahmefeld) und ins Befehlsübergabeprotokoll ein.
Aufträge werden gemeinsam mit Zugpapieren und Übergabeprotokoll hinterlegt (Postkasten, versiegelte Übergabetasche)
Übernehmender Tfz trägt Angaben des Protokolls im Bordbuch des neuen Tfz ein und bestätigt mit aktueller Uhrzeit
Vorbereitend ausgestellte Befehle
36, 19
können dem Tfzf ausgefolgt werden. Befehle gelten dann als beigegeben, wenn der Tfzf mit der Zugnummer beim zuständigen Fdl Empfang bestätigt hat (durch Vorlesen der ganzen Vorschreibung, der Befehls-ID oder des Befehlcodes)
(grundsätzlich sollte aber in diesen Fällen Sammelbefehl verwendet werden)
Beigabe elektr. übermittelter Befehle
36, 19
Ist eine Betriebsstelle unbesetzt, darf ein vorbereiteter Befehl von einem MA des ausführenden Betriebsdienstes an ein vor Ort befindliches Gerät übermittelt werden. Papierformat darf A4, Größe des Aufdruckes aber nur A5 sein, Bedruckung nur einseitig!
Tfzf bestätigt Besitz und Inhalt des Befehls an zuständigen Fdl
Widerruf von Aufträgen
36, 20
Schriftliche Aufträge dürfen nur schriftlich widerrufen werden
(“Widerruf [ürsprunglicher Auftrag]”)
Änderungen im Zugverkehr
37
Fahrplanangaben des Stammzuges gelten auch für seine Vor- und Nachzüge. Fahrpläne für Sonderzüge durch Faplo oder Betra
Ändert sich innerhalb des Zuglaufs mit “Hülsennummer” (mehrere Fahrpläne) der Fahrplan, ist der Tfzf schriftlich zu verständigen, bei Zügen mit einem Fahrplan ist mdl/fmdl ausreichen.
Änderungen Zugart erfordern schriftliche Verständigung.
Fahrweg eines Zuges
39, 1
a) Einfahrende, haltende Züge: Gleisabschnitt von Verschubhalttafel (Trapeztafel) bis Ende Einfahrgleis
b) Vorrückende Züge: Gleisabschnitt von Zugschluss bis Ende Einfahrgleis
c) Ausfahrende Züge: Gleisabschnitt von Zugschluss bis Höhe Verschubhalttafel (Trapeztafel)
Ende Einfahrgleis
39, 2
Das jeweils ersterreichte der folgenden Signale, welches nicht zu überfahren ist:
a) AS mit allen Signalbegriffen
b) ZS mit - HALT -
c) Schutzsignal mit - FAHRVERBOT -
d) Signal Fahrwegende
e) Sperrsignal an Stumpfgleisabschlüssen
In Ausnahmefällen schriftliche Bekanntgabe
In Bf ohne ES: Weichenspitze oder Grenzmarke auf Ausfahrseite
Begriff Fahrstraße
39, 4,7
Der gesicherte Fahrweg
Zugfahrten dürfen nur über Fahrstraßen zugelassen weden, davor muss Fahrstraßenprüfung durchgeführt werden. dazu gehört die Prüfung, ob Fahrweg samt Grenzmarken frei ist.
Bildung von Fahrstraßen durch Verschubstraßen
39, 4
Werden Fahrstraßen durch Verschubstraßen mit dem Signal - VERSCHUBVERBOT AUFGEHOBEN - gebildet, sind nP-Züge zu verständigen, dass Fahrt nicht als Verschubfahrt durchgeführt wird.
Zurückstellung von Signalen
40, 10
Muss ein bereits freizeigendes HS (od. Schutzs.) zurückgestellt werden und befindet sich der Zug bereits im Abschnitt vor diesem Signal, muss - ausgenommen bei Gefahr - der Zug vor der Rückstellung verständigt werden
Starke Abweichung von Fahrplanzeit
41, 4
Starke verspätete oder mit großem Vorsprung fahrende Züge sollen in einen entsprechenden Fahrplan umgelegt werden. Der Zug wir schriftlich verständigt.
Anhalten vor Trapeztafel
41, 8
Ist im Fahrplan mit Zeichen vorgeschrieben.
Andernfalls schiftliche Verständigung
“Vor Trapeztafel des Bahnhofes …… anhalten!”
Bei Entfall des Halts:
“Halt vor Trapeztafel des Bahnhofes …… entfäält!”
Ein vor der Tafel haltender Zug setzt die Fahrt vor, wenn er das Signal - KOMMEN - wahrgenommen hat. Dieses gibt der Fdl (Geschäftsführer) selbst oder ein im Bh befindliches Tfz in seinem Auftrag
Übergang von Zug- in Verschubfahrt
P- od. Leerpersonenzug
41, 9
Am Ende des Einfahrgleises…
- Durch den Stillstand am letzten Bahnsteig des Zuglaufes
- Anordnung Fdl mdl/fmdl
- mit Symbol “Vereinigen” im Buchfahrplan (nur in Bh mit ZS od. Schutzs. neuer Bauart
Übergang von Zug- in Verschubfahrt
nP-Zug
41, 9
- Anordnung Fdl mdl/fmdl
- Verständigung mittels Signal - VERSCHUBVERBOT AUFGEHOBEN - (ausg. rückstrahlend)
Wann beginnt die Zugfahrt?
41, 10
Nach Erteilung der Zustimmung zur Abfahrt
Gleiswechselbetrieb
42, 1
Streckengleise können signalmäßig in beide Richtungen befahren werden. Streckenabschnitte mit Gleiswechselbetrieb sind mit Anführung des Regelgleises in der StL angegeben.
Änderung des Einfahr-/Ausfahrgleises
43, 5
Verständigung nur nötig, wenn in Bh mit Form-EVS ohne GVA Einfahrt mit Geschwindigkeitsbegrenzung nötig. Auftrag durch
a) schriftlich
b) durch Belassen des EVS (od. ZVS) in - VORSICHT -
c) durch Anhalten beim ES (od. ZS)
Definition besetztes Gleis
43, 6
Gleis bzw. -abschnitt, das nicht in der ganzen Länge des Fahrwegs (einschließlich Grenzmarken) frei oder befahrbar ist. Ab dem deckenden Signal bzw. ab der Trapeztafel Fahren auf Sicht.
Wahl des Haltepunkts
Planmäßig haltende P-Züge
44, 1
- Zugspitze ersterreichter - HALTEPUNKT -
- Orientierungstafeln
- Bahnsteiggerechtes Anhalten