Betrieb-I Flashcards
Betriebsvorschrift
Die Betriebsvorschrift legt die Bestimmungen zur Wahrung der Betriebssicherheit fest. Sind Betriebsfälle nicht oder nicht eingehend behandelt muss getrachtet werden, innerhalb der Rahmenbediengungen jene Vorgangsweise zu wählen, welche die besten und günstigsten Ergebnisse bringt.
Jede Tätigkeit nach dieser Vorschrift ist ausführender Betriebsdienst.
Bahnhöfe
- Betriebsstellen, in denen Züge beginnen, enden oder einander ausweichen können
- von ES oder Trapeztafeln begrenzt
- Besetzt mit Fdl (Geschäftsführer) außer bei Fernbedienung / Dienstruhe
Betriebsstellen der freien Strecke
- Abzweigstellen
- Überleitsstellen
- Anschlussstellen
- Blockstellen
- Haltestellen
- Schrankenposten
Befehlsbahnhof
Obliegt in der zugewiesenen Strecke (Befehlsbereich) die Anordnung bestimmter betrieblicher Maßnahmen
Obliegt in der zugewiesenen Strecke die Anordnung bestimmter betrieblicher Maßnahmen
Befehlsbahnhof
Unterwegsbahnhof
Vom Zug zwischen Ausgangs- und Endbahnhof berührte Bahnhöfe
Vom Zug zwischen Ausgangs- und Endbahnhof berührte Bahnhöfe
Unterwegsbahnhof
Abzweigstelle
- wo vom Streckengleis ein anderes Gleis, das signalmäßig in beide Richtungen befahren werden kann, abzweigt
- wo sich auf mehrgleisigen Strecken die Anzahl der Streckengleise ändert
Überleitstelle
wo Züge auf mehrgleisigen Strecken das Streckengleis wechseln
Anschlussstelle
wo vom Streckengleis ein Ladegleis oder ein Anschlussgleis abzweigt. Kann der Blockabschnitt für einen Zug freigegeben werden: Ausweichanschlussstelle
Bahnanlagen
- Bahnhöfe
- Betriebsstellen der freien Strecke
- sonstige Anlagen (Produktionsstandorte, Unterwerke…)
Blockabschnitt
Gleisabschnitt der freien Strecke, in den ein Zug nur einfahren darf, wenn er von Fahrzeugen frei ist (Ausnahme Fahren auf Sicht)
Zugfolgestellen
Regeln die Folge der Züge und begrenzen Blockabschnitte
- Bahnhöfe
- Blockstellen
- Überleitstellen
- Abzweigstellen
Bahnhofsgleise
- Hauptgleise: Für Zugfahrten
- Nebengleise: Alle übrigen
- Durchgehende Hauptgleise: Fortsetzung der Streckengleise im Bahnhof
Unterscheidung der Fahrzeuge
- Regelfahrzeuge (12-stellige Fahrzeugnummer)
- Sonderfahrzeuge ( X oder Z vor Fahrzeugnummer)
Definition Zug
Tfz, die allein oder mit anderen Fahrzeugen verkehren
Was braucht ein Zug?
- Zugnummer
- Fahrplan
Zugnummer
- Vom IB
Vor- u. Nachzüge:
a) bei Stammzügen mit höchstens dreistelliger Zugnummer - Vorzug 10
- erster Nachzug 11
- zweiter Nachzug 12
b) ansonsten Hülsennummer, auf den Fahrplan muss hingewiesen werden
Arten von Zügen
- Regelzug (Buchfahrplan)
- Bedarfszug (Buchfahrplan)
- Sonderzug (Faplo)
Betriebliche Unterscheiden von Zügen
- Personenbefördernd (P)
- nicht personenbefördernd (nP)
Richtungen
Richtung 1: Gegen Endpunkt
Richtung 2: Gegen Anfangspunkt lt. StL
Links/Rechts bezieht sich auf Richtung 1
Strecken mit Funk
Alle Zug- und Nebenfahrten müssen über taugliche Zugfunkeinrichtung verfügen. Ausnahme müssen durch IB gestattet werden
Arten der Verständigung
- Signale
- mdl
- fmdl
- schriftlich
- technische Einrichtungen (Führerstandssignalisierung…)
Grundregeln Verständigung
- Festgelegte Wortlaute müssen verwendet werden
- Aufträge u. Meldungen werden wiederholt
- Für Wortlaut-Meldungen/Aufträge keine Lautsprecherdurchsagen
Feststellbremsen
- Handbremsen
- Federspeicherbremsen
Geschobene Züge
- Leistung abgebende Tfz nicht an Spitze
- nicht von Spitze aus gesteuert
Nachgeschoben Züge
- Vom Führerstand an Spitze aus gesteuert
- ein oder mehrere Leistung abgebende Tfz eingereiht
- Wendezüge gelten nicht als nachgeschobene Züge
Wendezug
- Vom Führerstand an Spitze aus gesteuert
- Leistung abgebende Tfz behalten beim Wechsel der Fahrtrichtung den Platz im Zug
- Beigabe eines geschleppten Tfz am Zugschluss unzulässig
- Werden Tfz unter Abgabe von Eigenleistung am Zugschluss beigegeben, darf Schlusssignal des Wendezuges eingeschaltet bleiben
Bahnbenützende
- Fahrgäste und Personen, die Fahrgäste begleiten/abholen
- Alle Personen, die sich nicht zum Zwecke der Abwicklung des Betriebes oder Verkehrs der Eisenbahn auf Bahnanlagen oder in Schienenfahrzeugen aufhalten
Selbstständigkeit der Mitarbeiter
Ausführender Betriebsdienst nur dann selbsständig, wenn die erforderliche Tauglichkeit und Befähigung nachgewiesen wurde
Oberstes Gebot
Höchste Sicherheit der anvertrauten Menschen und Werte. Mitarbeiter im ausführenden Betriebsdienst handeln im Rahmen der Vorschriften in eigener Verantwortung. Betriebliche Arbeiten gehen allen anderen Arbeiten voran.
