ZSB 12 Flashcards

1
Q

Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Grundsatz

ZSB 12 umfasst

A

Betriebliche Bestimmungen für den Einsatz von

  • Sicherheitsfahrschaltung (Sifa)
  • Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
  • Linienzugbeeinflussung (LZB)
  • European Train Control System (ETCS)

Im Netz der ÖBB Infa sind PZB, LZB oder ETCS als Zugbeeinflussungssysteme zulässig. Alle weiteren sind zu deaktivieren bzw. passiv zu schalten

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2
Q

Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Grundsatz

Welche Einrichtungen zu verwenden

A

Je nach streckenseitiger Ausrüstung (siehe StL)

Sind mehrere Einrichtungen vorhanden ist PZB (ggf. ETCS Level NTC) dort auszuwählen, wo LZB/ETCS nicht vorhanden sind

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3
Q

Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Grundsätze und Sicherheitshinweise

A
  • Bedienung von Sicherheitseinrichtungen ausnahmslos nur gemäß Bedienungsanleitung
  • Eingriffe, welche Funktion beeinträchtigen bzw. die Wirkung ganz oder teilweise ausschalten verboten!
  • Ausgenommen davon sind Maßnahmen zur Störungsbehebung und die betrieblich notwendige Deaktivierung des Fst
  • ETCS ist immer einzuschalten (außer Störungsfall), auch auf Nicht-ETCS Strecken
  • Ausgeschaltete Einrichtungen an Fz dürfen nur eingeschaltet werden, falls im RAS keine Störung vermerkt ist
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4
Q

Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Grundsatz

Zeitpunk Überprüfung ETCS

A

Reset ist durchzuführen:

  • Erste Vb am Kalendertag
  • Über Aufforderung am DMI zum ehestmöglichen Zeitpunkt

ETCS Test ist durchzuführen:
- Nach jedem Reset (Aufforderung durch DMI)

Die erste ETCS Überprüfung am Kalendertag ist im Bordbuch zu dokumentieren

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5
Q

Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Einstellungen an Fahrzeugen

Non Leading

A

Auf allen mit Tfzf besetzten nicht führenden Fahrzeugen

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6
Q

Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Einstellungen an Fahrzeugen

Auswahl ETCS-Level

A

Kann Level STM PZB/LZB wegen einer Störung der PZB nicht ausgewählt werden, ist Level 0 zu verwenden

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7
Q

Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Einstellungen an Fahrzeugen

Eingabe Tfzf-Nummer

A

Einzugeben wenn

  • ETCS anfordert
  • nach jedem Personalwechsel
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8
Q

Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Einstellungen an Fahrzeugen

Eingabe Zugdaten

A

Es sind die tatsächlich im Zug vorhandenen Werte für Zuglänge und Bh einzugeben
Vmax anhand des Bfpl-Kopfes / TIM Zugdaten, Einschränkungen sind zu berücksichtigen (ausgenommen Vorschreibungen wegen Mangel an Bh)
Zugdaten bei jeder Änderung der Zugzusammenstellung und Umstellen/Ausschalten von Bremsen ändern.
Die eingegebenen daten müüsen an Hand der Unterlagen (z.B. Wagenliste) noch einmal überprüft werden
“Start einer Zugfahrt auswählen” erst dann befolgen, wenn auch die Dtaen für andere Einrichtungen eingegeben sind

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9
Q

Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Einstellungen an Fahrzeugen

Eingabe Zugkategorie

A

Bei LP-Zügen und Lokzügen ist die ETCS Zugkategorie gem. Bfpl (P-Zug, nP-Zug) einzustellen
(sofern dies technisch möglich ist)

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10
Q

Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Störungen
Anzeigefehler am DMI

A

Bei unplausiblen Anzeigen ist anzuhalten und ETCS mit dem Störschalter auszuschalten. Weiterfahrt nach Verständigung des Fdl

Bei unterschiedlichen Anzeigewerten der Geschw. ist immer der größere gültig

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11
Q

Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Störungen
Systemfehler

A

Tritt während der Fahrt ein Systemfehler mehrmals auf, muss eine Störung der ETCS-Fzeinrichtung angenommen werden.

