Betrieb-I Flashcards

1
Q

Betriebsvorschrift

A

Die Betriebsvorschrift legt die Bestimmungen zur Wahrung der Betriebssicherheit fest. Sind Betriebsfälle nicht oder nicht eingehend behandelt muss getrachtet werden, innerhalb der Rahmenbediengungen jene Vorgangsweise zu wählen, welche die besten und günstigsten Ergebnisse bringt.
Jede Tätigkeit nach dieser Vorschrift ist ausführender Betriebsdienst.

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2
Q

Bahnhöfe

A
  • Betriebsstellen, in denen Züge beginnen, enden oder einander ausweichen können
  • von ES oder Trapeztafeln begrenzt
  • Besetzt mit Fdl (Geschäftsführer) außer bei Fernbedienung / Dienstruhe
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3
Q

Betriebsstellen der freien Strecke

A
  • Abzweigstellen
  • Überleitsstellen
  • Anschlussstellen
  • Blockstellen
  • Haltestellen
  • Schrankenposten
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4
Q

Befehlsbahnhof

A

Obliegt in der zugewiesenen Strecke (Befehlsbereich) die Anordnung bestimmter betrieblicher Maßnahmen

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5
Q

Obliegt in der zugewiesenen Strecke die Anordnung bestimmter betrieblicher Maßnahmen

A

Befehlsbahnhof

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6
Q

Unterwegsbahnhof

A

Vom Zug zwischen Ausgangs- und Endbahnhof berührte Bahnhöfe

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7
Q

Vom Zug zwischen Ausgangs- und Endbahnhof berührte Bahnhöfe

A

Unterwegsbahnhof

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8
Q

Abzweigstelle

A
  • wo vom Streckengleis ein anderes Gleis, das signalmäßig in beide Richtungen befahren werden kann, abzweigt
  • wo sich auf mehrgleisigen Strecken die Anzahl der Streckengleise ändert
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9
Q

Überleitstelle

A

wo Züge auf mehrgleisigen Strecken das Streckengleis wechseln

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10
Q

Anschlussstelle

A

wo vom Streckengleis ein Ladegleis oder ein Anschlussgleis abzweigt. Kann der Blockabschnitt für einen Zug freigegeben werden: Ausweichanschlussstelle

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11
Q

Bahnanlagen

A
  • Bahnhöfe
  • Betriebsstellen der freien Strecke
  • sonstige Anlagen (Produktionsstandorte, Unterwerke…)
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12
Q

Blockabschnitt

A

Gleisabschnitt der freien Strecke, in den ein Zug nur einfahren darf, wenn er von Fahrzeugen frei ist (Ausnahme Fahren auf Sicht)

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13
Q

Zugfolgestellen

A

Regeln die Folge der Züge und begrenzen Blockabschnitte

  • Bahnhöfe
  • Blockstellen
  • Überleitstellen
  • Abzweigstellen
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14
Q

Bahnhofsgleise

A
  • Hauptgleise: Für Zugfahrten
  • Nebengleise: Alle übrigen
  • Durchgehende Hauptgleise: Fortsetzung der Streckengleise im Bahnhof
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15
Q

Unterscheidung der Fahrzeuge

A
  • Regelfahrzeuge (12-stellige Fahrzeugnummer)

- Sonderfahrzeuge ( X oder Z vor Fahrzeugnummer)

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16
Q

Definition Zug

A

Tfz, die allein oder mit anderen Fahrzeugen verkehren

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17
Q

Was braucht ein Zug?

A
  • Zugnummer

- Fahrplan

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18
Q

Zugnummer

A
  • Vom IB
    Vor- u. Nachzüge:
    a) bei Stammzügen mit höchstens dreistelliger Zugnummer
  • Vorzug 10
  • erster Nachzug 11
  • zweiter Nachzug 12
    b) ansonsten Hülsennummer, auf den Fahrplan muss hingewiesen werden
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19
Q

Arten von Zügen

A
  • Regelzug (Buchfahrplan)
  • Bedarfszug (Buchfahrplan)
  • Sonderzug (Faplo)
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20
Q

Betriebliche Unterscheiden von Zügen

A
  • Personenbefördernd (P)

- nicht personenbefördernd (nP)

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21
Q

Richtungen

A

Richtung 1: Gegen Endpunkt
Richtung 2: Gegen Anfangspunkt lt. StL

Links/Rechts bezieht sich auf Richtung 1

22
Q

Strecken mit Funk

A

Alle Zug- und Nebenfahrten müssen über taugliche Zugfunkeinrichtung verfügen. Ausnahme müssen durch IB gestattet werden

23
Q

Arten der Verständigung

A
  • Signale
  • mdl
  • fmdl
  • schriftlich
  • technische Einrichtungen (Führerstandssignalisierung…)
24
Q

Grundregeln Verständigung

A
  • Festgelegte Wortlaute müssen verwendet werden
  • Aufträge u. Meldungen werden wiederholt
  • Für Wortlaut-Meldungen/Aufträge keine Lautsprecherdurchsagen
25
Q

Feststellbremsen

A
  • Handbremsen

- Federspeicherbremsen

26
Q

Geschobene Züge

A
  • Leistung abgebende Tfz nicht an Spitze

- nicht von Spitze aus gesteuert

27
Q

Nachgeschoben Züge

A
  • Vom Führerstand an Spitze aus gesteuert
  • ein oder mehrere Leistung abgebende Tfz eingereiht
  • Wendezüge gelten nicht als nachgeschobene Züge
28
Q