Unregelmäßigkeiten
Alle Mitarbeiter müssen gemeinsam danach streben, Unregelmäßigkeiten zu vermeiden, bereits entstandene zu beseitigen oder in den Auswirkungen zu mildern
Verwendung von Empfangsgeräten
Während des Fahrbetriebs ist die Benutzung von Empfang- und Wiedergabegeräten zu anderen als betrieblichen Zwecken verboten
Während des Fahrens ist jegliche Kommunikation mittels Handy, Computer und ähnlichem verboten
Ausnahmen zur Verwendung des Handys
- Ersatzkommunikationsmittel nach Zugfunkausfall
- Verständigung in La über Nichtverfügbarkeit des Zugfunks
- Zuglaufmeldung ZSB 5 Betrieb
- Verschubabwicklung (Freisprecheinrichtung)
- Auf Strecken, wo es nur NFK-C gibt zur Kommunikation mit IB
- Auf bestimmten Nebenstrecken laut Vorbemerkung im Buchfahrplan
Reihenfolge der Kommunikationsmittel
- Zug-/Ortsfunk
- Zugleitfunk
- Mobiltelefon
Fdl
Regelt unter eigener Verantwortung in seinem Bereich den Betriebsdienst und erledigt die damit zusammenhängenden Geschäfte. Dienstabzeichen Rote Kappe.
Ev. unterstützt durch Betriebsassistent
Geschäftsführer
Mitarbeiter mit eingeschränkten Fdl-Befugnissen
Wärter
- Weichenwärter
- Stellwerkswärter
- Streckenwärter
AdB
Aufsichtsorgan des Bahnbetreibers
Zuständig für betriebliche Koordination zwischen betriebssteuernde Stelle und Baustelle
Zugmannschaft
Tfzf Tfzf-NWK Zgf Schaffner Lotse
Tfz-Mannschaft
Tfzf
Tfzf-NWK
Lotse
Zub
Zgf
Schaffner
Verlassen des Tfz
Tfzf darf im Bahnhof das Tfz nur im Einvernehmen mit Fdl verlassen
Vorschriftswidrige Aufträge
- Aufmerksam machen
- Dem Auftrag wird so weit entsprochen, als er nicht strafgesetzlichen Bestimmungen widerspricht oder offensichtlich betriebsgefährlich ist
Sicherheit und Ordnung
Alle Mitarbeiter müssen im Bereich der Bahnanlagen für Sicherheit und Ordnung sorgen; nötigenfalls Sicherheitsorgane
Diensträume
In Diensträumen dürfen sich nur die dort Beschäftigten aufhalten
Weichenbedienung
- ortsbedient
- fernbedient
- nahbedient
Grundstellung Signale
Halt
Selbstblocksignale, Deckungssignale, Dienstruhe: Grundstellung kann Frei sein
Grundstellung Sperrschuhe
Aufgelegt
Flankenschutzeinrichtungen
- Schutzweichen
- Sperrschuhe
- Haupt-, Schutz-, Verschubsignale
Signalabhängigkeit
Weichen bzw. Flankenschutzeinrichtungen sind signalabhängig, wenn sie zwangsläufig in der erforderlichen Stellung festgehalten werden, solange sich das dazugehörige Signal in der Freistellung befindet
Abhängigkeit Weichen
Ortsbediente Weichen auf der freien Strecke sind abhängig, wenn der zugehörige Bedienungsschlüssel zwangsläufig festgehalten wird, solange sich ein Ausfahr-/Selbstblocksignal in Freistellung befindet