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12
Q

Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines

Begriff Führerstandsignalisierung

A

Die Führungsgrößen Geschw. und Distanz werden angezeigt und deren Einhaltung überwacht

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13
Q

Sicherheitseinrichtungen
Sifa
Funktion

A

Überwacht die Tauglichkeit des Tfzf. Sie erfordert eine ständige Tauglichkeitshandlung. Unterbleibt diese, so wird eine Unterbrechung der Antriebskraft bewirkt und eine Zwangsbremsung über die indirekte Bremse eingeleitet.
Wird unterschieden in
- Impuls-Sifa
- Einfache Sifa

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14
Q

Sicherheitseinrichtungen
Sifa
Wann eingeschaltet

A

Bei besetzten Tfz und Stwg muss die Sifa tauglich und eingeschaltet sein

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15
Q

Sicherheitseinrichtungen
Sifa
Erprobung

A

Erprobung der Sifa hat mit jedem übernommenen Tfz/Stwg zu Beginn der Fahrt, bis zum Ertönen des Sifahorns/Sprachausgabe zu erfolgen.
Zusätzlich einmal pro Kalendertag Überprüfung bis zur Leistungsabschaltung/Zwangsbremsung. Dies erfolgt nach Möglichkeit bei der Ausfahrt aus dem EVU eigenen Stützpunkt. Alternativ: Im Rahmen der Vb Erprobung im Stillstand bzw. bei wegabhängiger Sifa im Zuge einer “planmäßigen Verschubfahrt” (nach Rücksprache mit IB)
Die Erprobung bis Leistungsabschaltung/Zwangsbremsung ist zu dokumentieren. Ist bei Einsichtnahme ins Bordbuch noch kein Eintrag am betreffenden Kalendertag vorhanden, ist Erprobung nach Möglichkeit durchzuführen (aber keine zwingende Voraussetzung zur Aufnahme der Fahrt)

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16
Q

Sicherheitseinrichtungen
Sifa
Störungen

A

Bei Ausfall der Sifa ist das Tfz mit zweitem Tfzf zu besetzen. Falls nicht verfügbar, vorübergehend ein MA der Bezug auf Leistungsabschaltung/Schnellbremsung/Absetzung Notruf mittels Zugfunk unterwiesen wurde

Bei Verschub-Tfz muss min. die einfache Sifa wirksam sein, ansonsten s.o.

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17
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Funktion

A

Die PZB überwacht die Beachtung von VS, HS samt Sig.nachahmern mit gelben Lichtpunkten, SchS sowie bestimmter Geschw.beschränkungen. Setzt der Tfzf nicht die entsprechenden Handlungen, wird eine Untebrechung der Antriebsleistung und eine Zwangsbremsung über die indirekte Bremse eingeleitet.

18
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Einrichtungen mit PZB Gleismagneten

A

VS, HS samt Sig.nachahmern mit gelben Lichtpunkten, SchS

Absicherung weiterer Geschw.beschränkungen mit PZB ist dem Tfzf immer schriftlich bekannt zu geben (Bfpl, La, Befehl, Fahrtanweisung)

19
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Voraussetzungen zur Fahrt auf PZB-Strecken

A

Zug/Nebenfahrten dürfen nur mit tauglicher eingeschalteter PZB-Einrichtung am führenden Fz verkehren. Ausgenommen davon sind geschobene Zug/Nebenfahrten sowie Nebenfahrten auf die freie Strecke und zurück.
Bei allen anderen Fz einer Zug/Nebenf. muss die PZB ausgeschaltet sein. Beim Verschub darf die PZB abgeschaltet werden (PZB 60 ausgeschaltet)
Auf Nicht-ETCS-Strecken darf beim Übergang von Zug- zur Verschubf. im Level NTC (PZB) verblieben werden.
Fahrten ohne PZB am führenden Fz dürfen nur in begründeten Einzelfällen durch den IB gestattet werden, dabei werden von diesem erforderliche Einschränkungen festgelegt.

20
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Erprobung

A

Grundsätzlich: Täglich notwendige Überprüfung durch den Prüflauf beim Vb
Bei vorhandenen Prüfmagneten: Wirksamkeit bei jedem Befahren überprüfen

Befährt Fz keine Magneten oder werden Verschubf. in Shunting durchgeführt, genügt der Vb-Prüflauf.
Kann kein solcher ausgeführt werden: Überprüfung der Wirksamkeit in jeder Fahrtrichtung bei einem Prüfmagnet, ev. im Zuge einer “planmäßigen Verschubfahrt”. Nötigenfalls mit Prüfschaufel.

Erste Erprobung am Kalendertag ist zu dokumentieren.

21
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Verschub außerhalb ETCS Bereich

A

Entweder

  • ein-/aus-/abgeschalteter PZB oder
  • ETCS Betriebsart Shunting
22
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB 90
Ab/Ausschalten

A

Ab: Bei Störungen

Aus: - bei allen nicht führenden, besetzten Fz
- bei gestörter Einrichtung zum Abschalten

23
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Zeitpunkt der Erprobung

A

Ist bei der Einsichtnahme des Bordbuchs noch kein Eintrag am betreffenden Kalendertag vorhanden und besteht eine der in der ZSB 12 genannten Möglichkeiten, ist die PZB zu erproben.

Unabhängig von einer bereits eingetragenen Erprobung ist die PZB mittels Prüflauf bei jeder Inbetriebnahme bzw. bei jedem Überfahren eines Prüfmagneten zu überprüfen.