Wendezug

A
  • Vom Führerstand an Spitze aus gesteuert
  • Leistung abgebende Tfz behalten beim Wechsel der Fahrtrichtung den Platz im Zug
  • Beigabe eines geschleppten Tfz am Zugschluss unzulässig
  • Werden Tfz unter Abgabe von Eigenleistung am Zugschluss beigegeben, darf Schlusssignal des Wendezuges eingeschaltet bleiben
29
Q

Bahnbenützende

A
  • Fahrgäste und Personen, die Fahrgäste begleiten/abholen
  • Alle Personen, die sich nicht zum Zwecke der Abwicklung des Betriebes oder Verkehrs der Eisenbahn auf Bahnanlagen oder in Schienenfahrzeugen aufhalten
30
Q

Selbstständigkeit der Mitarbeiter

A

Ausführender Betriebsdienst nur dann selbsständig, wenn die erforderliche Tauglichkeit und Befähigung nachgewiesen wurde

31
Q

Oberstes Gebot

A

Höchste Sicherheit der anvertrauten Menschen und Werte. Mitarbeiter im ausführenden Betriebsdienst handeln im Rahmen der Vorschriften in eigener Verantwortung. Betriebliche Arbeiten gehen allen anderen Arbeiten voran.

32
Q

Unregelmäßigkeiten

A

Alle Mitarbeiter müssen gemeinsam danach streben, Unregelmäßigkeiten zu vermeiden, bereits entstandene zu beseitigen oder in den Auswirkungen zu mildern

33
Q

Verwendung von Empfangsgeräten

A

Während des Fahrbetriebs ist die Benutzung von Empfang- und Wiedergabegeräten zu anderen als betrieblichen Zwecken verboten
Während des Fahrens ist jegliche Kommunikation mittels Handy, Computer und ähnlichem verboten

34
Q

Ausnahmen zur Verwendung des Handys

A
  • Ersatzkommunikationsmittel nach Zugfunkausfall
  • Verständigung in La über Nichtverfügbarkeit des Zugfunks
  • Zuglaufmeldung ZSB 5 Betrieb
  • Verschubabwicklung (Freisprecheinrichtung)
  • Auf Strecken, wo es nur NFK-C gibt zur Kommunikation mit IB
  • Auf bestimmten Nebenstrecken laut Vorbemerkung im Buchfahrplan
35
Q

Reihenfolge der Kommunikationsmittel

A
  1. Zug-/Ortsfunk
  2. Zugleitfunk
  3. Mobiltelefon
36
Q

Fdl

A

Regelt unter eigener Verantwortung in seinem Bereich den Betriebsdienst und erledigt die damit zusammenhängenden Geschäfte. Dienstabzeichen Rote Kappe.
Ev. unterstützt durch Betriebsassistent

37
Q

Geschäftsführer

A

Mitarbeiter mit eingeschränkten Fdl-Befugnissen

38
Q

Wärter

A
  • Weichenwärter
  • Stellwerkswärter
  • Streckenwärter
39
Q

AdB

A

Aufsichtsorgan des Bahnbetreibers

Zuständig für betriebliche Koordination zwischen betriebssteuernde Stelle und Baustelle

40
Q

Zugmannschaft

A
Tfzf
Tfzf-NWK
Zgf
Schaffner
Lotse
41
Q

Tfz-Mannschaft

A

Tfzf
Tfzf-NWK
Lotse

42
Q

Zub

A

Zgf

Schaffner

43
Q

Verlassen des Tfz

A

Tfzf darf im Bahnhof das Tfz nur im Einvernehmen mit Fdl verlassen

44
Q

Vorschriftswidrige Aufträge

A
  • Aufmerksam machen
  • Dem Auftrag wird so weit entsprochen, als er nicht strafgesetzlichen Bestimmungen widerspricht oder offensichtlich betriebsgefährlich ist
45
Q

Sicherheit und Ordnung

A

Alle Mitarbeiter müssen im Bereich der Bahnanlagen für Sicherheit und Ordnung sorgen; nötigenfalls Sicherheitsorgane

46
Q

Diensträume

A

In Diensträumen dürfen sich nur die dort Beschäftigten aufhalten

47
Q

Weichenbedienung

A
  • ortsbedient
  • fernbedient
  • nahbedient
48
Q

Grundstellung Signale

A

Halt

Selbstblocksignale, Deckungssignale, Dienstruhe: Grundstellung kann Frei sein

49
Q

Grundstellung Sperrschuhe

A

Aufgelegt

50
Q

Flankenschutzeinrichtungen

A
  • Schutzweichen
  • Sperrschuhe
  • Haupt-, Schutz-, Verschubsignale
51
Q

Signalabhängigkeit

A

Weichen bzw. Flankenschutzeinrichtungen sind signalabhängig, wenn sie zwangsläufig in der erforderlichen Stellung festgehalten werden, solange sich das dazugehörige Signal in der Freistellung befindet

52
Q

Abhängigkeit Weichen

A

Ortsbediente Weichen auf der freien Strecke sind abhängig, wenn der zugehörige Bedienungsschlüssel zwangsläufig festgehalten wird, solange sich ein Ausfahr-/Selbstblocksignal in Freistellung befindet