24
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Dokumentation der Erprobung

A

P: PZB wurde mittels Prüflauf oder auf beiden Fst erprobt
P1: PZB wurde auf Fst (Fahrtrichtung) 1 erprobt
P2: Sinngemäß

Bei Fst innerhalb des Zugverbandes (Doppelgarnitur, WZ) entfällt die Überprüfung

Die Erprobung ist keine zwingende Voraussetzung zur Aufnahme der Fahrt

25
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Befreien aus Geschwindigkeitsüberwachung

A

Nicht zulässig.

Ausnahme: Befreien nach AS, wenn das letzte Fz den Weichenbereich verlassen hat.

26
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Ergänzende Bestimmungen PZB 60

A

1) Das Überfahren eines wirksamen 1000 Hz Magneten ist am Tfz zu quittieren. Wird während einer aktiven Beeinflussung eines 1000Hz Mganeten ein weiterer wirksamer 1000Hz Magnet überfahren, ist die Beeinflussung nicht zu quittieren
2) Ist ein wirksamer 2000Hz Magnet zu überfahren, ist dies am Tfz zu quittieren
3) Eine PZB Zwangsbremsung darf nur im Stillstand durch Quittieren aufgehoben werden.

27
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Ergänzende Bestimmungen PZB 90

A

1) Das Überfahren eines jeden wirksamen 1000 Hz Magneten ist am Tfz zu quittieren
2) Ist ein wirksamer 2000Hz Magnet zu überfahren, ist dies am Tfz zu quittieren
3) Eine PZB Zwangsbremsung darf nur im Stillstand durch Quittieren aufgehoben werden.

28
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
GVA: 1000Hz oder GPE?

A

KZ 1 bis 6,5: 1000 Hz

größer gleich 70 km/h bei Reduktion um min. 30 km/h:
GPE

29
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Ankündigungssignal: 1000 Hz oder GPE

A

KZ 1 bis 6,5 bei Reduktion um min. 30 km/h: 1000 Hz

größer gleich 70 km/h bei Reduktion um min. 30 km/h:
GPE

30
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Ankündigungstafel: 1000 Hz oder GPE

A

KZ 1 bis 6,5 bei Reduktion um min. 30 km/h: 1000 Hz

größer gleich 70 km/h bei Reduktion um min. 30 km/h:
GPE

31
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Bei welchen Störungen erfolgt keine Verständigung

A

PZB 2000 Hz bei HS / SchS
GPE
PZB 500 Hz
unwirksam

32
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Störungen
Verständigung

A

Grundsätzlich schriftlich

Ist Tfzf verständigt, so gilt der Bereich zwischen VS und HS als gestört und darf mit vmax 100 km/h befahren werden.

33
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Tfzf erkennt Störung der PZB-Streckeneinrichtung

A

a) ständig wirksam: Sofort IB verständigen

b) unwirksam:IB spätestens im nächsten Anhaltebf verständigen

34
Q

Sicherheitseinrichtungen
PZB
Störung an Fahrzeugeinrichtung

A

Nach Rücksprache mit IB darf Zug/Nebenfahrt bis zum Endbahnhof durchgeführt werden.
Vmax 100 km/h
Keine weiteren Fahrten danach (außer Verschub)

35
Q

ZSB 12
Anlage 1

LZB/ETCS, Impuls-Sifa Tauglich & eingeschaltet

A

Vmax gemäß Führerstandssignalisierung

ETCS Level 1: vmax 160 km/h

36
Q

ZSB 12
Anlage 1

LZB/ETCS: Tauglich & eingeschaltet
Keine Sifa

A

Vmax gemäß Führerstandssignalisierung

ETCS Level 1: vmax 160 km/h

37
Q

ZSB 12
Anlage 1

PZB, Sifa: Tauglich & eingeschaltet

A

Vmax: 160 km/h

38
Q

ZSB 12
Anlage 1

Sifa: Tauglich & eingeschaltet
Keine PZB

A

Vmax: 100 km/h

39
Q

ZSB 12
Anlage 1

PZB: Tauglich & eingeschaltet
keine Sifa

A

Einmann-Besetzung:
Vmax 50 km/h, nur von der freien Strecke bis in den nächsten Bf erlaubt

Zweimann-Besetzung:
Vmax 160 km/h

40
Q

ZSB 12
Anlage 1

keine PZB, Sifa

A

Einmann-Besetzung:
Vmax 50 km/h, nur von der freien Strecke bis in den nächsten Bf erlaubt

Zweimann-Besetzung:
Vmax 100 km/h

41
Q

ZSB 12
Anlage 1

ETCS Level 2: Ausfall der ETCS-Fahrzeugeinrichtung auf Strecken ohne HS/SchS

A

Vmax 30 km/h